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1182.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Abschreibungssatz von etwa 3% des Anfangswertes ergibt. Die Stawiko stellt fest, dass der Baurechtsvertrag noch nicht vorliegt. Es stellen sich uns noch folgende Fragen: - Gemäss den Bestimmungen in Art. Fremdkapital. Sie kann gemäss Art. 23 Abs. 4 inskünftig aus einem allfälligen Ertragsüberschuss Rück- stellungen (=Fremdkapital) und Reserven (=Eigenkapital) bilden. In den Plan- rechnungen ist für die Verzinsung edarf: - ab Juni 2004: 11 Auszubildende; - ab Juni 2005: 5 - 7 Auszubildende (falls keine neuen Stellen bewilligt werden); - ab Juni 2006 und 2007: 8 - 10 Auszubildende (je nach Fluktuation). Die Aufnahme
1183.1a - Beilage
Synoptische Darstellung der Gesetzestexte Beilage 19.08.2003 Geltendes Gesetz § 6 Berechnung des Anspruchs im allgemeinen 1 Die massgebenden Prämien werden verbilligt, soweit sie einen vom Regierungsr
1182.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
von unserer Seite keine Änderung oder Ergänzung. 2 1182.1 - 11311 Gestützt auf diese Ausführungen stellen wir Ihnen den A n t r a g : Es sei auf die Vorlage Nr. 1182.2 - 11312 einzutreten und ihr zuzustimmen
1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Gantbeamtung zwingend aus der Gemeindeschreiberin bzw. dem Gemeinde- schreiber oder deren Stellvertretungen als Gantschreiberin bzw. Gantschreiber und einer/einem Ausruferin/Ausrufer. Für Liegenschafts- zur Anerkennung einer Pfrundanstalt sowie zur Genehmigung der für den Verpfründungsvertrag aufge- stellten Bedingungen (Art. 522 Abs. 2 OR) und der Hausordnungen der Pfrund- anstalten (Art. 524 Abs. 3 OR)
1093.4 - Anträge der Justizprüfungskommission
g von Wechsel- und Checkprotest 1 Die Gemeindeschreiberin und Gemeindeschreiber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkprotest (Art. 1034 – 1041, Art. 1128
1093.2 - Antrag des Regierungsrates
Beurkundung von Wechsel und Checkposten 1 Die Gemeindeschreiberin und Gemeindeschreiber sowie deren Stellvertretende sind zur öffentlichen Beurkundung von Wechsel- und Checkposten (Art. 1034 – 1041, Art. 1128
1093.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1093.3 (Laufnummer 11173) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM SCHWEIZERISCHEN OBLIGATIONENRECHT BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 30. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident
1092.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1092.1 (Laufnummer 11086) INTERPELLATION VON HANS CHRISTEN BETREFFEND SOFTWAREABLÖSUNG BEIM HANDELSREGISTER VOM 4. FEBRUAR 2003 Kantonsrat Hans Christen, Zug, hat am 4. Februar
1108.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1108.3 (Laufnummer 11304) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES AUFGRUND HÄNGIGER PARLAMENTARISCHER VORSTÖSSE NACH DER ABLEHNUNG DES KANTONSRATSGESETZES (KRG) AM 28. JU
1109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
doch noch über 2005 hinaus gewährleisten. Dies ist erst vor Kurzem den zuständigen kantona- len Stellen mitgeteilt worden. Davon kann der Kanton Zug nun profitieren, da an sich das heute eingesetzte System

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