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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
Kanton Zug 412.111 Verordnung zum Schulgesetz * Vom 7. Juli 1992 (Stand 1. August 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901), beschliesst: 1. Al
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
e) legt die Gebühren fest. 3 Gegen Schätzungsentscheide kann bei der Schätzungskommission Ein- sprache erhoben werden; Einspracheentscheide unterliegen der Beschwerde an das Verwaltungsgericht. 4 Das
751.21 - Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation
nde Verkehrsanordnungen * 1 Vorübergehende Verkehrsanordnungen an Kantonsstrassen werden in Ab- sprache mit der Baudirektion von der Sicherheitsdirektion, an Gemeinde- strassen vom zuständigen Gemeinderat
632.1 - Steuergesetz
Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter- ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
verfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den Chefexpertinnen und -experten die Fachnoten und das Schlussergebnis endgültig fest. Die
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. Januar 2020) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.
531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
Kanton Zug 531.11 Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz Vom 28. Juni 2011 (Stand 1. Februar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 72 Abs. 3 des Bundesgesetzes üb
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
auf das Verständnis der Zusammenhänge wie auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse zu legen. Die sprachliche Formu- lierung wird angemessen berücksichtigt. § 11 Notenskala 1 Die Leistungsbewertungen in den den Fächern massgebend: 1 Deutsch 2 Zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch) 3 Dritte Sprache (Englisch oder dritte Landessprache oder Latein) 4 Mathematik 5 Biologie[4] 6 Chemie[5] 7 Physik[6] der zweiten Landessprache, Mathematik, im Schwerpunktfach und im Ergänzungsfach oder der dritten Sprache schrift- lich geprüft. 2 Die Prüfung beschränkt sich im Allgemeinen auf den Stoff der beiden letz-
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
412.115 - Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 412.115 Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie) Vom 6. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Der Bildungsrat des Kantons Zug

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