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2228.4a - Beilage
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Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 synoptische Darstellung Seite 1 von 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassungen des kantonalen Richtplanes (Bahnverkehr, Walchwil) Synopse des Antrages des Regier
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2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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wird. Bedenken wurden auch hinsichtlich der zu zahlenden Inkonvenienzentschädigungen geäussert. Es stellte sich je- doch heraus, dass die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch die verschiedenen Freileitun- einverstanden mit dem Vorge- hen und das Pflichtenheft für die Machbarkeitsstudie ist mit den beiden Stellen abgesprochen worden. 5. Vorlage Nr. 2258.2 (Erdverkabelung Verteilleitung Herti - Altgass) Die Kommission
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2256.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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beschloss mit 10 Ja- zu 3 Nein- Stimmen und ohne Enthaltun- gen, auf die Vorlage einzutreten. Sie stellt jedoch den Antrag, die Kreditlimi te um 1,0 Mio. Franken tiefer anzusetzen als vom Regierungsrat Beurteilung der Baukosten zu berücksichtigen, da der Bau dadurch markant teurer we r- den würde. Es stellt sich die Frage, ob die 26 vorgesehenen Aussenparkplätze ausreichen werden. Die zusätzlichen Abklärungen ausgewiesen ist. Der Stan dort ist aber auch mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Auf Seite 5 stellt die Hochbaukommission die Frage, ob in der Kreditvorlage nicht auch der Landwert ausgewiesen werden
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2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Antrag zur Motion, den wir wie folgt gliedern: 1. Einleitung 1 2. Gewaltenteilung 1 3. Stellung des Kantonsrats 3 4. Stellung des Regierungsrats 4 5. Zusammenwirken der Staatsgewalten 6 6. Derogatorische Kraft Kantonsrats heissen : 'Der Regie- rungsrat empfiehlt‘.» Aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen stellte der Regierungsrat fest, dass die ei n- gangs gestellt Frage, ob eine allfällige Empfehlung des R gegenüber der Exekutive umgekehrt kein entsprechendes Gegenstück. 2293.2 - 15105 Seite 3/10 3. Stellung des Kantonsrats Der Kantonsrat übt die gesetzgebende und aufsehende Gewalt aus (§ 38 Abs. 1 KV)
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2292.2 - Antwort des Regierungsrates
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des Halbanschlusses Steinhausen aus dem kantonalen Richtplan unterstützt. Eine abschliessende Stellungnahme des Bundes in diesem Sinne ist im Rahmen der für De- zember 2013 vorgesehenen Richtplananpassung
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2292.1 - Interpellationstext
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ihnen eine allfällige Verlängerung dieser Strasse ihrem Quartier bescheren könnte. Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen mit der Bitte um mündliche Beantwortung: 1. Teilt der Regierungsrat die Haltung
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2293.1 - Motionstext
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cheid BGE 130 I 140 - zur Durchsetzung des Bundesverfassungsrechts - in einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, die einem Kantonsratsbeschluss widerspricht. Mitunterzeichner: Heini Schmid, Baar 300/mb
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2291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in Ab- sprache mit dem projektierenden Ingenieur der ARP AG, Baar, das Projekt zu optimieren. An- stelle einer Stützkonstruktion hat man sich für eine permanente Überwachung entschieden. Mit den Überwa
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2287.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Diskussion des Leistungsauftrags im Kantonsrat hat jedoch eine politische Bedeutung. Die Kommission stellt Folgendes fest: - Der Leistungsauftrag 2013–2015 ist gut aufgebaut und enthält die wesentlichen strategi-
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2287.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Seite 4 ihres Berichtes grundsätzlich positiv geäus- sert. Der Kantonsrat wird dazu noch zwei Mal Stellung nehmen können: Bei der Anpassung des Richtplans, wenn bekannt sein wird, an welchem Ort das Departement einen erläuternden Bericht des Konkordatsrates. Die Bildungskommission hat die Vorlage geprüft und stellt in ihrem Bericht Nr. 2287.3 - 14504 unter anderem fest, dass der Leistungsauftrag gut aufgebaut sei