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2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Finanzdirektion hat diese gemeinsam mit der Zuger Kantonalbank beantwortet bezie- hungsweise Stellungnahmen bei der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingeholt. Auf die jeweiligen Abklärungsaufträge Kontoverbindungen zur Verfügung zu stellen. Bezüglich Kundinnen und Kunden mit Domizil im Ausland stellte Bruno Bonati klar, dass die Zuger Kantonalbank bei einem Kontr a- hierungszwang die regulatorischen b) vertiefte Abklärungen nötig mache. Finanzdirektor Heinz Tännler betont, dass sowohl eine Stellungnahme der Zuger Kantonalbank als auch der FINMA zu § 6a eing e- holt werden müsse. Zudem werde in zwei
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2858.2 - Antwort des Regierungsrats
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Regierungsrat des Kantons Zug unterstützte den Armeebericht und die Gesetzesanpassung in seiner Stellungnahme vom 24. September 2013 mit einem Ar- meebestand von 100 000 Angehörigen, dem entsprechenden L 2 Laufnummer 15883 Interpellation von Willi Vollenweider betreffend ausserordentliche Lagen: Wie stellen Kanton und Gemeinden im Kanton Zug den Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen staatlichen Massnahmen und Zusagen zufri eden? Den Kontakt zu Betreibern von kritischen Infrastrukturen stellt die Stabstelle Notorganisation sicher. Die Volkswirtschaftsdirektion und die Zuger Polizei pflegen
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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ffenen Mehrwerts, so- weit sie bisher nicht steuerbar gewesen wären, mit einer Verfügung festge- stellt und im Falle ihrer Realisation bis am 31. Dezember 2024 gesondert besteuert werden. Der einfache
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2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
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ffenen Mehrwerts, so- weit sie bisher nicht steuerbar gewesen wären, mit einer Verfügung festge- stellt und im Falle ihrer Realisation bis am 31. Dezember 2024 gesondert besteuert werden. Der einfache
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2915.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 2915.1 Laufnummer 15928 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2018 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
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2944.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle
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tragten wurden nur teilweise in den Stellungnahmen des Kantons Zug zuhanden des Bundes berücksichtigt. Aus Ressourcengründen verzichteten wir auf eine Stellungnahme zu drei Verordnungen zum Geldspielgesetz esetz. Übrigens Die Datenschutzbeauftragte stellt auf ihrer Web- site ausgewählte Vernehmlassungsantworten oder Stellungnahmen zu kantonalen Vorlagen oder Bundesvorlagen der interessierten Öffent- lichkeit Teilprojekt Recht beteiligen sich Ver- treterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemeinden. Die stellvertretende Datenschutz- beauftragte ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Sie engagiert sich dort für die
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2944.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Datenschutz- bewusstsein bei den Mitarbeitenden der Zuger Polizei hoch ist. Lediglich in zwei Bereichen stellte die Datenschutzbeauftragte Optimierungspotenzial mit niedrigem Handlungsbedarf fest. Insgesamt zog Ein- wohnerkontrollen ein eigenes Merkblatt verfasst. Ein weiteres Merkblatt hat die Datenschut z- stelle im Hinblick auf die kantonalen und gemeindlichen Wahlen vom 7. Oktober 2018 betref- fend Sammelauskünfte gte aus der Schengenkontrolle ein sehr pos itives Fazit. Die Zuger Polizei ist nicht die einzige Stelle im Kanton Zug, die Zugriff auf das SIS hat. Auch die Staatsanwaltschaft, das Amt für Migration und
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2945.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2945.2 Laufnummer 16149 Interpellation von Karen Umbach und Beat Unternährer betreffend Planungskosten für abgelehnte kantonale Bauvorhaben (Vorlage Nr. 2945.1 - 16017) Antwort des Regieru
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2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Neu werden diese Gebühren nicht mehr erhoben, was zu einem Ertragsausfall führt. Aufgrund der Stellungna h- men der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten hat sich der Regierungsrat für die Abschaffung der Gewerbeverband des Kantons Zug und der Gewerkschaftsbund des Kantons Zug. Zusätzli- che Stellungnahmen sind vom Nachführungsgeometer, von der Korporation Baar -Dorf, von Geozug Ingenieure AG und vom insbesondere der Begriff «betreiben», hat in der Praxis bisweilen Verwirrung gestiftet. Aufgrund der Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren wird der bisherige Wort- laut von Abs. 1 beibehalten. Danach betreiben
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2899.4 - Ergebnis 1. Lesung
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(geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Direktion des Innern ist die für den ÖREBKataster verantwortliche Stelle und stellt beglaubigte Auszüge aus. 2 Der Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Bereitstellung