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Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
Vereinbarungskanton gehö- ren, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Er- stellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Ver- einbarungskantone an den Bau des Gebäudes
Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse
Kanton Zug 154.312 Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse Vom 18. Februar 2014 (Stand 22. Februar 2014) Der Regierungsrat des Kantons Z
Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
vom 28. November 20174); * verfügt: § 1 Unterstützungseinsätze durch andere Kantone 1 Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen
Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2018) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2017) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
Delegationsverordnung der Gesundheitsdirektion (DelV GD)
Blut und labilen Blutprodukten (§ 5 HMV). Ziff. 6 Stellvertretung 1 Im Verhinderungsfall übt die jeweilige Stellvertreterin oder der jeweilige Stellvertreter die delegierten Befugnisse aus. 1) BGS 925.11 2) nicht den Betrieb von stationären Betten erfordert; d) die Erteilung und der Entzug von Stellvertreterbewilligungen (§ 7 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug [Gesund Erteilung von Betriebsbewilligungen (§ 26 Abs. 1 GesG); c) die Erteilung und der Entzug von Stellvertreterbewilligungen (§ 7 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 GesV); d) die Erteilung und der Entzug von Assistenzbewilligungen
Absenzenordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule (AO)
der unterrichtsfreien Zeit anzusetzen. Ist dies nicht möglich, stellt die Schülerin oder der Schüler ein Gesuch an die zuständige Stelle gemäss § 8. 4. Unentschuldigte Absenzen § 11 Gründe 1 In folgenden 11 GS 2015/028 1 414.164 c) vorhersehbare Absenzen vorgängig mittels Gesuch von der zuständi- gen Stelle bewilligen zu lassen. 2 Die Fachlehrpersonen sind verpflichtet, die Absenzen der Schülerinnen und Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler bei der zuständigen Stelle einzureichen. 2 Gesuche um Verlängerung der Schulferien werden in der Regel nicht be- willigt. Über
Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
Kanton Zug 332.312 Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel) Vom 30. August 2011 (Stand 1. Januar 2012) Die Paritätische Aufsichtskommission als
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
zugestellten Einmalpassworts. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann weitere Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern freischalten. 3 Der Identitätsnachweis kann auch mittels Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die des Empfängers in vertraulicher Form zu übermitteln. § 18 Zeitpunkt der Mitteilung 1 Die Behörde stellt den Entscheid in der Fachanwendung oder in einem elektronischen Postfach auf einer anerkannten Z
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin
ihrer Möglichkeiten und Be- dürfnisse die Vorbereitungen für den Koordinierten Sanitätsdienst. 2 Sie stellen ihre vorbereiteten Mittel des Koordinierten Sanitätsdienstes ei- nem anderen Vereinbarungskanton

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