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1145.1 - Motionstext
die Registrierung ist das Zivilstandsamt am gemeinsamen Wohnort eines der Partner/Partnerinnen. Es stellt den Partnern/Partnerinnen eine Urkunde über die Registrie- rung aus. 2 1145.1 - 11228 III. Beendigung
1146.1 - Interpellationstext
Betroffenen die nötige Hilfe erhalten und wissen, wohin sie sich wenden sollen. In diesem Zusammenhang stellen wir der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Schadenssumme ist durch das Unwetter entstanden? Kann
1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundsätzlich positiv zum Konzept „Bahn und Bus aus einem Guss“ und stellen sich hinter die entsprechende Kantonsratsvorlage. In vielen Stellungnahmen wird jedoch Besorgnis über die steigenden Kosten im Regional- (Strategiepapier Kompass Zug), in denen der öffentliche Ver- kehr für den Standort einen hohen Stellenwert erhält. Die Studien kommen zum Schluss, dass auch nach der Inbetriebnahme der Stadtbahn viel getan knüpfungen des Regionalverkehrs mit dem Ortsverkehr an. Die ZVB weist in ihrer 22 1171.1 - 11286 Stellungnahme vor allem auf die knappen zeitlichen Verhältnisse zur Umsetzung des Konzepts (Rekrutierung von
1169.2 - Antwort des Regierungsrates
hat am 17. September 2003 eine Interpellation einge- reicht (Vorlage Nr. 1169.1 - 11283). Darin stellt er dem Regierungsrat drei konkrete Fragen zu den Investitionen am Kantonsspital in Zug. Der Interpellant
1170.1 - Motionstext
Steuerfüssen haben wir von der Steuer- verwaltung nachrechnen lassen, was wir ihr auch an dieser Stelle bestens ver- danken. Was die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit ihren lächerlich tiefen Sätzen
1171.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
optimal sichergestellt werden soll. Ein funktionierender öffentlicher Verkehr hat einen wichtigen Stellenwert für die Standortattraktivität unseres Kantons. Einige Mitglieder sehen eine gewisse Gefahr, dass
1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
1182.2 - Antrag des Regierungsrates
einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kanton Basel-Stadt zustimmt oder nicht. 4. Stellungnahme zum Konkordatstext Obwohl die vorberatende Kommission keine Anträge zur Änderung des Konkordats- textes stellen kann, hat die vorberatende Kommission Langfristig verspricht man sich eine engere Zusammenarbeit und auch einen Korps übergreifenden Stellenmarkt für Poli- zisten und Polizistinnen, so dass der Polizeiberuf attraktiver wird. 1182.3 - 11461 genehmigt würde. Die Eintretensdebatte bezog sich deshalb vor allem auf die bereits ausführlich darge- stellte Kosten-Nutzen-Frage. Dabei kam die Kommission einstimmig zur Überzeu- gung, dass auch im Vergleich

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