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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sind auch die geforderten Sichtweiten an zwei Stellen unterschritten, welche unter anderem für Radfahrende sehr gefährlich sein können. Zudem ist an keiner Stelle die notwendige Überhol- sichtweite gegeben kantonalen Richtplan aufgenommen. Die vorhandene Strasse ist teilweise zu schmal und an einigen Stellen sind die erforderlichen Sichtweiten unterschritten. Sowohl die mangelnde Verkehrssicherheit als auch Die Sanierungskosten belaufen sich auf 4,3 Mio. Franken. Projektbeschrieb Die Ebertswilerstrasse stellt mit einer Länge von ca. 1.4 km die Verbindung zwischen Sihlbrugg im Kanton Zug und Ebertswil im Kanton
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1829.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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einstim- mig zugestimmt. Für die Kantonsstrasse sind 2'115'000 Franken vorgesehen, für die Bushalte- stelle 115'000 Franken und für die Radwege 270'000 Franken. Gemäss dem Kantonsratsbeschluss über das St
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1886.15 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zum Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts zum GOG
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die Standesorganisation) vor Erlass der Verordnung anzuhören, ersatzlos zu streichen. Andererseits stellt die Vereinheitlichung der Entschädigung einen Eingriff in die Ge- meindeautonomie dar, was in der
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1886.16 - Antrag von Karin Andenmatten, Rosemarie Fähndrich Burger, Eric Frischknecht und Silvan Hotz zur 2. Lesung des GOG
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen Karin Andenmatten, Hünenberg, Ro- semarie Fähndrich Burger, Steinhausen, Eric Frischknecht, Hünenberg
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1887.02 - Antrag des Regierungsrates
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periodischen Bedarfsplanung. 2 Die sozialen Einrichtungen wirken an der Bedarfsplanung mit. Sie stellen insbesondere die für die Planung grundlegenden Informationen zur Verfügung. 3 Für andere Personen Sozialversicherungsrechts (ATSG)2). 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 5 Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern n Kostenübernah- megarantien die Notwendigkeit des Aufenthalts in einer sozialen Einrichtung und stellt bei Bedarf die Fallführung sicher. § 6 Aufsicht 1 Die Direktion des Innern führt die Aufsicht über
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1887.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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sowie für die Heimaufsicht 0.8 Stellen bewilligt, die ab dem 1. Januar 2009 besetzt wurden. Aktuell sind in der Abteilung Behindertenhilfe und Heime 6 Personen bzw. 4.1 Stellen beschäf- tigt, welche folgende grundlegenden Auf- gaben des Direktionssekretariates gehören und mit den vorhandenen Ressourcen sicherge- stellt werden müssen. Die Bundesgesetze seien ja bereits seit Jahren in Kraft und bisher hät- ten die n
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zusätzlichen Stellen beantragt werden. Ein Kommissionsmitglied beantragte, es seien die zusätzlich beantragten 3.25 Stellen für den Schulpsychologischen Dienst und die eine Stelle für die Stelle für Sonde Kommission zuzustimmen. 8.2 Es seien die zusätzlich beantragten 3.25 Stellen für den Schulpsychologischen Dienst und die 1.0 Stelle für die Stelle für Sonderpädagogik zu bewilligen. 8.3 Die Motion von Kantonsrätin zusätzlichen Arbeiten beantragt der Regierungsrat beim Schulpsychologischen Dienst 3.25 Stellen und bei der Stelle für Sonderpädagogik 1.0 Stelle. Einen Überblick über die Zahlen zur Sonderschulung im Kanton
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1672.08 - Antrag des Regierungsrates
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Anordnung von laufbahnbestimmenden Massnahmen für einen Schüler entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schulpsycho- logischen Dienstes. 5 wie bisher § 33 Abs. 6. § 34 Sonderschulung 1 Abs. 2 alte insbesondere den Rektor und die Erziehungsberechtigten, in eine Gesamt- beurteilung mit ein und stellt der Direktion für Bildung und KulturAntrag für eine Mitfinanzierung. 3 Abs. 4 a.F. wird zu Abs. 3
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1672.09b - Synopse
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Anordnung von laufbahnbestimmenden Massnahmen für einen Schüler entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. 5 wie bisher § 33 Abs. 6. § 33bis Schulgesetz 4 Über die besondere nung von laufbahnbestimmenden Massnah- men für einen Schüler entscheidet er auf- grund einer Stellungnahme des Schulpsycho- logischen Dienstes. § 37bis Schulgesetz Talentförderung in Kunst und Sport 1
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1672.05b - Beilage 2
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g Doris Ohlwein Sachbearbeiterin 10 % IVSE-Verbindungsstelle Cornelia Beck Sachbearbeiterin 50 % Stelle für Sonderpädagogik Gerhard Fischer Beauftragter SfS 50 %+ 30 % Projekt KOSO bis Dez.08 Sachbearbeitung