-
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
-
Kanton Zug 412.111 Verordnung zum Schulgesetz * Vom 7. Juli 1992 (Stand 1. August 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901), beschliesst: 1. Al
-
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
-
e) legt die Gebühren fest. 3 Gegen Schätzungsentscheide kann bei der Schätzungskommission Ein- sprache erhoben werden; Einspracheentscheide unterliegen der Beschwerde an das Verwaltungsgericht. 4 Das
-
751.21 - Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation
-
nde Verkehrsanordnungen * 1 Vorübergehende Verkehrsanordnungen an Kantonsstrassen werden in Ab- sprache mit der Baudirektion von der Sicherheitsdirektion, an Gemeinde- strassen vom zuständigen Gemeinderat
-
632.1 - Steuergesetz
-
Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter- ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
-
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
-
verfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den Chefexpertinnen und -experten die Fachnoten und das Schlussergebnis endgültig fest. Die
-
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
-
Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. Januar 2020) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.
-
531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
-
Kanton Zug 531.11 Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz Vom 28. Juni 2011 (Stand 1. Februar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 72 Abs. 3 des Bundesgesetzes üb
-
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
-
auf das Verständnis der Zusammenhänge wie auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse zu legen. Die sprachliche Formu- lierung wird angemessen berücksichtigt. § 11 Notenskala 1 Die Leistungsbewertungen in den den Fächern massgebend: 1 Deutsch 2 Zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch) 3 Dritte Sprache (Englisch oder dritte Landessprache oder Latein) 4 Mathematik 5 Biologie[4] 6 Chemie[5] 7 Physik[6] der zweiten Landessprache, Mathematik, im Schwerpunktfach und im Ergänzungsfach oder der dritten Sprache schrift- lich geprüft. 2 Die Prüfung beschränkt sich im Allgemeinen auf den Stoff der beiden letz-
-
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
-
Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
-
412.115 - Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie)
-
Kanton Zug 412.115 Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie) Vom 6. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Der Bildungsrat des Kantons Zug