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2320.2 - Antwort des Regierungsrates
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davon aus, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Seite 4/4 2320.2 - 14609 6. Welche kritische Stellungnahme beabsichtigt der Regierungsrat gegenüber den Organen der Metropolitankonferenz und ganz besonders als auch zur entsprechenden Finanzierung (Vignettenpreiserhöhung) mehrfach offiziell befürwortend Stellung genommen. Konkret hat sie an ihrer Jahresversammlung vom 19. Sep- tember 2013 einstimmig die Annahme konf e- renz? Auf welche veröffentlichten Dokumente stützt sich das gewählte Vorgehen ab? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu diesem unlauteren Eingriff in diesen Abstimmungs- kampf, der gemäss diversen
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2320.1 - Interpellationstext
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über die Medienmitteilung hinaus finanziell am Abstimmungskampf beteiligt? 6. Welche kritische Stellungnahme beabsichtigt der Regierungsrat gegenüber den Organen der Metropolitankonferenz und ganz besonders Homepage: http://www.metropolitanraum-zuerich.ch/home.html momentan (unter Aktuell) einsehbar. Dazu stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welches ist die rechtliche Grundlage für die politische Metropolitankonferenz? Auf welche veröffentlichten Dokumente stützt sich das gewählte Vorgehen ab? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu diesem unlauteren Eingriff in diesen Abstimmungskampf, der gemäss diversen
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2319.1 - Interpellationstext
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der Strasse geht offenbar weiter. Sodann stellen sich für den Fall der Zustimmung des Stimmvolkes zu FABI Fragen zur Umsetzung. Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Interessen des Kantons Zug (insbesondere Zimmerberg-Basistunnel II) ausrei- chend berücksichtigt? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Finanzierungsmodell, das mit FABI vorgesehen wird, insbesondere zur a einsetzen, dass die Realisierung des Zimmerberg-Basistunnel II vom Bund vorangetrieben wird? 6. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Variante Zimmerberg-Light und allfälligen weiteren Varianten? 280/sk
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2361.2 - Antwort des Regierungsrates
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über die Stellenwechsel der letzten acht Jahre: Direk- tion Neubeset- zung in den letzten acht Jahren Vorgängerinnen Vorgänger Aktuell: aktuelle Stelleninhaberin oder ak- tueller Stelleninhaber Erfolgte unsere Homepage verwiesen, in der die Stellenau s- schreibung in voller Länge erscheint und alle notwendigen Informationen enthält. Sämtliche Stellenausschreibungen sind ausschliesslich über das Personalamt bestimmen. Frage 3 Findet es der Regierungsrat zielführend wenn gleichzeitig Stelleninserate des Kantons Zug und eines Stellenvermittlers erscheinen? Wenn nein, was unternimmt der Regierungsrat um dies in Zukunft
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2365.2 - Antwort des Regierungsrates
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Nachgang des 2. Kantonalen Jugendpolittages, an welchem bei den Jugendlichen die Mobilität einen hohen Stellenwer t hatte und wo Jugendliche insbe- sondere Zonenplan und Kosten des öffentlichen Verkehrs diskutierten Berufsbildungszentren sowie den Gemeinden und deren Schulen. Dadurch sind den verantwortlichen Stellen die Schülerströme und deren Wunschlinien bekannt. Auf Linien mit hohem Taktintervall (15 Minutentakt)
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2340.1 - Antwort des Regierungsrates
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Kontrollen fand am Montagmorgen, 7. Januar 2014 an besagter Stelle statt. Zwei Mitarbeitende der Zuger Polizei standen im Einsatz und stellten drei Ordnungsbussen gemäss Bussenkatalog zum ÜStG Ziffer 4 befanden sich Mitarbeitende des Assistenzdienstes im Einsatz, die befugt sind, Ordnungsbussen auszu- stellen oder Anzeigen zu erstatten. Angehörige der Hilfspolizei werden nur bei Grossveranstal- tungen und Zuger Polizei mit einer Anzeige an das Polizeiamt der Stadt Zug rapportiert werden. Das Polizeiamt stellt danach einen Strafbefehl (Busse und Schreibgebühr) aus. Daneben hat der Regierungsrat in der gleichen
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2365.1 - Interpellationstext
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Verkehrs im Kanton Zug eingereicht. Die CVP-Fraktion nimmt die Anliegen der Jugendlichen auf und stellt folgende Fragen zu „Ju- gendliche und öffentlicher Verkehr im Kanton Zug“. 1. Wird die Benutzerf
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1257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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muss verbessert werden. Alle diese Mängel sollen mit einem Projekt behoben werden. Negative Stellungnahmen zu erarbeiteten Generellen Projekten und unterschiedliche Interessen diverser Amtsstellen hatten Brüstung einge- schränkt. Massnahmen, wie tiefere Brüstungen, die Erstellung einer Böschung an- stelle einer Stützkonstruktion oder die Verbreiterung des Gehweges wurden geprüft, aber aus Gründen der Sicherheit resp. des Landschaftsschutzes wieder verworfen. Die Einschränkung der Sicht an dieser Stelle kann unter Abwägung aller Interessen akzeptiert werden. Das vorliegende Bauprojekt erhöht mit der
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2363.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Publikation Amtsblatt Oktober 2014 Ablauf Referendumsfrist November 2014 Inkrafttreten 8. Antrag Wir stellen Ihnen den Antrag, auf die Vorlage Nr. 2363.2 - 14588 einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 18. Februar von Asylsuchenden. Eine solche Überführung einer Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen stellt eine Ausgabe gemäss § 24 Abs. 2 Bst. c des Finanzhaushaltsgesetzes vom 31. August 2006 (FHG, BGS
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1257.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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nd der bergseitige Ausbau mit einer Ausbaugeschwindig- keit von 60 km/h herausgestellt. An zwei Stellen muss jedoch seeseitig erweitert werden, damit die hohen SBB-Stützmauern nicht angetastet wer- den