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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
Sicher- heitsausrüstung der Forstwart-Lernenden gemäss Abs. 4. Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister stellen den von ihr oder ihm unterzeichneten Liefer- schein zwecks Kostenübernahme durch den Kanton dem Amt
3216.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3216.1 Laufnummer 16565 Laufnummer Nr. Kleine Anfrage von Peter Letter betreffend Corona-Massentests an Zuger Oberstufenschulen mit minimsten Positivraten – was jetzt? Antwort des Regierun
512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
ben anerkannt werden. 3 Zu Befördernde müssen die fachlichen Mindestanforderungen gemäss Stellenbeschreibung erfüllen, andernfalls sie die entsprechenden Funktionen nur temporär und ad interim ausüben * Majorin/Major (Maj), Gehaltsklassen 23–24 3 Wird Abteilungsleiterinnen oder -leitern die Stellvertretung der Polizei- kommandantin oder des Polizeikommandanten übertragen, nehmen sie den Dienstgrad wird. 5. Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten § 21 Übergangsbestimmungen 1 Die Zuger Polizei stellt per Inkrafttreten dieser Verordnung sicher, dass die Anstellungsverhältnisse mit allen Mitarbeitenden
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Mai–Juli durchgeführt. § 2 Weiterbildung nach der Anlehre 1 … * § 3 Prüfungsinformationen 1 Das Amt stellt die Prüfungsinformationen zusammen mit den erforderli- chen Weisungen rechtzeitig den Kandidatinnen Prüfung beiwoh- nen. § 11 Prüfungsergebnis 1 Aufgrund der Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den C
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
es wird eine Gebühr erhoben. § 12 Urkunde 1 Auf Gesuch der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts stellt die Kom- mission über die Erteilung des Patentes eine Urkunde aus. 2. Beurkundungsprüfung für Re
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
Kanton Zug 413.111 Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung Vom 5. Juni 2012 (Stand 1. Januar 2022) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 2 Bst. a–c des
753.11 - Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr (Schiffsgebührenverordnung; SGV)
Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr * (Schiffsgebührenverordnung; SGV) Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 de
844.412 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
tigen Einkommens (§ 11 Abs. 3 FamZG). * § 3 Nichterwerbstätige 1 Die Familienausgleichskasse Zug stellt Ende Jahr die für Nichterwerbstäti- ge ausbezahlten Familienzulagen dem Kanton in Rechnung. 1) BGS
161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2022) Das Obergericht des Kantons Zug, ges
612.12 - Verordnung zur Bewilligung des Kredits für die kantonale Verwaltung und die Gerichte zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19-Kreditverordnung)
2,5 Millionen Franken zur Verfügung. * 2 Im Budget 2021 stellt er dafür maximal 2,5 Millionen Franken zur Verfü- gung. * 3 Im Budget 2022 stellt er dafür maximal 2,5 Millionen Franken zur Verfü- gung. Aufgaben bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus. § 2 Höhe des Kredits 1 Der Regierungsrat stellt für die zusätzlichen Aufgaben der Verwaltung und Gerichte zur Bewältigung der Auswirkungen des C

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