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1086.1 - Interpellationstext
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beiden Vorhaben sind somit zeitlich nicht deckungsgleich. Für die Lösung des anstehenden Problems stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die
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1091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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«Bergbach» installierte der Kanton im Frühling 1993 eine Kompressoranlage, welche seither an der tiefsten Stelle des Sees Luft ausbläst. Dieser Anlagetyp unterstützt die Seezirkulation und ist nur für den Einsatz mit einer neuen Meteorentwässerung erschliessen. Dabei ergibt sich die einmalige Chance, dass an Stelle der Ableitung des sauberen Meteorwassers Richtung Edlibach eine Ableitung Richtung Wilersee realisiert mündet ein Drainagensystem aus dem landwirtschaftlich genutzten Gebiet Chrüzegg. Diese Drainagen stellen heute die massgebende Nährstoffbelastung des Sees dar. 3. Sanierungspflicht und -ziele Die eidgenössische
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1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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haltung in Baugruben. Dort werde Wasser abgepumpt und gleich wieder ins Grundwasser zurückgeführt. Es stellten sich ihm folgende Fragen: Wird hiefür neu eine Gebühr verlangt? Welche Gebühr ist für diese Gru wasserabsenkung keine Gebühren gemäss neuem Gewässergebührentarif bezahlen müssen. b) Des Weitern stellten sich einige Kantonsratsmitglieder die Frage, ob zwischen "Rückführung" von Wasser gemäss § 1 lit Bericht wie folgt: 1. Beantwortung von offenen Fragen aufgrund der 1. Lesung im Kantonsrat 2. Stellungnahme des Regierungsrates zum Ergebnis der 1. Lesung 3. Antrag 1. Beantwortung von offenen Fragen aufgrund
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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Vertreterin einer Partei, sondern sogar selbst als Partei vor Gericht auftreten könnte. Diese Kon- stellation wird aber nach geltendem Recht von keiner Unvereinbarkeitsbestimmung ausgeschlossen. Auch hier 1): Hauptamtliche Richter bedürfen der Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde und fest ange- stellte nebenamtliche Richter sowie Gerichtsschreiber machen dieser Mitteilung, wenn sie: 1. eine weitere als Anwalt tätigen Richters vertreten wird (Regina Kiener, a.a.O., S. 113). Auf der anderen Seite stellte das Bundesgericht insbesondere fest, dass der Ein- wand, ein nebenamtlicher Richter könne ganz allgemein
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1105.1 - Motionstext
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versierten Richtern in Frage gestellt, weil sich die qualifizierten Personen nicht zur Verfügung stellen können. Dem Motionär liegt daran, dem Gericht dieses Reservoir an möglichen fachlich ausgewiesenen
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1118.2 - Antwort des Regierungsrates
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anderem auch den Datenschutz gefährdet. Deshalb stellt er dem Regierungsrat 6 Fragen, welche dieser wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 Welche Stellungnahme hat der Kanton Zug im Rahmen des Vernehmlassungs-
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1119.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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Grundeigentümerschaft damit einverstanden ist. 1119.2 - 11198 3 e. Kostenpflicht Die Kommission stellte die Frage nach der Kostenträgerschaft. Seitens der Bau- direktion wurde dargelegt, dass alle im
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1118.1 - Interpellationstext
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detaillierten Informationen stellen weiter ein Risiko dar in Bezug auf das Datenschutzgesetz. 2 1118.1 - 11152 Ich stelle der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Stellungnahme hat der Kanton Zug im Rahmen
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1117.6 - Antrag von Michel Ebinger, Rosemarie Fähndrich Burger und Käty Hofer zur 2. Lesung
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KÄTY HOFER ZUR 2. LESUNG VOM 12. SEPTEMBER 2003 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Kantonsrat Michel Ebinger, Risch, und die Kantonsrätinnen Rosemarie Fähndrich Burger, Steinhausen
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1117.7 - Antrag von Martin Stuber zur 2. Lesung
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MARTIN STUBER ZUR 2. LESUNG VOM 15. SEPTEMBER 2003 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kantonsrat Martin Stuber, Zug, zur 2. Lesung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Umbau des Reg