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1182.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Abschreibungssatz von etwa 3% des Anfangswertes ergibt. Die Stawiko stellt fest, dass der Baurechtsvertrag noch nicht vorliegt. Es stellen sich uns noch folgende Fragen: - Gemäss den Bestimmungen in Art. Fremdkapital. Sie kann gemäss Art. 23 Abs. 4 inskünftig aus einem allfälligen Ertragsüberschuss Rück- stellungen (=Fremdkapital) und Reserven (=Eigenkapital) bilden. In den Plan- rechnungen ist für die Verzinsung edarf: - ab Juni 2004: 11 Auszubildende; - ab Juni 2005: 5 - 7 Auszubildende (falls keine neuen Stellen bewilligt werden); - ab Juni 2006 und 2007: 8 - 10 Auszubildende (je nach Fluktuation). Die Aufnahme
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1183.1a - Beilage
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Synoptische Darstellung der Gesetzestexte Beilage 19.08.2003 Geltendes Gesetz § 6 Berechnung des Anspruchs im allgemeinen 1 Die massgebenden Prämien werden verbilligt, soweit sie einen vom Regierungsr
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1182.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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von unserer Seite keine Änderung oder Ergänzung. 2 1182.1 - 11311 Gestützt auf diese Ausführungen stellen wir Ihnen den A n t r a g : Es sei auf die Vorlage Nr. 1182.2 - 11312 einzutreten und ihr zuzustimmen
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1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Gantbeamtung zwingend aus der Gemeindeschreiberin bzw. dem Gemeinde- schreiber oder deren Stellvertretungen als Gantschreiberin bzw. Gantschreiber und einer/einem Ausruferin/Ausrufer. Für Liegenschafts- zur Anerkennung einer Pfrundanstalt sowie zur Genehmigung der für den Verpfründungsvertrag aufge- stellten Bedingungen (Art. 522 Abs. 2 OR) und der Hausordnungen der Pfrund- anstalten (Art. 524 Abs. 3 OR)
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1093.4 - Anträge der Justizprüfungskommission
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g von Wechsel- und Checkprotest 1 Die Gemeindeschreiberin und Gemeindeschreiber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkprotest (Art. 1034 – 1041, Art. 1128
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1093.2 - Antrag des Regierungsrates
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Beurkundung von Wechsel und Checkposten 1 Die Gemeindeschreiberin und Gemeindeschreiber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkposten (Art. 1034 – 1041, Art. 1128
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1093.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1093.3 (Laufnummer 11173) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM SCHWEIZERISCHEN OBLIGATIONENRECHT BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 30. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident
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1092.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1092.1 (Laufnummer 11086) INTERPELLATION VON HANS CHRISTEN BETREFFEND SOFTWAREABLÖSUNG BEIM HANDELSREGISTER VOM 4. FEBRUAR 2003 Kantonsrat Hans Christen, Zug, hat am 4. Februar
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1108.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1108.3 (Laufnummer 11304) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES AUFGRUND HÄNGIGER PARLAMENTARISCHER VORSTÖSSE NACH DER ABLEHNUNG DES KANTONSRATSGESETZES (KRG) AM 28. JU
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1109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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doch noch über 2005 hinaus gewährleisten. Dies ist erst vor Kurzem den zuständigen kantona- len Stellen mitgeteilt worden. Davon kann der Kanton Zug nun profitieren, da an sich das heute eingesetzte System