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Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
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Vereinbarungskanton gehö- ren, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Er- stellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Ver- einbarungskantone an den Bau des Gebäudes
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Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse
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Kanton Zug 154.312 Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse Vom 18. Februar 2014 (Stand 22. Februar 2014) Der Regierungsrat des Kantons Z
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Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
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vom 28. November 20174); * verfügt: § 1 Unterstützungseinsätze durch andere Kantone 1 Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen
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Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2018) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2017) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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Delegationsverordnung der Gesundheitsdirektion (DelV GD)
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Blut und labilen Blutprodukten (§ 5 HMV). Ziff. 6 Stellvertretung 1 Im Verhinderungsfall übt die jeweilige Stellvertreterin oder der jeweilige Stellvertreter die delegierten Befugnisse aus. 1) BGS 925.11 2) nicht den Betrieb von stationären Betten erfordert; d) die Erteilung und der Entzug von Stellvertreterbewilligungen (§ 7 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug [Gesund Erteilung von Betriebsbewilligungen (§ 26 Abs. 1 GesG); c) die Erteilung und der Entzug von Stellvertreterbewilligungen (§ 7 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 GesV); d) die Erteilung und der Entzug von Assistenzbewilligungen
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Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule (AO)
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der unterrichtsfreien Zeit anzusetzen. Ist dies nicht möglich, stellt die Schülerin oder der Schüler ein Gesuch an die zuständige Stelle gemäss § 8. 4. Unentschuldigte Absenzen § 11 Gründe 1 In folgenden 11 GS 2015/028 1 414.164 c) vorhersehbare Absenzen vorgängig mittels Gesuch von der zuständi- gen Stelle bewilligen zu lassen. 2 Die Fachlehrpersonen sind verpflichtet, die Absenzen der Schülerinnen und Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler bei der zuständigen Stelle einzureichen. 2 Gesuche um Verlängerung der Schulferien werden in der Regel nicht be- willigt. Über
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Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
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Kanton Zug 332.312 Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel) Vom 30. August 2011 (Stand 1. Januar 2012) Die Paritätische Aufsichtskommission als
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Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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zugestellten Einmalpassworts. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann weitere Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern freischalten. 3 Der Identitätsnachweis kann auch mittels Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die des Empfängers in vertraulicher Form zu übermitteln. § 18 Zeitpunkt der Mitteilung 1 Die Behörde stellt den Entscheid in der Fachanwendung oder in einem elektronischen Postfach auf einer anerkannten Z
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Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin
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ihrer Möglichkeiten und Be- dürfnisse die Vorbereitungen für den Koordinierten Sanitätsdienst. 2 Sie stellen ihre vorbereiteten Mittel des Koordinierten Sanitätsdienstes ei- nem anderen Vereinbarungskanton