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Verordnung über die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
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er Pflichtlektionen- zahl, wird für die Besoldung der Anstellungsgrad durch Addition der An- stellungsgrade in den verschiedenen Bereichen ermittelt. § 4 Anrechnung von besonderen Aufgaben 1 Die Anrechnung
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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1. der Landschreiberin oder des Landschreibers (ohne Wahl); 2. * der stellvertretenden Landschreiberin oder des stellvertretenden Land schreibers (vorbehältlich Mitwirkungsrecht des Büros des Kantonsrats Innern: a) Kommission für die Prüfung der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber und deren Stellvertreterinnen und Stellver treter im Beurkundungsrecht (§§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 2 des Ge setzes über die aftliche Pacht und das bäuer liche Bodenrecht (EG Landwirtschaft) vom 29. Juni 20002)); 17. Stellungnahmen bei Anhörungen vor der Konzessionserteilung oder vor Konzessionsänderungen mit medienpolitischer
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841.1 - Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung
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übernimmt deren Besoldung. 3 Im Sinn einer rationellen Betriebsführung kann die Führung von Zweig stellen der Ausgleichskasse übertragen werden. 4 Die Ausgleichskasse vergütet den Gemeinden für die Führung notwendigen Ausführungsbestimmungen. § 4 Volkswirtschaftsdirektion 1 Die Volkswirtschaftsdirektion a) stellt das Personal der Ausgleichskasse und der IVStelle nach Mass gabe der kantonalen Personalgesetzgebung2) Zweigstellen 1 Jede Einwohnergemeinde errichtet eine Zweigstelle der Ausgleichskasse. 2 Der Gemeinderat stellt der Zweigstelle die Räumlichkeiten, die Einrich tung sowie das Material zur Verfügung, wählt das
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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kommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stell vertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2 Die Schätzun Gemeinde hat die geleis teten Vorschüsse den Dritten inklusive Zins innert fünf Jahren nach der Er stellung der Erschliessung zurückzuerstatten. Mit der Rückerstattung geht die Erschliessungsanlage ins Eigentum Baugesuch und Baueinsprachen * 1 Die zuständige Gemeindebehörde holt bei der kantonalen Koordinations stelle die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen ein und eröffnet sie zusammen mit allfälligen
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161.3 - Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
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zusammen delinquiert haben. Der Jugendanwäl tin bzw. dem Jugendanwalt kommt in solchen Fällen die Stellung einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts zu. § 3 Amtsleitung 1 Die Leitung der Staatsanwaltschaft des abgekürzten Verfahrens und genehmigt die Anklageschrift vor Eröffnung an die Parteien; q) * stellt den Antrag bezüglich Ermächtigung zur Strafverfolgung (§ 103 GOG); r) * erteilt die Zustimmung zu 48 Abs. 2 GOG zu. Sie bzw. er sorgt für eine zweckmässige Organisation des Personaleinsatzes und stellt eine ausgeglichene Fallbelastung sicher. * 2 Sie bzw. er erfüllt namentlich folgende Aufgaben: a)
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153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
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die Gewährung einer befristeten individuellen Kosten übernahmegarantie gemäss Ziffer 1 der Stellvertreterin oder dem Stellver treter der Leiterin oder des Leiters des kantonalen Sozialamtes. * 1) BGS
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711.31-16-1.de.pdf
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zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplanes. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung Freiräume sowie die Gestaltung der Strassenräume. S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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berechtigt zum Bezug eines Hilfsperso nenpatentes. Das Hilfspersonenpatent ermöglicht die stellvertretende Fang ausübung durch eine Drittperson im Umfang des zugrunde liegenden Berufsfischereipatentes
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Archivgesetz
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(Stand 18. Mai 2019) Id e n ti fi k a to r Bezeichnung Rechtsgrundlage Zuständige Stellen [in Klammern: zuständige Stelle Kanton] Kanton Kanton Gemeinde 7 Grundbuch: Grundstücks- bezeichnung, Grund- stü 2 ARV 215.711-A1 2 Id e n ti fi k a to r Bezeichnung Rechtsgrundlage Zuständige Stellen [in Klammern: zuständige Stelle Kanton] Kanton Kanton Gemeinde 28 Kantonales Inventar der Flachmoore von nationa- 34-53 AGG 215.711-A1 3 Id e n ti fi k a to r Bezeichnung Rechtsgrundlage Zuständige Stellen [in Klammern: zuständige Stelle Kanton] Kanton Kanton Gemeinde 64 Rohrleitungen (amtliche Vermessung) BGS 215.71
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern, die zugelassenen elek- tronischen Identitäten und die z Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die des Empfängers in vertraulicher Form zu übermitteln. § 18 Zeitpunkt der Mitteilung 1 Die Behörde stellt den Entscheid in der Fachanwendung oder in einem elektronischen Postfach auf einer anerkannten Z