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2287.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Leistungsauftrag 2013 - 2015 am 23. Mai 2013 verab- schiedet, dies unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Interparlamentarischen Fac h- hochschulkommission gemäss Artikel 16 Abs. 3b ZFHV. In der Folge
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2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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über keine eigenen Vereinsfahrzeuge. Um die Kosten für diese Vereine mög- lichst klein zu halten, stellen häufig die Eltern und/oder andere Vereinsmitglieder ihre eigenen 9 vom 17. Juni 2011; SR 415.0. 10 Verordnung über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)6 stellt das Strassenverkehrsamt im Rahmen der periodischen Fahrzeugprüfung seit 2010 den Kilometerstand im Die vorliegend vorgeschlagene Steuererleichterung für vereinseigene Sport- und Freizeitfahr- zeuge stellt keine Fördermassnahme im Sinne der Sportgesetzgebung dar. Vielmehr sollen Or- ganisationen, die sich
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2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfüllt ist. Es ist deshalb nicht erheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben. 7. Antrag Wir stellen den Antrag, das Postulat Franz Hürlimann betreffend Anwendung der Gesetze für Radfahrer und der Wald-
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2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Feuerwehrwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bestehe aus zehn Grundsätzen. Diese stellten keine Rechtsnormen im formellen Sinn dar, würden aber die Überzeugungen der betroffenen Fachleute glieder betonten demge- genüber, gerade in der Armee bestehe eben auch eine Dienstpflicht. D ie Stellung der Feuer- wehrleute im Verhältnis zu ihren Arbeitgebern sei eine deutlich stärkere, wenn eine Diens Bestand gut ausgerüsteter Feuerwehren hänge sodann nicht von der Ersatzabgabe ab. Das Feuerwehrwesen stelle vielmehr eine klassische Staat s- aufgabe dar, welche über die Steuern zu finanzieren sei. Weitere
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2339.1 - Antwort des Regierungsrats
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dem Integrationskredit werden in der Regel für ein Jahr gesprochen. Die gewährte Unter- stützung stellt im Hinblick auf weitere Gesuche kein Präjudiz dar. 3. Mit wie vielen Franken beteiligt sich der Kanton
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2364.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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unterdessen abgeschlossen. Informationen für eine neue Bewerbungsphase sind noch nicht bekannt. 3. Stellungnahme des Regierungsrats In der kantonalen Verwaltung, bei den Zuger Gemeinden, bei Zug Tourismus und Villiger Der Landschreiber: Tobias Moser 280/mb 1. Erläuterungen 2. Einschätzung der Bedürfnisse 3. Stellungnahme des Regierungsrats 4. Kosten-/Nutzen-Abwägung 5. Antrag
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1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
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festlegen. § 22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen
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1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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festlegen. § 22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen
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1000.09 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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FRAKTION, ZUG, ZUR 2. LESUNG VOM 6. DEZEMBER 2002 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Fraktion, Zug, zur 2. Lesung des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
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1013.7 - Antrag der Raumplanungskommission zur 2. Lesung
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seien vorprogrammiert. In der Schlussabstimmung befürwortete die Kommission das eingangs darge- stellte Vorgehen und den Antrag zur Änderung von § 72 Abs. 2 PBG einstimmig und ohne Gegenstimmen oder E SKOMMISSION ZUR 2. LESUNG VOM 24. FEBRUAR 2003 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Raumplanungs- kommission zur 2. Lesung der Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) fol-