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1725.3c - Beilage 3
. Seite 2/2 4 Die Polizei entscheidet über den Kostener- satz, stellt die Kosten in Rechnung und zieht die- se ein. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei
1725.3a - Beilage 1
betreffend Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsper- re (§ 17) sowie Verfügungen betreffend Sicher- stellung (§ 27 Abs. 2) haben keine aufschieben- de Wirkung, soweit dies nicht durch die Präsi- dentin oder
1748.2 - Antwort des Regierungsrates
betrifft z.B. innerkantonale Schlüssel- projekte wie das Stellennetz des Vereins für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) und das Angebot für jugendliche Stellenlose im Projekt «Einstieg in die Berufswelt». Der Regierungsrat erteil- ten Arbeitsbewilligungen sowie das Angebot an Lehrstellen. Im Weiteren begleitet die Kontakt- stelle Wirtschaft eine wachsende Anzahl von Ansiedlungen. 2. Welche Vorbereitungen zur Eindämmung der A Kursen. Die Angebote können in wenigen Wochen ange- passt und bei Bedarf erweitert werden. 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Ideen? 3.1. Die Auswertung früherer Investitionsprogramme hat
1742.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Kanton Zug eine zentrale Fachbehörde zu schaffen. Mit der Schaffung einer zentralen Fachbehörde stellt sich die Frage der Trägerschaft. Künftig sollen nicht mehr die einzelnen Einwohner- und Bürgergemeinden
1748.1 - Interpellationstext
Wirtschafts- lage vorzubereiten und alles zu tun, um die Folgen für die Bevölkerung abzufedern. Wir stellen deshalb der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise Wirtschaftskrise auf den Kanton Zug wurden getroffen; welche Massnahmen in die Wege geleitet? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Ideen? 3.1. Die Auswertung früherer Investitionsprogramme hat
1751.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1751.1 Laufnummer 12918 Interpellation von Markus Jans betreffend der Installation von Sound Systemen zur Vertreibung von Jugendlichen beim Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug vom
1743.1 - Interpellationstext
Berechnungen und Belastungsangaben der Netzbetreiber in die Studien eingeflossen sind. Folgende Fragen stellen sich: 1. Was hat der Regierungsrat unternommen um die Strahlungsbelastung eines grossen Teils der
1775.05b - Synopse
(neu) Spezialrechtliche Aktiengesellschaft Auf eine detaillierte Auflistung des Textes wird an dieser Stelle verzichtet. §8c (neu) Alternative Wohnformen Der Kanton unterstützt Projekte zur Förderung alternati- festlegen. §22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen Massnahmen. §22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen
1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum» kontrolliert das Amt für Wohnungswesen die Mietzinse. 2 Stellt das Amt für Wohnungswesen während der Dauer der Beiträge für erneuerte oder neu erstellte Wohnungen
1775.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1775.8 Laufnummer 13286 Änderung des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraum- förderungsgesetz, WFG) Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Förderun

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