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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
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Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis und mit 1 bar lautet die Bewilligung generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt
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612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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insbesondere die Beitragsvor- aussetzungen und den Umsetzungsplan; b) richtet eine Anlaufstelle ein; c) stellt die für die Gesuchseinreichung notwendigen Formulare online zur Verfügung; und d) erstattet dem insbesondere die Beitragsvor- aussetzungen und den Umsetzungsplan; b) richtet eine Anlaufstelle ein; c) stellt die für die Gesuchseinreichung notwendigen Formulare online zur Verfügung; und d) erstattet dem
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711.31-19-1.de.pdf
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zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
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512.1 - Polizeigesetz (PolG)
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In- oder Ausland ausgetauscht oder zum Austausch be- reitgestellt, teilt die Polizei der Gesuch stellenden Person mit, an wen sie die Daten übermittelt oder für wen sie die Daten zum Austausch bereitgestellt chaft an gefährdete Personen sowie an weitere Per- sonen und kantonale wie auch ausserkantonale Stellen weitergeben, wenn dies zur Abwehr einer ernsthaften Gefahr oder Verhütung eines Verbre- chens oder r oder privater Interessen notwendig ist. § 16d * Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbre- chen oder Vergehen begeht
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711.31-19-1.de.pdf
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zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. E 10.1.3 Im Rahmen von Baugesuchen innerhalb der Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Zielerfüllung G 9 Richtplankarte S 4 Richtplankarte S 5 17 S 5.2 Dichten der Siedlungen S 5.2.1 Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn
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153.741 - Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion in den nachfolgend definierten Bereichen: Natur- und Heimatschutz an das Amt für Raum und Verkehr; Baurecht an das Amt für Raum und Verkehr bzw. an alle Ämter der Baudirektion; Wasserrecht, Gewässerschutz, Kehrichtbeseitigung, Schutz des ökologischen Gleichgewichts, Energiebeiträge an das Amt für Umwelt; Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr an das Amt für Raum und Verkehr (Delegationsverfügung der Baudirektion)
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der Schlussabrech- nung wird im Rahmen der Anweisungsberechtigung an die Amtsleitung bzw. die stellvertretende Amtsleitung delegiert, welche das Projekt führt. * Ziff. 4 1 Die der Baudirektion gemäss § 3 Energiebeiträge an das Amt für Umwelt; Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr an das Amt für Raum und Verkehr * (Delegat Bundes über die Personenbeförderung vom 4. No- vember 2009 (VPB)6); b) Abgabe der kantonalen Stellungnahme zu den vom Bundesamt für Verkehr den Kantonen unterbreiteten Konzessionsgesuchen. Ziff. 7 1 In
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943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
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den Betrieb oder Anlass selbst. Im Falle der Abwesenheit setzt sie oder er eine geeigne- te Stellvertretung ein. 3 943.11 2 Sie oder er ist für die Einhaltung der massgebenden Bestimmungen durch Personen
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3313.3a - Beilage: Synopse
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3313.3 (Laufnummer 16928) b) (neu) bei gemeindlichen Gesamterneuerungswahlen. 3 Die Staatskanzlei stellt das elektronische Erfassungs- und Auswertungssystem den Gemeinden auch für die übrigen gemeindlichen
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1714.1 - Motionstext
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und auf die Kriterien abgestimmter Leitfaden für die Gespräche mit den Bewerbern zur Verfügung zu stellen (siehe illustratives Beispiel als Beilage). Er soll eine saubere Bewertung der Kriterien ermöglichen
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1713.1 - Interpellationstext
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das Tonhalle-Orchester jährlich mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Wusste der Regierungsrat von dieser Aktion zugunsten der