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1784.2 - Antrag des Regierungsrat
grössere Geschäftsleitungen mit fünf bis acht Funkti- onen. 4. Die Breite der aktuellen Funktionen stellt zusätzliche, erhöhte Anforderungen an die Funkti- onsträgerinnen und -träger. Die Studie kommt zum mit anderen Banken behaupten kann. 7. Die Finanzkrise hat die Bankenwelt auf den Kopf gestellt und stellt Bankakteure vor neue grosse Herausforderungen. Erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf bei den
1820.8 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Zürich – Luzern. Anhand dieser beiden Projekte hat der Kanton Zug die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Mittel berechnet. Beispiel Vorfinanzierung ZBT II Finanzierungsbedarf = 1‘000 Mio Fr. Beteiligung und im Aggloprogramm des Kantons Zug beim Bund zur Mitfinanzierung angemeldet. Für den Kanton Zug stellt sich die Frage, ob er positiv darauf hinwirken kann und soll, damit diese Angebotserweiterungen rascher rascher und gegenüber anderen Vorhaben bevorzugt, realisiert werden können. Insbesondere stellt sich diese Frage für den Bau des ZBT II. Entsprechend wurden zwei Motionen eingereicht. Beide verlangen je
1820.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Üblicherweise werden Darlehen auch verzinst. Da der Re- gierungsrat auf eine Verzinsung verzichten will, stellt der entgangene Zinsertrag einen Forde- Seite 2/5 1855.3/1820.7/1766.3/1804.3 - 13219 rungsverzicht
1824.1 - Motionstext
Kantonsspitals mit folgenden Vorgaben einer privaten Trägerschaft im Baurecht zur Verfügung zu stellen ist: - Bau einer Altersresidenz für den Mittelstand (betreutes Wohnen im Alter) mit rund 80 – 100
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
deshalb die Minderheitsaktionärin um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 äussert sich die Stiftung Pflegezentrum Baar wie folgt: "Wir stellen uns gegen eine Änderung der Rechtsform Kanton Zug), die Gesetzesinitiative "Unser Kantonsspital ist Service public" ein. Die Staatskanzlei stellte mit Verfügung vom 26. Mai 2009 fest, dass die Initiative die Anforderungen gemäss § 35 Abs. 1 bis Hintergrund 2 3. Inhalt der Initiative 3 4. Argumente der Initiantinnen und Initianten 3 5. Stellungnahme des Regierungsrates 3 5.1 Demokratisch legitimierte und bewährte Rechtsform 3 5.2 Wirksame Ei
1866.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zu Bericht- erstattung und Antragstellung. A. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) und der Stellenwert ihrer Publikatio- nen Die Schweizerische Steuerkonferenz wurde 1919 als «Konferenz staatlicher die SSK die betroffenen Verbände im Rahmen der Erarbeitung von Publikationen regelmässig zur Stellungnahme ein (informelle Anhörung). 5. Die SSK wird den Tätigkeitsbericht auf ihrer Homepage veröffentlichen Kreisschreiben und anderen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), die sonst an die Stelle der bisherigen SSK-Publikationen treten würden, nicht der Fall. Gerade aus Zuger Sicht ist es von
1872.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Einführung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Vorlage Nr. 1852.1 - 13166) Stellung nehmen. Die Stawiko legt grossen Wert darauf, dass die Budgets der Direktionen und Ämter nicht – nahme zugestellt. Eine Traktandierung findet hingegen nicht statt, sodass der Kantonsrat dazu keine Stellung nehmen kann. Die Delegationsmitglieder, welche den Kanton Zug in den ver- schiedenen Interparla Wachstum 4.74% Steigerung sind dadurch begründet. Zusätzlich sind in einzelnen Ämtern neue Personal- stellen gemäss dem Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009-2011
1873.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Umsetzbarkeit dazu Stellung. 2. Überweisung von Interpellationen (Bst. b Satz 1 der Motion) Es stellt sich die Frage, ob eine Änderung des geltenden Rechts bezüglich der zwingenden Überweisung von I
1871.2 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
Mitarbeiter der Gesundheitsdirektion. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Stellungnahme der Delegation des Initiativkomitees 3. Position des Regierungsrates 4. Beratung 5. Antrag 1. öffentlich-rechtlichen Organisationsform, wobei die konkrete Ausgestaltung offengelassen wird. 2. Stellungnahme der Delegation des Initiativkomitees Wie seitens der Delegation des Initiativkomitees erklärt
1871.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
also die Behörden und das Volk, den maximalen Einfluss auf die Spitalpolitik haben. 6. Antrag Wir stellen daher den Antrag: Die Gesetzesinitiative „Unser Kantonsspital ist Service public“ sei anzunehmen

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