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1125.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nachgekommen sind und sich der Wegweisung entziehen. Damit es nicht zu ungerechtfertigten Besser- stellungen kommt, muss der Ausschluss von Sozialhilfeleistungen und der finanziel- len und persönlichen U seit der Inkraftsetzung des Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03) ab 1.4.2004 an Stelle der Sozialhilfe nur eine Nothilfe. Der Anspruch auf Nothilfe für Personen mit einem rechtskräftigen
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1127.1 - Interpellationstext
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Markt hat sich leider auf einen ruinösen Preiswettbewerb reduziert. In öffentlichen Ausschreibungen stellt man immer wieder fest, dass bei den Kriterien „Preis vor Qualität und Leistung“ aufgeführt sind. von den Qualitätssicherungen, wie sie zum Bei- spiel das Maler- und Gipsergewerbe kennen und wie stellt er sich zu solchen Qualitätssicherungen/-kontrollen? 1127.1 - 11179 3 5. Ist der Regierungsrat gewillt
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1126.1 - Interpellationstext
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diese sogenannten „goldenen Fallschirme“ je nach Kanton sehr unterschiedlich besteuert werden. Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wie hat die kantonale Steuerverwaltung bisher (in den
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1124.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ertragsüberschuss dem Eigenkapital (freies Kapi- tal) zuzuweisen. Diese Äufnung des Eigenkapitals stellt keine Ausgabe im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes dar, da diese Transaktion das Finanzvermögen des
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1125.1 - Motionstext
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nachgekommen sind und sich der Wegweisung entziehen. Damit es nicht zu ungerechtfertigten Besser- stellungen kommt, muss der Ausschluss von Sozialhilfeleistungen und der finanziel- len und persönlichen U
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1135.2a - Beilage
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abgezogen werden. 4 Nicht abziehbar sind die Unterhaltskosten, die der Steuerpflichtige zur Instand- stellung einer neu erworbenen, vom bisherigen Eigentümer offensichtlich vernach- lässigten Liegenschaft aufwenden Steuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Satz berech- net, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde. 5 Kapitalleistungen
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1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Martin B. Lehmann betreffend neues eidge- nössisches Steuerpaket (Vorlage Nr. 1134.1 - 11199) 6. Stellungnahme des Regierungsrats zu den parlamentarischen Vorstössen 7. Anträge 2 1149.1/1135.2/1134.2 - 11234 verfügten fast die Hälfte der Begünstigten über ein steuerbares Einkommen von über Fr. 150'000.-. 6. Stellungnahme des Regierungsrats zu den parlamentarischen Vorstössen Sowohl die in der Motion von Josef Lang 2000 und 18. Juni 2002) und einmal zur Wohneigentumsbesteuerung (Vernehmlassung vom 11. Juli 2000) Stellung genommen und die Massnahmen grundsätzlich befürwortet. Er stufte dabei insbesondere die Besserstellung
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1136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n zu verankern. Der Bundesrat selbst hatte kurz nach der Eingabe der Motion in seiner ersten Stellungnahme die Leistungen und die Bedeutung des Verkehrshauses für die gesamte Schweiz besonders gewürdigt
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1144.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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sich an sechs ganztägigen Sitzungen mit dem kantonalen Richtplan befasst. An der ersten Sitzung stellte uns Kantonsplaner René Hutter den neuen kantonalen Richtplan vor und orientierte uns, wo es noch einen Spielraum, wo dies aus kantonaler Sicht ver- tretbar ist. Unsere Kommission schlägt an einigen Stellen in der Richtplankarte sol- che gestrichelte Siedlungsbegrenzungslinien vor. Damit die Stadt Zug über neuen Zuständigkeitsregelung in § 2 PBG beschliesst der Kantonsrat den kantonalen Richtplan. Dabei stellt sich die Frage, wie die bereits genehmigten Teil- richtpläne im Kantonsrat behandelt werden sollen
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1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vernehmlassungsver- fahren durchgeführt. Der Regierungsrat nahm dazu mit Schreiben vom 12. März 2002 Stellung (nachdem er sich am 21. Dezember 1999 bereits zu einem grundsätz- lichen Bericht des EJPD geäussert hegattenabfindung) - Anlässlich der bevorstehenden Revision des Pensionskassengesetzes soll die Stellung der Lebensgemeinschaften (auch der gleichgeschlechtlichen) erheblich 1145.2 - 11285 9 verbessert Parlament kommen. 10 1145.2 - 11285 Kantonaler Vollzug von Bundesrecht (Beispielhalber sei an dieser Stelle auf § 4 Abs. 2 des zürcherischen Registrierungs- gesetzes hingewiesen, wonach die registrierten den