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1145.1 - Motionstext
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die Registrierung ist das Zivilstandsamt am gemeinsamen Wohnort eines der Partner/Partnerinnen. Es stellt den Partnern/Partnerinnen eine Urkunde über die Registrie- rung aus. 2 1145.1 - 11228 III. Beendigung
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1146.1 - Interpellationstext
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Betroffenen die nötige Hilfe erhalten und wissen, wohin sie sich wenden sollen. In diesem Zusammenhang stellen wir der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Schadenssumme ist durch das Unwetter entstanden? Kann
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1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grundsätzlich positiv zum Konzept „Bahn und Bus aus einem Guss“ und stellen sich hinter die entsprechende Kantonsratsvorlage. In vielen Stellungnahmen wird jedoch Besorgnis über die steigenden Kosten im Regional- (Strategiepapier Kompass Zug), in denen der öffentliche Ver- kehr für den Standort einen hohen Stellenwert erhält. Die Studien kommen zum Schluss, dass auch nach der Inbetriebnahme der Stadtbahn viel getan knüpfungen des Regionalverkehrs mit dem Ortsverkehr an. Die ZVB weist in ihrer 22 1171.1 - 11286 Stellungnahme vor allem auf die knappen zeitlichen Verhältnisse zur Umsetzung des Konzepts (Rekrutierung von
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1169.2 - Antwort des Regierungsrates
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hat am 17. September 2003 eine Interpellation einge- reicht (Vorlage Nr. 1169.1 - 11283). Darin stellt er dem Regierungsrat drei konkrete Fragen zu den Investitionen am Kantonsspital in Zug. Der Interpellant
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1170.1 - Motionstext
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Steuerfüssen haben wir von der Steuer- verwaltung nachrechnen lassen, was wir ihr auch an dieser Stelle bestens ver- danken. Was die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit ihren lächerlich tiefen Sätzen
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1171.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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optimal sichergestellt werden soll. Ein funktionierender öffentlicher Verkehr hat einen wichtigen Stellenwert für die Standortattraktivität unseres Kantons. Einige Mitglieder sehen eine gewisse Gefahr, dass
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1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
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einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
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1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
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1182.2 - Antrag des Regierungsrates
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einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. 2 Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bzw. die Stellvertretung lädt die Mitglieder mindestens einmal jährlich, mindestens drei Wochen zum Voraus zu einer Sitzung ische Geschäftsprüfungskommission; f) unabhängige Rekurskommission. B. Konkordatsbehörde Art. 7 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Konkordatsbehörde ist die oberste vollziehende Behörde. Sie be- stimmt zur Kenntnis; i) schliesst Verträge über Erwerb und Miete von Liegenschaften. C. Schulrat Art. 10 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht
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1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kanton Basel-Stadt zustimmt oder nicht. 4. Stellungnahme zum Konkordatstext Obwohl die vorberatende Kommission keine Anträge zur Änderung des Konkordats- textes stellen kann, hat die vorberatende Kommission Langfristig verspricht man sich eine engere Zusammenarbeit und auch einen Korps übergreifenden Stellenmarkt für Poli- zisten und Polizistinnen, so dass der Polizeiberuf attraktiver wird. 1182.3 - 11461 genehmigt würde. Die Eintretensdebatte bezog sich deshalb vor allem auf die bereits ausführlich darge- stellte Kosten-Nutzen-Frage. Dabei kam die Kommission einstimmig zur Überzeu- gung, dass auch im Vergleich