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1890.1 - Interpellationstext
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Fraktion stellt deshalb dem Regierungsrat die folgenden Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Prämienentwicklung für Personen mit mittleren und kleinen Einkommen in unserem Kanton? 2. Wie stellt sich
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1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorentwurf Stellung nehmen. Über Grundsatzfragen aus dem verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren hat der Regierungsrat vorweg ent- schieden. Diese Ergebnisse wie auch die Stellungnahme des Datens entwickelt, sowohl hinsichtlich Kosten wie auch Qualität. Dies führte auch zu einem gesteiger- ten Stellenwert des Zivilschutzes in der Bevölkerung. Auch die Zusammenarbeit zwischen Zi- vilschutz, Feuerwehr Zivilschutz in den Belangen des Zivilschutzes. Die Bestimmung bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es stellte sich jedoch die Frage, ob die Aufgaben des Zivilschutzes hier nochmals aufzulisten seien. Für diese
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1894.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vom 18. November 2009 zum Bauprojekt mit Kostenvoran- schlag und Baubeschrieb der Stiftung Maihof Stellung genommen und empfiehlt, das Baupro- jekt zu genehmigen. F.2. Zentrum Sonnhalde Menzingen Der Ko geplanter Ertrag Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand 6. effektiver Ertrag J. ANTRAG Wir stellen Ihnen den Antrag, auf die Vorlage 1894.2 - 13303 einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 19. Januar
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1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einen Steuerrabatt von 50 Prozent auf die Jahressteuer zu gewähren. Der WWF, die SP und die CVP stellten übereinstimmend den Antrag, allen leichten Motorfahrzeugen, die im Zeitpunkt der Einführung des en richtet sich nach der Auswertung der Vernehmlassungen vom Juni 2009, welche die Stellungnahmen bzw. Anträge chronologisch nach Eingang der Vernehmlassungen aufführte. 43 Alternative Grüne; früher A 3'500 kg Gesamtgesicht. 68 leichte Motorfahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht. 69 Den gleichen Antrag stellte der WWF auch zu § 13 Einfache Besteuerung. 70 vom 19. Juni 1995 (VTS; SR 741.41). 71 vom 27. August
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1915.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wollte. Der Kantonsrat erklärte am 24. Februar 2005 die Mo- tion als nicht erheblich. In der Folge stellte der Regierungsrat den Antrag, den Wildtierkorridor aus dem Richtplan zu streichen. Die Raumplanu Bau- werk steht nicht auf der Liste von Wildtierübergängen, die mit Unterstützung des Bundes er- stellt werden sollen (Bericht über Korridore für Wildtiere in der Schweiz, herausgegeben vom BUWAL 2001) gegenüber der sepa- raten Rad-/Gehwegbrücke des ASTRA keine wesentliche Änderung im Sinne der UVPV dar- stellt und daher keinen Einfluss hatte auf das UVP-Verfahren für den 6-Spur-Ausbau der A4. 1915.1 - 13349
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1915.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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brücke an die Hand. b) Ökologischer Aspekt dieser Verbindung Verschiedene Kommissionsmitglieder stellten immer wieder fest, dass im ganzen Kanton die Landschaft vernetzt werde. Hier werde aber ein Unikat könne mit der Brücke erreicht werden. c) Verhältnis von Kosten und Nutzen Kommissionsmitglieder stellten das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Frage. Gebe es allenfalls an- dere Projekte im Kanton, die dringender Breite von lediglich 18 m erwarte man mit dieser schmalen Brücke ebenfalls einen Vernetzungseffekt. Es stelle sich die Frage, ob hier Aufwand und Ertrag übereinstimmen würden. Dr. Peter Ulmann legte dar, dass
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1915.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Änderung des kantonalen Richtplans im Sinne der Raumplanungskommission. 3. Eintretensdebatte Die Stawiko stellt fest, dass der Kantonsrat seinerzeit der vorgenannten Änderung des kanto- nalen Richtplanes zugestimmt
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1915.6 - Antrag der Alternativen Grünen Fraktion zur 2. Lesung
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Grünen Fraktion zur 2. Lesung vom 17. September 2010 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Grüne Fraktion zur 2. Lesung des Katonsratsbeschlusses betreffend Objektkredit für
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1924.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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andes ist die Gene- ralsekretärin bzw. der Generalsekretär gesetzlich zu verpflichten, dem stellvertretenden Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont Ausfall der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers der Stellvertre- terin oder dem Stellvertreter die nötigen Informationen gebe und er oder sie selbst den aktuel- len Stand aller wesentlichen Gesund- heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger
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1925.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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andes ist die Gene- ralsekretärin bzw. der Generalsekretär gesetzlich zu verpflichten, dem stellvertretenden Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont Ausfall der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers der Stellvertre- terin oder dem Stellvertreter die nötigen Informationen gebe und er oder sie selbst den aktuel- len Stand aller wesentlichen Gesund- heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger