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2369.1 - Interpellation
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2014, welche in den wirtschaftsstarken Kantonen wie Zug, Zürich oder Basel-Stadt abgelehnt wurde, stellen sich für die Alternative Grüne Fraktion wichtige Fragen für die Zukunft unseres Kantons. Die Auswirkungen aller Bewohnerin- nen und Bewohner in unserem Kanton Rechnung getragen werden. In diesem Sinne stellen wir folgende Fragen: 1. Die Umsetzung der „Masseneinwanderungsinitiative“ kann im schlimmsten Fall
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2371.1 - Interpellationstext
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neuzuziehende Firmen eine Absage zu erteilen. Der Regierungsrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Inwiefern teilt die Zuger Regierung die Einschätzung von Avenir Suisse, dass auf Stan
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1038.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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die Lesbarkeit des Gesetzes verbessert und dieses damit bürgernäher ist, indem allfällige Gesuch- stellende wissen, was sie zusammen mit dem Gesuch einzureichen haben. Ebenfalls einstimmig beschloss die Verkehrs- betriebe AG bzw. die Gemeinde Oberägeri für gewisse Transportleistungen Bei- tragsgesuche stellen können. In der Schlussabstimmung wurde der Vorlage mit den Änderungen der vorbe- ratenden Kommission
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1038.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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riebe AG beziehungsweise die Gemeinde Oberägeri für gewisse Transportleistungen Beitragsgesuche stellen können. Durch diese Ausweitung betragen die finanziellen Belastungen für den Kanton neu etwa 630'000
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1052.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat der Regierungsrat der Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen des Personalplafonds bereits eine Stelle zugeteilt. Die Sozialpartner und die beigezoge- nen Expertinnen und Experten sind zudem zu entschädigen die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund von Meldungen nach Art. 6 Entsendegesetz den zuständigen Stellen Hinweise zu geben, damit diese die not- wendigen Massnahmen einleiten können. Umgekehrt muss es aber Entwicklung auf Grund der Einführung des freien Personenverkehrs beobachten soll (Art. 360b OR). Stellt die tripartite Kommission fest, dass in einem Kanton, einer Region oder auf nationaler Ebene die
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1052.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
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Sozialversicherungsträger und sich mit der Sozialhilfe befassende Stellen können untereinander sowie mit den entspre- chenden Stellen anderer Kantone und des Bundes Informationen austau- schen, wenn sie
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1052.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Polizei, Sozialversicherungsträger und mit der Sozi- alhilfe befasste Stellen können untereinander sowie mit den entsprechenden Stellen anderer Kantone und des Bundes Informationen austauschen, wenn sie über
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1052.2 - Antrag des Regierungsrates
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Polizei, Sozialversicherungsträger und mit der Sozi- alhilfe befasste Stellen können untereinander sowie mit den entsprechenden Stellen anderer Kantone und des Bundes Informationen austauschen, wenn sie über
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1052.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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innerhalb des bestehenden Personalstellenplafonds erledigt werden können und keine zusätzliche Stellenaufstockung damit verbunden ist. 3. Detailberatung In der Detailberatung wurde festgehalten, dass die und Arbeit angesiedelt werden soll, wurde innerhalb des Personalplafonierungsbeschlusses eine neue Stelle geschaffen. Sollte es tatsächlich zu Sanktionen kommen, fallen die Erträge daraus in die Staatskasse
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1053.1 - Antwort des Regierungsrates
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Franken zu rechnen. Des Weiteren stellt er fest, dass diese Auf- wendungen immer korrekt budgetiert worden sind. Das Budget ersetze aber nie eine gesetzliche Grundlage. Es stelle sich einmal mehr die klassische ist durch den Grunderlass in § 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung gedeckt. Die entsprechenden Kosten stellen daher gebundene Ausgaben im Sinne von § 8 Abs. 2 Bst. b des Finanzhaushaltgesetzes dar. Die jährlichen Anfrage Am 29. August 2002 hat Kantonsrat Hans Durrer, Zug, eine Kleine Anfrage einge- reicht. Er stellt darin fest, dass die bisher aufgelaufenen Expertisekosten im Zusam- menhang mit der Einführung eines