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1103.2 - Antwort des Regierungsrates
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579.1 - 9563) führte der Regierungsrat Folgendes aus, was auch heute noch gilt: Gemäss einer Stellungnahme des Bundesamtes für Aussenwirtschaft vom 2. Mai 1996 ist es im Anwendungsbereich des WTO-Über laufende Periode der Lehrstellenbesetzung abgeschlossen sein wird, einige Jugendliche ohne Lehr- stelle dastehen (ihre Zahl kann im jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden), aber ebenso sicher werden lematik auf den Berufseintritt verschoben. Viele Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger würden keine Stelle finden. 5. Welche möglichen und praktikablen Anreize sähe die Regierung, um die Bereitschaft der
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1101.1 - Interpellationstext
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Polizei Kenntnis zu haben. Auf meine Anfrage vom 3. Februar 03 betreffend Stellenbesetzung hat die Sicherheitsdirektion die Stellen wie folgt ausgewiesen: per 1.1.03 bewilligte Stellen, die der Plafonierung Plafonierung unterliegen 231.5 Aushilfen 15.5 Ich ersuche die Sicherheitsdirektion folgende Stellenbesetzungen der Zuger Polizei detailliert aufzuzeigen: 1. Ausgebildete und vereidigte Polizistinnen und und Mitarbeiter z.B. SekretärInnen, EDV Betreuung, etc. 4. Verkehrskontrolldienst 5. Befristete Stellen 6. Aushilfen wie z.B. Hilfspolizei Welches Personal läuft unter Zuger Polizei? Gibt es Mitarbeiterinnen
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1102.1 - Interpellationstext
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Verfahren oder gar eine grosse Busse droht, hier aber nimmt man das anscheinend kaum zur Kenntnis. Wir stellen dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Was unternimmt der Regierungsrat? 2. Was weiss man über die
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1114.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Antrag des Regierungsrates ermöglicht es inskünftig allen Gemeinden, die integrative Schulung an Stelle oder neben der separativen Schulung anzubieten. Dabei soll es ausdrücklich den Gemeinden überlassen
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1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Lohnkosten noch zusätzlich Sozialversicherungsleistungen von rund 23% anfallen werden. Die Stawiko stellt fest, dass es sich beim neuen § 26 Abs. 4 um eine „Kann- Bestimmung“ handelt. Des Weiteren wird in
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1114.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ein Jahr oder soll eine Einweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schul- psychologischen Dienstes. 7 Der Erziehungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen. C.
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1114.2 - Antrag des Regierungsrates
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ein Jahr oder soll eine Einweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schul- psychologischen Dienstes. 7 Der Erziehungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen. C.
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1115.1 - Interpellationstext
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auf dem See so zu kontrollieren, wie dies nach unserer Meinung nötig wäre. 2 1115.1 - 11146 Wir stellen folgende Fragen: Ist der Regierungsrat bereit, a) Wanderboote besser kontrollieren zu lassen und
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1114.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2004
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ein Jahr oder soll eine Einweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schul- psychologischen Dienstes. 7 Der Erziehungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen. C.
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1114.6 - Antrag von Felix Häcki zur 2. Lesung
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HÄCKI, ZUG, ZUR 2. LESUNG VOM 9. DEZEMBER 2003 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Felix Häcki, Zug, zur 2. Lesung der Änderung des Schulgesetzes (Besondere Förderung) folgenden An-