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2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
Vorlage Nr. 2547.3 Laufnummer 15079 Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales vom 14. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr
2629.1 - Bericht der Datenschutzstelle
Tätigkeitsbericht 2015 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug 2 Gemäss § 19 Abs. 1 Bst. h des Datenschutzgesetzes des Kantons Zug (DSG; BGS 157.1) erstattet die Datenschutzbeauftragte dem Kantonsrat j
2644.3 - Bildungskommission
Flüchtlingsbereich zu garantieren. Dabei ist nicht unbedingt das Sprachproblem der Kinder das grösste Problem, sondern die sprachlichen und die erheblichen kulturellen U n- terschiede bei den Eltern (z Integrationsbrückenangebot (I- B-A) eintreten können. Der Eintritt ins I-B-A setzt ein bestimmtes Sprachniveau voraus. Da bei den meisten dieser Jugendlichen ‒ aufgrund ihrer Fluchterfahrung und der Ferne zurzeit 82. 2644.3 - 15297 Seite 7/10 Die Bildungsinhalte des I-B-A umfassen Deutsch, wobei das Sprachniveau A2 in Hören, Spre- chen, Lesen und Schreiben angestrebt wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist Ma
2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
Fachhochschule Zentralschweiz Konkordatsrat Berichterstattung zum Leistungsauftrag der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz für die Jahre 2013 – 2015 Verabschiedet vom Konkordatsrat am 6. Juli 2016 ©
2661.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2661.1 Laufnummer 15260 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag 2013–2015 für die Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Lu
2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 1804.5 / 1899.6 / 2609.2 / Laufnummer 15336 Motion von Philip C. Brunner und Jürg Messmer betreffend Sanierungstunnel Sihlbrugg-Horgen Oberdorf (Vorlage Nr. 2609.1 - 15146) Postulat der FD
2621.1 - Antwort des Regierungsrats
Millionen Franken. Auch diese haben grundsätzlich das vorgesehene Sprachniveau zu erreichen. Ausnahmen vom vorausgesetzten Sprachniveau sind nur dann möglich, wenn im Rahmen der Gesamtprüfung und in Würdigung gleich wie in den umliegenden Kantonen bei der Integ- rationsprüfung weiterhin das Vorweisen von Sprachkenntnissen gefordert werden. 2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich der Regierungsrat bei seinen der Fall sein, wenn jemand aus unver- schuldetem Unvermögen nicht fähig ist, das entsprechende Sprachniveau zu erre ichen. Die Vorlage des Regierungsrats zu § 8 EG AuG wurde vom Staatssekretariat für Migration
2621.1b - Beilage Entwurf Merkblatt
das geforderte Referenzniveau nicht erreichen. - Unter dem Vorbehalt, dass keine Hinweise auf Sprachdefizite bekannt sind, werden Perso- nen, die in der deutschsprachigen Schweiz die öffentliche obligatorische
2622.1 - Antwort des Regierungsrats
üfung weiter- hin die Sprachkenntnisse eine wesentliche Rolle spielen. Da die Sprache ein wichtiger Faktor der Integration darstellt, ist es angezeigt, ein gewisses Sprachniveau für den Erhalt der Nieder- höchste Sprachniveau für die Erteilung der Niederlas- sungsbewilligung vorgesehen ist, kann es sodann sein, dass aufgrund der Einzelfallgerechtig- keit vom Erreichen dieses hohen Sprachniveaus abzusehen Unvermögen das geforderte Sprachniveau nicht erreichen kann oder die Gesamtwürdigung der überprüften Integrationskriterien ergibt, dass im spezifischen Fall das Fordern des hohen Sprachniveaus offensichtlich u
2622.1b - Beilage Entwurf Merkblatt
das geforderte Referenzniveau nicht erreichen. - Unter dem Vorbehalt, dass keine Hinweise auf Sprachdefizite bekannt sind, werden Perso- nen, die in der deutschsprachigen Schweiz die öffentliche obligatorische

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