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Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
nötigenfalls einen Augenschein durch und kann Sachverständige beiziehen. * 3 Das Amt für Wald und Wild stellt der Direktion des Innern Antrag. Gegen den Entscheid der Direktion des Innern kann Einsprache erhoben
Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
Berechtigung, Waffen und/oder Munition zu erwerben. § 3 Zweck 1 Der Jagdlehrgang und die Jagdprüfung stellen sicher, dass Kandidatinnen und Kandidaten über ausreichende Fachkenntnisse und praktische Erfah­
Verordnung über die Fischerei
berechtigt zum Bezug eines Hilfsperso- nenpatentes. Das Hilfspersonenpatent ermöglicht die stellvertretende Fang- ausübung durch eine Drittperson im Umfang des zugrunde liegenden Be- rufsfischereipatentes
Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)
Ausrichtung der Gewinne haben in un­ mittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass oder der Aus­ stellung zu erfolgen. Die Gewinne dürfen nicht in Geldbeträgen bestehen. § 13 Bewilligungspflicht 1 Lotterien
Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
verlangte Überwa- chung der Automaten nicht selbst wahrnehmen kann, hat er einen verant- wortlichen Stellvertreter zu bestimmen, der die gleichen persönlichen Vor- aussetzungen erfüllen muss. § 6 Erlöschen der Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet werden; d) der Bewilligungsinhaber oder der verantwortliche Stellvertreter wie- derholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen hat und des- halb bestraft worden diesem Gesetz verlangte Überwachung nicht selbst wahrnehmen kann, hat er einen verantwortlichen Stellvertreter zu bestimmen, der die gleichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen muss. § 12 Erlöschen der
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)
Kanton Zug 943.11 Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Vom 25. Januar 1996 (Stand 1. Oktober 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Ar
Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Zeltplätzen
Kurtaxe erhoben wird, zieht der Platzwart die angesetzte Kurtaxe ein und liefert sie der zuständigen Stelle ab. § 6 1 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf den Zeltplätzen nur aufgenommen werden, wenn sie
Verordnung zum Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassenverordnung)
Vorschussleistungen der Kasse 1 Die Kasse kann den Anspruchsberechtigten bis zur rechtskräftigen Fest- stellung ihrer Ansprüche angemessene Vorschüsse leisten, maximal in der Höhe der BVG-Leistungen. 2 Sie tritt Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit verweigert, erlöschen die Ansprüche gegenüber der Kasse. An deren Stelle wird die Austrittsleistung ausgerichtet. 3 Die Zuger Pensionskasse kann Dritte mit der Abklärung mindestes 10 Jahre gedauert hat und ihr im Scheidungsurteil eine lebens- längliche Rente oder an deren Stelle eine Kapitalabfindung zugesprochen wurde. 2 Die Leistung der Kasse wird in dem Ausmass gekürzt, soweit
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes
werden; der Entscheid liegt bei der in der Haupt­ sache zuständigen Kammer. § 10 Präsident – Stellvertretung 1 Der Präsident wird bei Verhinderung durch den Vizepräsidenten und falls auch dieser verhindert 2 Anschliessend erteilt der Präsident zuerst denjenigen Richtern das Wort, die einen Gegenantrag stellen wollen. 3 Verlangt kein Richter mehr das Wort, so schreitet der Präsident zur Ab­ stimmung. § 29
Verfügung über die Delegation der Befugnisse der Sicherheitsdirektion im Bereich des strafrechtlichen Justizvollzugs gegenüber Erwachsenen an den Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD)
Antragstellung auf Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach den Artikeln 59­61 an Stelle des Strafvollzugs (Art. 63b Abs. 5 StGB); 40. Antragstellung an das Gericht betreffend bedingter i.V.m. § 119 GOG); 3. * Durchführung und Überwachung von Ersatzmassnahmen, welche das Gericht an Stelle der Untersuchungs­ oder der Sicherheitshaft anord­ net (Art. 237 Abs. 2 und 3 StPO); 4. Meldung an

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