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1855.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Rahmenkredit und Darlehen DML Zürich) geprüft. In ihrem Bericht Nr. 42-2018 vom 30. Mai 2018 (Beilage) stellt die Finanzkon- trolle fest, dass die Schlussrechnung des Darlehens DML Zürich ordnungsgemäss erstellt Jahre). 1855.7 / 2074.5 - 16527 Seite 3/3 Im Bericht Nr. 101-2020 vom 18. November 2020 (Beilage) stellt die Finanzkontrolle fest, dass auch die Schlussrechnung des Rahmenkredits für die Vorfinanzierung
1859.1 - Motionstext
Ordnung innert nützlicher Frist wieder herzustellen beziehungsweise zu erhalten. 4. Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort auf eine Motion betreffend nachhaltige Jugendpolitik (Vorlage 1584.2 - 13066) Folgendes
1859.3c - Beilage 3
. Seite 2/2 4 Die Polizei entscheidet über den Kostener- satz, stellt die Kosten in Rechnung und zieht die- se ein. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei
1859.3a - Beilage 1
betreffend Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsper- re (§ 17) sowie Verfügungen betreffend Sicher- stellung (§ 27 Abs. 2) haben keine aufschieben- de Wirkung, soweit dies nicht durch die Präsi- dentin oder
1859.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Strafe, ob dies die Täterin/der Täter nun will oder nicht. Damit träte die Wiedergutmachung an die Stelle der Strafe. Zwar sieht Art. 23 des Jugendstrafgesetzes10 diese Möglichkeit in der Form der persönlichen Unflätigkeiten einzelner Personen oder Gruppen im Bereich von Antragsdelikten bewegen, denn häufig stellen Opfer aus Furcht vor möglichen Repressalien keinen Strafantrag. Wenn faktisch einige Wenige att- Grundlage von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder auf- grund eigener Feststellungen. Es stellt sich die Frage, ob sie in ihrer Funktion als Ermittlungs- behörde anstelle der Strafverfolgung eine
1862.2 - Antwort des Regierungsrates
Gesellschaft, dies umso mehr, als das Streben nach Individualität in unserem Alltag einen grossen Stellenwert geniesst. Diesbezüglich ist das stets wiederkehrende Anliegen von Jugendlichen und jungen Erwachse- Regierungsrat gewillt, jungen Kulturschaffenden im Kanton Zug künf- tig Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und diese finanziell zu unterstützen? Jugendliche und junge Erwachsene sollen im Kanton Zug Möglichkeiten rat dem Anliegen, jungen Kulturschaffenden im Kanton Zug künftig Räumlichkeiten zur Verfü- gung zu stellen und diese Kulturschaffenden finanziell zu unterstützen, positiv gegenüber. Bekanntermassen sind aber
1862.1 - Interpellationstext
sind Mitglieder dieser Gruppe). Dies zeigt, dass das Thema Kultur bewegt. Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen: 1) Welche Bemühungen zur Wiederherstellung des Betriebs der Regierungsrat gewillt, jungen Kulturschaffenden im Kanton Zug künftig Räum- lichkeiten zur Verfügung zu stellen und diese finanziell zu unterstützen? 4) Falls ja: Wo sieht die Regierung konkrete Möglichkeiten
1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beurteilen. Unter diesem Gesichtspunkt gesehen kommt der Dienstpflicht ein doch sehr spezieller Stellenwert zu. Wer seine Feuerwehrpflicht persönlich erfüllen möchte, kann dies unter Umständen im Einzelfall leiste. Der Regierungsrat wies die Be- schwerde ab. 5. Vernehmlassung der Einwohnergemeinden Die Stellungnahmen der Einwohnergemeinden, soweit sie sich zur Frage der Ausdehnung der Befreiung von der Feuer Ersatzabgabe" bei den Einwohnergemeinden in die Vernehmlassung zu geben. 2. Am 9. Dezember 2009 stellte die federführende Sicherheitsdirektion den Einwohnerge- meinden das Ergebnis der Aussprache zur
1698.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
neue Stellenprozente kommen dem Kantonsrat zu Gute. Mit den anderen 25 Stellenprozenten wird die Landschreiberstelle wieder auf 100% ergänzt. Die Regierung schliesst nicht aus, den Stellenumfang des S ist eine halbe Stelle zusätzlich vorgesehen. Ein Kommissionsmitglied bean- tragte, eine ganze Stelle vorzusehen, zum einen damit die Regierung bei Stellenausschreibung und Stellenbesetzung mehr Spielraum erweitertes Stellvertretungsmodell Platz greifen soll. Dieses würde beinhalten, dass weitere Mitarbeitende der kantonalen Verwal- tung für Aufgaben des Landschreibers oder seiner Stellvertretung beigezogen
1698.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden solle. So würde eine lang- fristige Besetzung der Stelle ermöglicht. Und wenn die Stellvertretung ihre Arbeit gut mache, wäre eine Verlängerung um weitere vier Jahre jeweils kein Problem. Dem wurde Geschäftslast gemäss Bst. a dies zeitlich ermöglicht. Begründung: Mit § 4bis wird die Stelle einer Stellvertretung des Landschreibers bzw. der Landschreiberin geschaffen. Eine Wiederholung in Abs. 3 Bst Dauer von vier Jahren ange- stellt werden solle. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Amtsdauer des Landschreibers vier Jahr betrage und die Anstellung der Stellvertretung damit synchronisiert werden

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