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1814.2 - Antwort des Regierungsrates
geschehen. Eventhallen sind eigens für Publikumsanlässe oder in Kombination auch für andere Zwecke er- stellte Hallen. Ob es an solchen in der Stadt Zug mangelt, kann offen bleiben, weil es nicht Aufgabe des bzw. Allzweckhallen. Die Defizite liessen sich nun gleich- zeitig beheben. - Die Interpellanten stellen danach zehn Fragen. Der Kantonsrat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom 25. Juni 2009 dem Wirtschaft) ergeben, für die eine zentrale Lage in der Stadt Zug besonders vor- teilhaft ist. Wir stellen damit nicht etwa unsere Vorlage Nr. 1846.1 - 13141 betreffend die Pro- jektierungskredite für die
1751.2 - Antwort des Regierungsrates
zwischen 2000 und 2007 jährlich 60'000 Franken. Seite 2/7 1751.2 - 13654 Die Schulleitung des GIBZ stellte fest, dass diese unerwünschten Entwicklungen nicht von ei- genen Schülerinnen und Schülern ausgehen übelste Wei- se beschimpft. Auch wurde schon gedroht, alles zusammenzuschlagen. Aber nicht nur Ange- stellte des GIBZ wurden angepöbelt, sondern teilweise auch unbeteiligte Passantinnen und Passanten. Der aber nicht gesundheitsgefährdend. Auch der Stadtökologe der Stadt Zug bestätigte dies in einer Stellungnahme vom 26. Novem- ber 2008. Zum gleichen Schluss kam auch die Suva, nachdem sie entsprechende Tests
1756.1 - Interpellationstext
dieses Vorgehen des Verwaltungsrates gemäss Zeitung als Nacht-und-Nebel-Aktion. Die CVP-Fraktion stellt der Regierung folgende Fragen: 1. Ist der Regierungsrat mit diesem Personalentscheid einverstanden tor von diesem eminent wichtigen Personalentscheid vorgängig keine Kenntnis hatten? Wenn ja, wie stellt sich die Regierung zu diesem Umstand? 3. Hat der Regierungsrat und/oder der Gesundheitsdirektor Kenntnis rechtliches Fachwis- sen im Gesundheitsbereich nicht aber über Management und Führungserfahrung. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser personellen Besetzung? 8. Bestehen grundlegende organisatorische
1774.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en, ohne allerdings zur Frage der Listenverbindungen explizit Stellung zu nehmen. Die übrigen Kirchgemeinden haben auf eine Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren verzichtet. Insgesamt ist somit keine bereits knapp zwei Jahre nach dessen Totalrevision bereits wieder geändert werden soll. In einigen Stellungnahmen wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Wahlverfahren noch gar nie zur Anwendung gekommen sei en und den kantonalen Wahlen gingen die Vorstellun- gen weit auseinander. Während in einigen Stellungnahmen eine Vorverlegung der gemeindli- chen Wahlen um ein Jahr verlangt wurde, beantragten andere eine
1774.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Proporzwahlen genügten, während andere Kommissionsmitglieder die Kompetenz des Bundesgerichtes in Frage stellten bzw. auf die Wahlkreiseinteilung bei den Nationalratswahlen hinwiesen. Regierungsrätin Manuela Ausschreibungs- und Anmeldefristen sowie die Neufestlegung der Wahltermine. Zu- sammen mit Paul Schmuki stellte sie die Merkmale der verschiedenen Proporzwahlverfahren vor (Listenproporz, Nationalratsproporz mit Wahltermine für kantonale und gemeindliche Wahlen zusammenge- legt und das Wahlsystem geändert. An Stelle des Listenproporzes wurde das System des Nati- onalratsproporzes vorgesehen, mit dem Unterschied
1774.1a - Beilage
ohne Vordruck. Abs. 2 unverändert. § 45 Zusammenstellung der Ergebnisse 1 Nach Schluss der Wahl stellt das Stimmbüro für jede Behörde fest und protokolliert: a) die Zahl der Wahlberechtigten und der
1774.6 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz und Alois Gössi zur 2. Lesung
Alois Gössi zur 2. Lesung vom 17. August 2009 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Anna Lustenberger-Seitz und Alois Gössi, beide Baar, zur 2. Lesung der Änderung des Gesetzes über
1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gemeinsam u.a. über das Nationale Gebäudesanierungsprogramm der Kantone in- formiert. Die Veranstalter stellten ihre Ausführungen in den Rahmen des zweiten konjunkturel- len Stabilisierungspaketes. Im vorliegenden Budgetkredit für die Energie- und Abwärmenutzung von 14 Mio. Franken auf 100 Mio. Franken erhöht. Daraus stellt der Bund den Betrag von 1 Mio. Franken für Vorbereitungsarbei- ten zugunsten des Nationalen Gebä
1796.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
schon vorher. Der genaue Betrag wird jedoch erst anhand der Endabrechnung festgelegt. Die Kommission stellte fest, dass in § 3 (Steuerungstechnische Einrichtungen in Gebäuden) le- diglich von Verbesserungen weil dies wertvermehrende Investitionen seien, während es beim Einbau von Wärmepumpenanlagen an Stelle einer mit fossilen Energieträgern oder ausschliesslich mit Elektrizität betriebenen Anlage um den
1794.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
festgehalten werden, dass die Hausarztmedizin im Ausbildungsbereich in den letzten paar Jahren an Stellenwert gewonnen hat. Das Institut für Hausarztmedizin in Basel verstärkte seine Aktivitäten, an der U evaluieren, der Kon- ferenz Bericht zu erstatten und ihr Vorschläge zu unterbreiten. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass ärztliche Grundversorgung und Notfalldienst in der Zentral- schweiz zwar noch überall Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner über dem schweizerischen Mittelwert. Den ver- antwortlichen Stellen ist es gleichwohl ein grosses Anliegen, dass die Grundversorgung auch in Zu- kunft sichergestellt

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