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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
betrieben. Dabei kommen verschiedene Rechtsformen zur Anwendung (Stiftung, AG, Verein etc.). Stellvertretend erwähnen wir zwei Beispiele. - Das Pflegezentrum Baar ist ein Pflegeheim mit regionalem Leis (vgl. Frage 4). Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich diese Frage in dieser Form somit nicht stellen würde. Andernfalls müsste eine grundsätzliche Überarbeitung der kan- tonalen Besoldungsgrundlagen spräsident ist zudem Mitglied des Kantonsrats. Der Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion stellt als einer der drei vom Kanton delegierten Verwaltungsräte den Informationsaustausch zwischen Unternehmen
1761.2 - Antwort des Regierungsrates
besonderen schweizerischen Qualität; diese Massnahmen werden denn auch durch die nicht in Frage ge- stellten Direktzahlungen (teil-)kompensiert. Diese inländischen Gesetzesnormen werden im Rahmen eines WT EU-Staaten 63 %. Frage 1: Wie steht die Zuger Regierung generell zu einem FHAL mit der EU? In seiner Stellungnahme vom Juni 2008 zu Handen der KdK lehnte der Regierungsrat die Auf- nahme von Verhandlungen über von der EU kritisierten kantonalen Steuerprivilegien? Der Regierungsrat unterstützt die klare Stellungnahme der KdK, die in aller Deutlichkeit fest- hält, dass eine Verbindung zwischen dem FHAL und anderen
1760.1 - Interpellationstext
tals informiert? Wurde sie dazu auch eingeladen? Wenn ja, hat sie eine Delegation gesandt? • Wie stellt sich der Regierungsrat zu den Äusserungen von Angestellten, dass beim Ent- scheid, sich von CEO Robert
1758.1 - Interpellationstext
zurück und veranlasst uns als FDP-Mitglieder der Gesund- heitskommission zu folgenden Fragen: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass die Entlassung des Spitaldirektors ohne vorgängige Information um die Fallpauschalen und Lohnkosten der Auslöser für die sofortige Dispensierung des CEO? 5. Wie stellt sich der Regierungsrat die weitere Zusammenarbeit mit dem aktuellen Verwal- tungsrat der Zuger K
1778.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die ausgewiesenen Auf- wändungen des Kantons für das Jagdwesen nicht übersteigen". Die Kommission stellte dabei fest, dass sich die Abgrenzung von rein jagdlich bedingten Aufwändungen von jenen, die auch Fischerei und Jagd (Vorlage Nr. 1648.1 - 12647) hat der Regierungsrat zur Höhe der Zuger Jagdgebühren Stellung genommen. Der ak- tuell vorgenommene Vergleich mit zwölf weiteren Patentkantonen zeigt, dass die bestritten werden."). Mit der Neubeurteilung und formellen Aufhebung von § 6 Abs. 2 Jagdverordnung stellt sich die Frage der Rückerstattungspflicht der unrechtmässig bezogenen Hege- und Wildschadenbeiträ-
1780.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ausgeglichen werden. 1780.2 - 13312 Seite 4/4 4. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen stellen wir Ihnen den Antrag, die Motion der FDP- Fraktion (Vorlage Nr. 1780.1 - 13000) erheblich zu erklären
1799.2 - Antwort des Regierungsrates
nicht die Absicht, ein solches strategisches Ziel zu formulieren. Seite 2/5 1799.2 - 13146 2. Wie stellt sich die Regierung grundsätzlich zu diesem Anliegen? Der Regierungsrat will den öffentlichen Verkehr einzelne Bevölkerungsgruppen", nicht jedoch generell für die Ge- samtheit der Bevölkerung. 4. Wie stellt sich die Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) grundsätzlich zu diesem Anlie- gen? Die ZVB ist gegen
1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Opfer und/oder Täter- schaft, wird die Verbreitung der Alarmmeldung automatisch eingestellt. An ihre Stelle tritt die ordentliche Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden (im Kanton Zug gleichen Weg wie die Auslösung aufgehoben. Ergänzungen, Weiterführung und Aufhebung haben im Auftrag der Stelle zu erfol- gen, welche für die Alarmauslösung verantwortlich zeichnete (im Kanton Zug ist die Zuger Flughäfen Zürich, Genf, Lugano und Bern sowie Presseagenturen sda und ap). Das zuständige Polizeikorps stellt gleichzeitig die Alarmmeldung auf ihrer Internet-Homepage ein. Die Alarmmeldung beginnt soweit technisch
1796.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
entscheiden. Wer ein Gesuch vorbereitet, ist unerheblich, ob es Fachleute oder Laien sind. Das Gesetz stellt keine Hürden auf, die es beispielsweise nur einer bestimmten Berufsgruppe oder nur in Fachverbän-
1796.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2010
zur Wärmegewinnung, b) kontrollierter Lüftung mehrerer Räume oder c) einer Wärmepumpenanlage an Stelle einer mit fossilen Energieträgern oder ausschliesslich mit Elektrizität betriebenen Anlage versieht

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