-
2260.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
wird. Bedenken wurden auch hinsichtlich der zu zahlenden Inkonvenienzentschädigungen geäussert. Es stellte sich je- doch heraus, dass die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch die verschiedenen Freileitun- einverstanden mit dem Vorge- hen und das Pflichtenheft für die Machbarkeitsstudie ist mit den beiden Stellen abgesprochen worden. 5. Vorlage Nr. 2258.2 (Erdverkabelung Verteilleitung Herti - Altgass) Die Kommission
-
2258.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Ausführungen des Baudirektors in der vorber a- Seite 2/3 2258.4/2260.4 - 14519 tenden Kommission Stellung zu nehmen. Die Regierung ist dieser Aufforderung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 nachgekommen
-
2258.3a - Synopse
-
erfolgt die Aufteilung nach den Bevölkerungszah- len der Einwohnergemeinden. 3 Die Baudirektion stellt den Einwohnergemeinden die Betreffnisse gemäss den im Kalenderjahr aufgelaufenen Kosten nachträglich
-
2260.2 - Antrag des Regierungsrates
-
sind, erfolgt die Aufteilung nach den Bevölkerungszahlen der Einwohnergemeinden. 3 Die Baudirektion stellt den Einwohnergemeinden die Betreffnisse gemäss den im Kalenderjahr aufgelaufenen Kosten nachträglich
-
2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
drängt sich keine weitere Vernehmlassung mehr auf. Die Direktbetroffenen müssten zu denselben Fragen Stellung beziehen; und nach der Beratung der konkreten Motionsbege h- ren im Kantonsrat dürfte auch eine
-
2290.5 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
-
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kurt Balmer, Risch, zur 2. Lesung der Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe folgenden
-
2296.1a - Synopse
-
(ID 930) Synopse Teilrevision Gesetz über die Zuger Kantonalbank Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 24. September 2013; Vorlage Nr. 2296.2 (Laufnummer 14454) Gesetz über die Zuger Kantonal
-
2296.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 930) [M09] Antrag des Regierungsrates vom 24. September 2013; Vorlage Nr. 2296.2 (Laufnummer 14454) Gesetz über die Zuger Kantonalbank Änderung vom 29. März 2007 Von d
-
2319.2 - Antwort des Regierungsrates
-
die Planungsergeb- nisse in geeigneter Weise vor der kantonalen Stellungnahme zum nächsten Ausbauschritt 2030 zu unterbreiten. 4.6. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Variante Zimmerberg-Light und allfälligen Verhältnis nicht im ersten Ausbauschritt von FABI bis 2025 berücksichtigt werden sollten. In seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2011 an das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat sich der Regierungsrat zur FABI-Vorlage 31. Mai 2011 eingehend zu verschiedenen Fragen betreffend FABI und zum Bahnausbau am Zimmerberg Stellung genommen. Damals wurde auf die Vernehmlas- sungsvorlage des Bundes hingewiesen, welche neben einer
-
2316.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Aufsichtsrat eingeführt, wo- bei dieser jeweils die traditionellen Wahlorgane ergänzt und nicht an ihre Stelle tritt. Er übt in diesen Kantonen neben gewissen Wahlvorbereitungsaufgaben vorwiegend Aufsichtsfunktionen nt Kantonsrat vom 15. März 1999, GR KR ZH, LS 171.11). Die Justizkommission schreibt die vakante Stelle unter Hinweis auf die den Sitz beanspruchende Fraktion öffentlich aus und prüft die fachliche und Schweiz ein System der Selbst- ergänzung, in welchem die Richterschaft eines Gerichts seine vakanten Stellen als Wahlorgan selbst ersetzt, bei den oberen Gerichten nicht bekannt. Hingegen ernennen in einigen