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Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
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zur Überprüfung nötigen Un- terlagen beizulegen. 2 Die Anerkennungskommission prüft das Gesuch und stellt der EDK den Antrag. 3 Sie kann ergänzende Unterlagen anfordern. Art. 15 Entscheid 1 Der Entscheid führen könnten. 3 Erfüllt ein Diplom die Anerkennungsvoraussetzungen dieses Reglementes nicht mehr, stellt der Vorstand der EDK dem betreffenden Kanton oder den betreffenden Kantonen eine angemessene Frist Artikel 12 Absatz 1 bezeichneten Titel zu führen. * 4 Die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission stellt auf Verlangen eine Bescheinigung über die Anerkennung aus. 7 411.216 Art. 20 Qualifikation der D
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Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
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n der überregionalen Kultureinrichtungen in den Standortkanto- nen befreit. 3 Der Standortkanton stellt gegenüber den zahlungspflichtigen Kantonen si- cher, dass die überregionalen Kultureinrichtungen Kantonsanteile am Publikum der überregio- nalen Kultureinrichtungen. Art. 12 Zahlung 1 Der Standortkanton stellt jedem zahlungspflichtigen Kanton jährlich Rech- nung. 2 Die Abgeltung ist am 30. September fällig
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Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)
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Betreuungseinrichtungen erteilen die Erziehungsberechtigten den zuständigen gemeindlichen und kantonalen Stellen die Ermächtigung, die Personendaten (Vorname, Familienname und Geburtsdatum) der zur Betreuung a
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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Kanton Zug 423.31 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg Vom 21. November 1974 (Stand 2
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Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung)
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Orientierung der Behörde 1 Hat eine Behörde in einem Strafverfahren das DNA-Profil einer Person er- stellen lassen, gibt sie dies bei einer Verfahrensübergabe der übernehmen- den Behörde bekannt. 2 Die urteilende (Art. 11 Abs. 4 DNA-Profil- Ge- setz), veranlasst der KTD ihre Löschung umgehend beim Bundesamt und stellt die Vernichtung des biologischen Materials sicher. § 7 Kantonale Meldestelle für Löschungen und die
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Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
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die vom Wakeboarden und anderen vergleichbaren Wassersportarten gemäss § 1 betroffen sind, zur Stellungnahme zu. 2 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über das Bewilligungsgesuch. 2 753.6 § 7 Übergangs Bewilligungsgesuch der Si- cherheitsdirektion eingereicht. § 6 Verfahren 1 Die Sicherheitsdirektion stellt das Betriebskonzept den Vereinen und Orga- nisationen der übrigen Seebenutzerinnen und Seebenutzer
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Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
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Kanton Zug 414.374 Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung) Vom 18. Juni 2004 (Stand 1. August 2004) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Ze
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Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
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bgeltung zu Gunsten der Person für die zu garantierende Periode zu. * 2 Die zahlungspflichtigen Stellen und Personen des Wohnkantons schulden der Einrichtung des Standortkantons die Leistungsabgeltung abgewichen werden. * Art. 25 Inkasso 1 Die Einrichtung des Standortkantons kann den zahlungspflichtigen Stellen und Personen monatlich Rechnung stellen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Eingang zu bezahlen Person Leistungen in einem Bereich nach Art. 2 Abs. 1 er- bringt. g) Richtlinie: Die Richtlinie stellt eine verbindliche Sekundärnorm der IVSE dar. Sie wird durch den Vorstand VK erlassen. 3 861.52 1
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führt die direkt unterstellten Dienste; – stellt die erforderliche Logistik bereit; – stellt Kontakte zu den Behörden (Gemeinde / Kanton / Bund) her; – stellt die frühzeitige Verbindung zur Notorganisation Das Schadenplatzkommando: – erstellt und betreibt den KP Schadenplatz und die innere Absperrung; – stellt den koordinierten Einsatz der Hilfskräfte auf dem Schadenplatz sicher; – führt die unterstellten es» und sofern notwendig des Pol D Front; – erstellt und betreibt das «Kommando Rückwärtiges»; – stellt mit minimalen Kräften den Bereich «Allg Pol D» sicher; – führt und koordiniert in den unterstellten
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA
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mehrere Strassenzüge kann ein zentraler Bereit stellungsort bezeichnet werden. 2 Auf öffentlichem Grund darf das Sammelgut erst am Abfuhrtag bereitge stellt werden. Container sind nach dem Entleeren so