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2251.13 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die SVP-Fraktion zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Kantonsrats
2252.1 - Interpellationstext
genden Lohn zur Folge hat. Nimmt man einen Monatslohn von 4’000 Franken als Mindesteinkommen, so stellen wir der Regierung folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen im Kanton Zug verdienen weniger als 4000
2300.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Franken). Im Weiteren werden die Umfahrung Cham-Hünenberg sowie die Tangente Zug/Baar fertigzu- stellen sein (rund 39 Millionen Franken). Beim Hochbau sind im Jahr 2021 noch 40 Millionen Seite 6/13 2300
2286.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
GerichtsschreiberInnen und dem Kanzleipersonal als Vorgesetzter auftritt. Überdies habe die stellvertretende Kanzleivorsteherin, welche in seine Funktion nachrücken würde, kund g e- tan, dass sie diese Oberg e- richt eine auf ein Jahr befristete Stelle als ausserordentliches Ersatzmitglied des Ka ntonsge- richts im Amtsblatt und online ausgeschrieben. Auf die Stelle haben sich laut OGP ausschlies s- lich Amt. Allen Kandidaten ist klar bewusst, dass die Stelle auf ein Jahr befristet ist und alle bezeichnen eine allfällige Rückversetzung in die ehemalige Stelle bzw. ins 2. Glied als unproblematisch. Alle Kandidaten
2286.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Präsi- dium des Gerichts eine Frist zur Stellungnahme gesetzt werden. Es sei nicht auszuschliessen, dass es zu Fristverlängerungen und zu umfangreichen Stellungnahmen kommen werde, die u n- ter Umständen tiefer eingestuft. Während seiner befristeten Anstellung als Ersatzrichter wird seine bis- herige Stellvertreterin Christa Dittli als Kanzleivorsteherin arbeiten. Für sie ist damit keine Ver- änderung der Einstufung Der Bericht des Obergerichts Nr. 2286.1 - 14425 enthält alle relevanten Informationen dazu. Die Stelle wurde ausgeschrieben und es haben sich gerichtsintern drei Personen darauf gemeldet. Die Justizp
2286.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Obergerichts teil. Das Kantonsgericht wurde anschliessend zur Stellungnahme eingela- den. Es befand alle drei Kandidaten als geeignet für die Stelle und verzichtete darauf , einen be- stimmten Kandidaten zur Antrag, diese Einsatzdauer um ein weiteres Jahr zu verlängern, vorbehalten. Das Obergericht hat die Stelle im Amtsblatt und im Internet ausgeschrieben und mit drei Personen Bewerbungsgespräche geführt. An den psychischen Belastungen der Beteiligten auch zu gewissen Reibungsverlus- ten an verschiedenen Stellen geführt hat. Es ist daher dringend notwendig, als vorübergehende Massnahme ein ausserordentliches
2307.1 - 14476 2307 1 Europa
vorliegen, werden diese dann natürlich auch Basis der Meinungsbildung sein. Wie bei anderen wichtigen Stellungnahmen der Kantone wird sodann auch hier darauf geachtet, dass die Kantone möglichst geeinigt auftreten Re- 2307.1 - 14476 Seite 3/4 gierungsrat hat sich immer mit den bisherigen europapolitischen Stellungnahmen der KdK b e- fasst und bei der entsprechenden Meinungsbildung mitgewirkt. Er kann deshalb den Nr. 2307.1 Laufnummer 14476 Kleine Anfrage von Manuel Brandenberg und Jürg Messmer betreffend Stellungnahme des Regierungsrates zum europäischen Plan des Bundesrates Antwort des Regierungsrates vom 22.
2220.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Der Motionär stellt den Antrag, dem Kantonsrat sei ein Vorschlag für eine Änderung des PBG zu unterbreiten, wonach Einsprachen im Baubewilligungsverfahren der Kostenpf licht zu unter- stellen seien. Gleichzeitig Seite 2 2.1 Ausgangslage Seite 3 2.2 Stellungnahme Seite 3 3. Motion von Thomas Villiger betreffend Änderung des PBG Seite 5 3.1 Ausgangslage Seite 5 3.2 Stellungnahme Seite 6 4. Motion von Cornelia Stocker Stocker und Alice Landtwing betreffend Änderung § 19 PBG Seite 7 4.1 Ausgangslage Seite 7 4.2 Stellungnahme Seite 7 5. Anträge Seite 8 1. In Kürze Der Regierungsrat beantwortet drei Motionen, in denen un
2207.8 - Antrag von Philip C. Brunner zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Philip C. Brunner, Zug, zur 2. L e- sung des Gesetzes über die Videoüberwachung im öffentlichen und a- bei kennt die Schweiz bisher – zu Recht – nicht mal die Ausweispflicht. Die Polizei jedenfalls stellt sich bereits auf ihre neuen Möglichkeiten nach der Büpf -Revision ein. Es ist offenbar richtig, dass
2207.6a - Synopse
2014; Vorlage Nr. 2207.6 (Laufnummer 14618) § 9 Berechtigte Stellen § 10 (Nummerierung geändert und neuen Absatz 2 eingefügt) Berechtigte Stellen 1 Die zuständige Exekutive bezeichnet jene Stellen, die berechtigt von Bildaufzeichnungen dürfen einzig speziell ausgebildete Stellen des zuständigen Organs bezeichnet werden. 2 Neben den bezeichneten Stellen können weitere Behörden und Organe nur im Rahmen eines Straf-

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