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1725.3c - Beilage 3
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. Seite 2/2 4 Die Polizei entscheidet über den Kostener- satz, stellt die Kosten in Rechnung und zieht die- se ein. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei
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1725.3a - Beilage 1
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betreffend Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsper- re (§ 17) sowie Verfügungen betreffend Sicher- stellung (§ 27 Abs. 2) haben keine aufschieben- de Wirkung, soweit dies nicht durch die Präsi- dentin oder
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1748.2 - Antwort des Regierungsrates
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betrifft z.B. innerkantonale Schlüssel- projekte wie das Stellennetz des Vereins für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM) und das Angebot für jugendliche Stellenlose im Projekt «Einstieg in die Berufswelt». Der Regierungsrat erteil- ten Arbeitsbewilligungen sowie das Angebot an Lehrstellen. Im Weiteren begleitet die Kontakt- stelle Wirtschaft eine wachsende Anzahl von Ansiedlungen. 2. Welche Vorbereitungen zur Eindämmung der A Kursen. Die Angebote können in wenigen Wochen ange- passt und bei Bedarf erweitert werden. 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Ideen? 3.1. Die Auswertung früherer Investitionsprogramme hat
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1742.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Kanton Zug eine zentrale Fachbehörde zu schaffen. Mit der Schaffung einer zentralen Fachbehörde stellt sich die Frage der Trägerschaft. Künftig sollen nicht mehr die einzelnen Einwohner- und Bürgergemeinden
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1748.1 - Interpellationstext
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Wirtschafts- lage vorzubereiten und alles zu tun, um die Folgen für die Bevölkerung abzufedern. Wir stellen deshalb der Regierung folgende Fragen: 1. Welche Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise Wirtschaftskrise auf den Kanton Zug wurden getroffen; welche Massnahmen in die Wege geleitet? 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zu folgenden Ideen? 3.1. Die Auswertung früherer Investitionsprogramme hat
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1751.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1751.1 Laufnummer 12918 Interpellation von Markus Jans betreffend der Installation von Sound Systemen zur Vertreibung von Jugendlichen beim Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug vom
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1743.1 - Interpellationstext
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Berechnungen und Belastungsangaben der Netzbetreiber in die Studien eingeflossen sind. Folgende Fragen stellen sich: 1. Was hat der Regierungsrat unternommen um die Strahlungsbelastung eines grossen Teils der
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1775.05b - Synopse
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(neu) Spezialrechtliche Aktiengesellschaft Auf eine detaillierte Auflistung des Textes wird an dieser Stelle verzichtet. §8c (neu) Alternative Wohnformen Der Kanton unterstützt Projekte zur Förderung alternati- festlegen. §22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen Massnahmen. §22 Auskunftspflicht 1 Wer Leistungen aus diesem Gesetz beansprucht, hat den zuständigen Stellen jegliche mit dem Gegenstand der Leistungen zusammenhängende Auskunft zu erteilen und auf Verlangen
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1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
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zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum» kontrolliert das Amt für Wohnungswesen die Mietzinse. 2 Stellt das Amt für Wohnungswesen während der Dauer der Beiträge für erneuerte oder neu erstellte Wohnungen
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1775.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1775.8 Laufnummer 13286 Änderung des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraum- förderungsgesetz, WFG) Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Förderun