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2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
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werden. 12. Korpo- ration Baar- allg. Forderung: Erstellung eines Stellenabbauplans über das Verwal- tungspersonal aller Direktionen. Stellenabbau ist mittels natürlicher Fluktuation (Pensionierungen, Austritte ziert: In den nächsten drei Jahren wird der Regierungs- rat nämlich mit einem Stellenstopp und einer Reduktion des Stellenetats um 1 Prozent 79 Vollzeitstellen im Vergleich zu den Planzahlen einsparen. Dies ziert: In den nächsten drei Jahren wird der Regierungs- rat nämlich mit einem Stellenstopp und einer Reduktion des Stellenetats um 1 Prozent 79 Vollzeitstellen im Vergleich zu den Planzahlen einsparen. Dies
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1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gleichwer- tiger Ausbildung zulassen (Abs. 2). Sowohl die Stellvertretung wie auch die Beschäf- tigung von Assistentinnen und Assistenten stellen Ausnahmen vom Grundsatz der persönlichen Berufsausübung dar Gesund- heitswesen ausgedehnt werden. Wer die zuständige Behörde für die Erteilung von Stellvertretungsbewilligungen ist, wird ebenfalls in der Verordnung festzulegen sein (heute: Medizinalamt). 60 1590 dem Kantonstierarzt auch deren Adjunkte (§ 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 GesG 1970). Neu werden die Stellvertretungen dieser Orga- ne durch die Direktion ernannt, was durchaus stufengerecht ist (§ 5 Gesetz über
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581.10a - Beilage 1
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nachträglich jedenfalls genehmigt hat. Ausserdem wurde Raffael Brogna im GU- Werkvertrag als Stellvertreter des Gesamtprojektleiters der GU, Ernst Haus, bezeichnet (vgl. Ziff. 6.2 des GU-Werkvertrages) ist mit Bezug auf das konkrete Projekt zu planen. Wesentlich ist auch, dass eine kompetente Stellvertretung der zuständigen Personen immer sichergestellt ist, auch dann, wenn eine Person für längere Zeit t in St. Gal- len ab. Die Arbeiten dauerten vom 7. April bis 12. Dezember 1997. Am 5. März 1998 stellte die Klägerin ihre Schlussrechnung über brutto CHF 344'904.65, wor- aus nach Abzug von Skonti und
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754.09a - Beilage 1
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nachträglich jedenfalls genehmigt hat. Ausserdem wurde Raffael Brogna im GU- Werkvertrag als Stellvertreter des Gesamtprojektleiters der GU, Ernst Haus, bezeichnet (vgl. Ziff. 6.2 des GU-Werkvertrages) ist mit Bezug auf das konkrete Projekt zu planen. Wesentlich ist auch, dass eine kompetente Stellvertretung der zuständigen Personen immer sichergestellt ist, auch dann, wenn eine Person für längere Zeit t in St. Gal- len ab. Die Arbeiten dauerten vom 7. April bis 12. Dezember 1997. Am 5. März 1998 stellte die Klägerin ihre Schlussrechnung über brutto CHF 344'904.65, wor- aus nach Abzug von Skonti und
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2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausgabenbefug- nisse, regelt die Stellvertretung und stellt sel- ber das erforderliche Personal an. § 18d Mitarbeitende, Stellvertretung 1 Die oder der Datenschutzbeauftragte stellt selber die erforderlichen Austausch bereitge- stellt hat, c) zu welchem Zweck sie Daten bearbeitet. 2 Werden Daten im In- oder Ausland ausge- tauscht oder zum Austausch bereitgestellt, teilt die Polizei der Gesuch stellenden Person mit Datenschutzstelle verfügt im Rahmen ih- res Budgets über eigene Ausgabenbefugnisse, regelt die Stellvertretung und stellt selber das er- forderliche Personal an. § 18 1 unverändert 2 Der Kantonsrat wählt die
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1210.3a - Beilage 1
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nachträglich jedenfalls genehmigt hat. Ausserdem wurde Raffael Brogna im GU- Werkvertrag als Stellvertreter des Gesamtprojektleiters der GU, Ernst Haus, bezeichnet (vgl. Ziff. 6.2 des GU-Werkvertrages) ist mit Bezug auf das konkrete Projekt zu planen. Wesentlich ist auch, dass eine kompetente Stellvertretung der zuständigen Personen immer sichergestellt ist, auch dann, wenn eine Person für längere Zeit t in St. Gal- len ab. Die Arbeiten dauerten vom 7. April bis 12. Dezember 1997. Am 5. März 1998 stellte die Klägerin ihre Schlussrechnung über brutto CHF 344'904.65, wor- aus nach Abzug von Skonti und
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2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
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Gemeindever- sammlung dazu Stellung zu nehmen und das Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann. 4 Ist eine Stellungnahme zur Motion innert der v übertragen. § 93 Stellvertretung - 40 - Geltendes Recht 1. Lesung im Kantonsrat vom 31. Januar 2013; Vorlage Nr. 2108.4 (Laufnummer 14253) 1 Der Gemeinderat regelt die Stellvertretung des Gemeindeschreibers der Verwaltungstätigkeit 1 Die Gemeinde kann durch Gemeindebeschluss die dem Gemeinderat unter- stellten Organe mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets führen. 2 Der Leistungsauftrag umfasst insbesondere:
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1446.1b - Beilage 2
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verpflichtet werden, innert gleicher Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine Stellungnahme verlangt, steht es ihm frei, gleichwohl eine solche einzureichen. § e Frist, innert welcher er Beweisanträge stellen kann. 2 Der Beschuldigte kann verpflichtet werden, innert der gleichen Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine vorladenden Stelle un- ter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses sofort Kenntnis zu geben. 2 Diese Bestimmung soll auf dem Vorladungsformular abgedruckt werden. 2 unverändert § 83 1 Das Gericht stellt der Gegenpartei
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1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Waffen einer ganz bestimmten Funktion oder die hoheitliche polizeiliche Gewalt an alle Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der gleichen Funk- tion bei der Kriminalpolizei erteilen; ebenso kann diese Befugnis Qualität gewährleistet werden können, sollen die 1.5 Personalstellen zusätzlich zur Stellenplafonierung in den Stellenetat der Zuger Polizei aufge- nommen werden. 5. Gesetz über die Organisation der Geri und der für jede Stelle festgelegten 17 § 3 Abs. 1 Kantonspolizeigesetz 18 § 3 Abs. 4 Organisationsgesetz 19 Seiten 3, 8, 12, 14, 16 1413.1 - 11957 17 Hierarchiestufe. Nicht im Stellenplan verzeichnet sind
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2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
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der Verwaltungstätigkeit 1 Die Gemeinde kann durch Gemeindebeschluss die dem Gemeinderat unter- stellten Organe mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets führen. 2 Der Leistungsauftrag umfasst insbesondere: Mitglieder des Regierungsrates dürfen keine anderen Aufgaben überneh- men, die mit den Aufgaben oder der Stellung des Amtes nicht vereinbar sind. a) die Vertretung von Klienten vor Gerichten, Verwaltungsbehörden Gemeindeschrei- ber gezogen. 2c Für die Wahlen kann durch Gemeindebeschluss festgesetzt werden, dass an- stelle des freien Vorschlags aus der Mitte der Wählenden vorgängig Wahlvor- schläge bei der Gemeindekanzlei