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1888.1 - Interpellationstext
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n Kompetenzen Kantonsangestellter zu unterstützen: Generell sollten alle Ebenen und offiziellen Stellen neben der Durchführung von Kursen Konzepte für ein gezieltes Vorgehen haben und VertreterInnen mit (Schulen, Arbeits- und Sozialamt etc.) institutionalisiert? f) Gemäss kantonalem Personalgesetz werden Stellen öffentlich ausgeschrieben. Wie werden darüber hinaus Personen mit Migrationshintergrund konkret
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1887.09 - Antrag von Eugen Meienberg, Christina Huber Keiser und Berty Zeiter zur 2. Lesung
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von Menschen mit Behinderungen nicht genehmigt. In der Folge wurde auch die beantragte Stelle nicht in den Stellenplan aufgenommen. Seite 2/2 1887.9 - 13495 Hier wurde jedoch nicht berücksichtigt dass ein geändert: § 1 Abs. 2 Bst. b (neu) zusätzlich 0.5 Personaleinheit für eine auf 4 Jahre befristete Stelle für Koordination und Infor- mation im Behindertenbereich. Begründung: Ab dem Jahre 2011 kommen in Zeiter zur 2. Lesung vom 11. August 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellen die Kantonsräte Eugen Meienberg, Steinhausen, Christina Huber Keiser, Cham, und Berty Zeiter, Baar
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1887.10 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
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nicht in kantonsübergreifende Pilotprojekte. Die von der Regierung beantragten zusätzlichen 1,1 Stellen für das SEG wurden nicht gewährt. Die Di- rektorin des Innern hat anlässlich der ersten Lesung sogar Schleiss zur 2. Lesung vom 16. August 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kantonsrat Stephan Schleiss, Steinhausen, betreffend Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) folgenden
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1887.04 - Zusatzantrag des Regierungsrates
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Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 31
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1892.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zur Änderung des Gesetzes wurde diskutiert. § 2 Abs. 2 (Ausbildungszentrum Schönau) Ein Mitglied stellte zur Diskussion, ob das Ausbildungszentrum Schönau im Gesetz ausdrück- lich erwähnt werden sollte
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1893.1 - Motionstext
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Weise überbaut werden könne. Die Motionäre nahmen die Antwort des Regierungsrates zwar zur Kenntnis, stellen aber fest, dass die dort angeführte Argumentation nicht überzeugt. Die Motionäre vertreten die Auffassung
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1892.6 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
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Schleiss zur 2. Lesung vom 20. September 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Kantonsrat Stephan Schleiss, Steinhausen, betreffend dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über
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1892.7 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
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n zur 2. Lesung vom 20. September 2010 Gemäss Paragraph 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die SVP-Fraktion betref- fend dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz
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1887.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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periodischen Bedarfsplanung. 2 Die sozialen Einrichtungen wirken an der Bedarfsplanung mit. Sie stellen insbesondere die für die Planung grundlegenden Informationen zur Verfügung. 3 Für andere Personen Sozialversicherungsrechts (ATSG)2). 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 5 Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern n Kostenübernah- megarantien die Notwendigkeit des Aufenthalts in einer sozialen Einrichtung und stellt bei Bedarf die Fallführung sicher. § 6 Aufsicht 1 Die Direktion des Innern führt die Aufsicht über
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1890.2 - Antwort des Regierungsrates
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Fraktion betref- fend Prämienexplosion bei den Krankenkassen; Vorlage Nr. 1819.2 - 13152). 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Idee einer Einheitskrankenkasse in der Grundver- sicherung? Das Hauptargument