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651.1 - Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG)
Kraft. 3 Die Staatskanzlei stellt fest, dass die Auflösung, Liquidation und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt ist. Sie veröffentlicht ihre Fest- stellung im Amtsblatt und bereinigt die
541.1 - Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BevSG)
pro Funktion mindestens eine Stellvertretung vorzusehen. 3 Die Zivilschutzorganisation bestimmt eine Verbindungsoffizierin oder einen Verbindungsoffizier Zivilschutz und stellt Angehörige des Zivilschut- und Ordnung bestehende Erlasse einstweilen ganz oder teilweise ausser Kraft setzen und an deren Stelle Notverordnungen erlassen. 2 Der Regierungsrat setzt den Kantonsrat und die Gemeinden über das ver- Führungsunterstützung zur Verfügung. 4 Die Gemeinden können ihre Führungsstäbe zusammenlegen. Die Stabs- stelle Notorganisation ist vorgängig anzuhören. 5 Die Gemeindeexekutive wählt den gemeindlichen Führungsstab
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Mai–Juli durchgeführt. § 2 Weiterbildung nach der Anlehre 1 … * § 3 Prüfungsinformationen 1 Das Amt stellt die Prüfungsinformationen zusammen mit den erforderli- chen Weisungen rechtzeitig den Kandidatinnen Prüfung beiwoh- nen. § 11 Prüfungsergebnis 1 Aufgrund der Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den C
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
Kanton Zug 413.111 Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung Vom 5. Juni 2012 (Stand 1. Januar 2020) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 2 Bst. a–c des
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
§ 2 Zweck 1 Die elektronischen Datenbearbeitungssysteme führen zu rationellen Arbeitsabläufen, stellen den zeitgerechten Informations- und Datenaus- tausch sicher und ermöglichen eine effiziente Date Rechercheberechtigungen 1 Auf Antrag der Polizei bezeichnet die Sicherheitsdirektion jährlich die Stellen und Funktionen mit Lese-, Schreib-, Mutations- und/oder Recher- cheberechtigungen in den Datenbe den gesetzlichen Vorgaben; f) übernehmen Daten aus dem Berichtverarbeitungssystem der Polizei; g) stellen die Verfügbarkeit von Daten sicher, die für Polizeiermittlungen nötig sind; h) ermöglichen die a
512.26 - Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen
nsatz gel- tend machen. 2 Der Kostenersatz entspricht dem Betrag, den die Behörden oder Dienst- stellen Dritten gegenüber geltend machen bzw. geltend machen können, wenn sie selbst tätig geworden wären
811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
Baubewilligungsbehörde8). 2 Die Bewilligungsbehörde hat dem Amt für Umweltschutz das Gesuch zur Stellungnahme zu unterbreiten. * § 15a * Betriebsbewilligung für Abfallanlagen 1 Folgende Abfallanlagen benötigen Feuerungswärmeleistung bis zu 70 kW, die mit Holz, Kohle usw. betrieben werden. 2 Die Gemeinden stellen im Rahmen dieser Kontrollen und bei der Bauab- nahme sicher, dass nur typengeprüfte Heizkessel und Amt für Umweltschutz führt den Prüfperimeter für die Verschiebung von Bodenaushub. 2 Die Gemeinden stellen dem Amt für Umweltschutz die notwendigen Da- ten zur Verfügung. 12. Nichtionisierende Strahlung *
531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
stelle der zuständigen Gemeindebehörde übermitteln lassen. 3 Stellt es seinen Entscheid selber der zuständigen gemeindlichen Dienst- stelle zur Erfüllung der technischen Belange3) zu, gibt es den Parteien der ZSO meldet diese Personen bei der in der Verwal- tungsvereinbarung bezeichneten Stelle oder bei der zuständigen Stelle des Bundes für die Ausbildungskurse an. 3 Nach Absolvierung des Lehrganges bietet sorgt für das Material und den Betriebsstoff; b) stellt die Unterkunft und Verpflegung der Schutzdienstpflichtigen und allfälliger Dritter sicher; c) stellt die Führungsunterstützung im Kommando der ZSO sowie
215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
und Anforderungen. 3 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt Werkzeuge zur Quali- tätsprüfung kostenlos zur Verfügung. 4 Es stellt bei der Erarbeitung von administrativen und technischen Vor- schriften flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG1)) vom 4. Oktober 1963 unter- stellt sind; e) Kommunikation; f) Fernwärme. 2 Bereits erfasste und neue Hausanschlüsse sind Bestandteil gungen; d) die Geheimhaltungspflicht. § 17 Geodienste 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation stellt den Zugang zu den Geobasisdaten Leitungskataster über einen geschützten Darstellungsdienst im GIS
521.1 - Verordnung über die Militärverwaltung
4 Pflichten der Einwohnerkontrollen 1 Die Einwohnerkontrollen stellen dem Amt für Zivilschutz und Militär die Daten der Stellungspflichtigen und die Mutationsdaten der Wehrpflichtigen elektronisch zur Verfügung Abs. 2 der Militärstrafverordnung zu. Der Amtsvorsteher oder die -vorsteherin resp. die zur Stellvertretung be- rechtigte Person unterzeichnet die entsprechenden Entscheide. 2 Das Amt vollzieht die Ar

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