Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8924 Inhalte gefunden
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
zur Überprüfung nötigen Un- terlagen beizulegen. 2 Die Anerkennungskommission prüft das Gesuch und stellt der EDK den Antrag. 3 Sie kann ergänzende Unterlagen anfordern. Art. 15 Entscheid 1 Der Entscheid führen könnten. 3 Erfüllt ein Diplom die Anerkennungsvoraussetzungen dieses Reglementes nicht mehr, stellt der Vorstand der EDK dem betreffenden Kanton oder den betreffenden Kantonen eine angemessene Frist Artikel 12 Absatz 1 bezeichneten Titel zu führen. * 4 Die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission stellt auf Verlangen eine Bescheinigung über die Anerkennung aus. 7 411.216 Art. 20 Qualifikation der D
Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkanto- nen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen si- cher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen Kantonsanteile am Publikum der überregio- nalen Kultureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rech- nung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig
Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)
Betreuungseinrichtungen erteilen die Erziehungsberechtigten den zuständigen gemeindlichen und kantonalen Stellen die Ermächtigung, die Personendaten (Vorname, Familienname und Geburtsdatum) der zur Betreuung a
Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung)
Orientierung der Behörde 1 Hat eine Behörde in einem Strafverfahren das DNA-Profil einer Person er- stellen lassen, gibt sie dies bei einer Verfahrensübergabe der übernehmen- den Behörde bekannt. 2 Die urteilende (Art. 11 Abs. 4 DNA-Profil- Ge- setz), veranlasst der KTD ihre Löschung umgehend beim Bundesamt und stellt die Vernichtung des biologischen Materials sicher. § 7 Kantonale Meldestelle für Löschungen und die
Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
die vom Wakeboarden und anderen vergleichbaren Wassersportarten gemäss § 1 betroffen sind, zur Stellungnahme zu. 2 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über das Bewilligungsgesuch. 2 753.6 § 7 Übergangs Bewilligungsgesuch der Si- cherheitsdirektion eingereicht. § 6 Verfahren 1 Die Sicherheitsdirektion stellt das Betriebskonzept den Vereinen und Orga- nisationen der übrigen Seebenutzerinnen und Seebenutzer
Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
Kanton Zug 414.374 Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung) Vom 18. Juni 2004 (Stand 1. August 2004) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Ze
Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
bgeltung zu Gunsten der Person für die zu garantierende Periode zu. * 2 Die zahlungspflichtigen Stellen und Personen des Wohnkantons schulden der Einrichtung des Standortkantons die Leistungsabgeltung abgewichen werden. * Art. 25 Inkasso 1 Die Einrichtung des Standortkantons kann den zahlungspflichtigen Stellen und Personen monatlich Rechnung stellen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Eingang zu bezahlen Person Leistungen in einem Bereich nach Art. 2 Abs. 1 er- bringt. g) Richtlinie: Die Richtlinie stellt eine verbindliche Sekundärnorm der IVSE dar. Sie wird durch den Vorstand VK erlassen. 3 861.52 1
führt die direkt unterstellten Dienste; – stellt die erforderliche Logistik bereit; – stellt Kontakte zu den Behörden (Gemeinde / Kanton / Bund) her; – stellt die frühzeitige Verbindung zur Notorganisation Das Schadenplatzkommando: – erstellt und betreibt den KP Schadenplatz und die innere Absperrung; – stellt den koordinierten Einsatz der Hilfskräfte auf dem Schadenplatz sicher; – führt die unterstellten es» und sofern notwendig des Pol D Front; – erstellt und betreibt das «Kommando Rückwärtiges»; – stellt mit minimalen Kräften den Bereich «Allg Pol D» sicher; – führt und koordiniert in den unterstellten
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA
mehrere Strassenzüge kann ein zentraler Bereit­ stellungsort bezeichnet werden. 2 Auf öffentlichem Grund darf das Sammelgut erst am Abfuhrtag bereitge­ stellt werden. Container sind nach dem Entleeren so

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch