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2900.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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des Innern zusätzliche Stellenprozente bewilligt worden sind. Anscheinend hatte die Direktion des Innern dafür zwanzig Stellenprozente intern verschoben, also ohne neue Stellen zu schaffen. Im Rahmen von Hilfskräfte beanspruchten Ressourcen in den Stellenplan integriert und die benötigten Personen entsprechend angestellt werden sollten. A n- scheinend stellt sich das Amt auf den Standpunkt, dass diese Arbeit un- terstützt werden. Diese Aufstockung wird von der Stawiko abgelehnt. Eine Erhöhung des Stellenetats wäre ein Novum. In der Vergangenheit haben alle Direktionen den zweifelsohne anfallenden Mehraufwand
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2899.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 17.06.2019
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(geändert), Abs. 2 (neu) 1 Die Direktion des Innern ist die für den ÖREBKataster verantwortliche Stelle und stellt beglaubigte Auszüge aus. 2 Der Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Bereitstellung
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2108.03a - Synopse
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des Regierungsrates die Übernahme privater Verwaltungsrats-, Geschäftsführungs- und Kontroll- stellenmandate gemäss Abs.1 Bst. d bewilligen, wenn besondere Umstände vorliegen, namentlich bei einem eigenen der Arbeits- last oder Stellung des Amtes nicht vereinbar sind. 1 Die Mitglieder des Regierungsrates dürfen keine anderen Aufgaben übernehmen, die mit den Aufga- ben oder der Stellung des Amtes nicht vereinbar en. 3 Bei der Gemeindeorganisation mit Grossem Ge- meinderat tritt der Grosse Gemeinderat an die Stelle der Gemeindeversammlung. § 66 Sachabstimmungen 1 Der Gemeinderat kann einen Antrag direkt der Ur-
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2101.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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abgegeben. Die privaten schulergänzenden Angebote haben auf Stellungnahmen verzichtet. 1. Allgemeine Bemerkungen In 17 der 19 eingegangenen Stellungnahmen wird die unbefristete Weiterführung des Kinder- betr Chinderhüser als Vertretung der Trägerschaften in ihrer gemeinsamen Stellungnahme fest. 3. Ebenfalls fünf Gemeinden begründen ihre Stellungnahme zum Eintreten auf die Vorlage damit, dass sich das Gesetz gru Erziehungsberechtigten). 5. Anregungen zur Revision der Kinderbetreuungsverordnung In verschiedenen Stellungnahmen werden Vorschläge zur Revision der Kinderbetreuungsver- ordnung gemacht. Es sind Präzisierungen
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1314.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Entsorgung (Richtplanbeschlüsse in den Kapiteln L, V und E). Diese sind alle umzusetzen. Stellvertretend für die einzelnen Beschlüsse sei erwähnt, dass der Kanton die Qualität der Bäche und Flüsse als breites (zum Teil auch pädagogisch begleitetes) Angebot für Kinder und Jugendliche. Einen grossen Stellenwert bei der Gewährung von Bei- trägen haben insbesondere der Bezug zum Kanton sowie nachweisbare Eigen- der Credit Suisse, die jährlich veröffent- licht wird und die regelmässig dem Kanton Zug an erster Stelle aufführt. Die Studie basiert auf den Indikatoren "Steuerbelastung natürliche und juristische Personen"
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1313.1 - Interpellationstext
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rund 85'000, aber im Jahre 2008 bereits 90'000 Schulabgängerinnen und -abgänger auf den Lehr- stellenmarkt drängen. 2 1313.1 - 11672 Dass es sich bei der Jugendarbeitslosigkeit auch in Zug um ein strukturelles 11672 3 3. Bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation von Beatrice Gaier betref- fend stellenlose Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger vom 8. September 2003 (Vorlage Nr. 1164.1 - 11273) war die Situation keit von Langzeitarbeitslosigkeit, Sozialhilfeabhängigkeit und lebenslanger Armut er- höht. Darum stellt die Alternative Fraktion dem Regierungsrat folgende Fragen, welche sich auf die Jugendarbeitslosigkeit
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1274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aufsicht ver- traut ist. 5. Stellenplafonierungsbeschluss Für den Fall, dass der Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beschlossen wird, stellt sich die Frage nach den ng der finanziellen Auswirkungen 4. Auswirkungen auf das geltende kantonale Recht 5. Stellenplafonierungsbeschluss 6. Antrag 2 1274.1 - 11580 1. Vorbemerkungen Über die Vorlage informieren Sie sowohl der den Auswirkungen auf den Stellenplafonierungsbeschluss des Kantonsrates. Infolge der Übertragung der gesetzlichen Aufsichtsaufgaben auf die neue öffentlichrechtliche Anstalt ZBSA wird 1274.1 - 11580 13 das
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1282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2 - 11754 - Als Konsequenz sieht der Schlussbericht vor, dass die Fachstelle als IIZ-Assess- ment Stelle ausgebaut wird und zusätzlich Finanzen in Form eines "fonds de roulement" zwecks Vorfinanzierung Koordinationsstelle IIZ übernimmt die Funktion der Moderation, indem sie die betroffenen Stellen an einen Tisch bringt, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. 2. Projektorganisation im Kanton Zug Die daraufhin können dann die Kosten definitiv den zuständi- gen Institutionen belastet werden. Diese beiden Punkte stellen nebst der Schu- lung des Verhaltens bei den Fachkräften die einzig mögliche Handlungsebene auf kantonaler
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1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eidgenössische Rekurskommission für Wettbewerbsfragen. 6. Vernehmlassungsverfahren 6.1 Vorgehen und Stellungnahmen Im Auftrag des Regierungsrates führte die Baudirektion von Ende Mai bis Ende August 2004 ein kantonalen Verwal- tungsgericht sowie dem Datenschutzbeauftragten zugestellt. Insgesamt gingen 41 Stellungnahmen ein, wobei sich verschiedene Vernehmlasser nur in grundsätzlicher Hinsicht oder zu einzelnen esetz die gemeindlichen Submis- sionsreglemente aufgehoben werden sollten, wurde in mehreren Stellungnahmen gemacht. Die Vernehmlasser weisen zu Recht darauf hin, dass die gemeindlichen Submissi- onsreglemente
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1300.10 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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heutzutage noch verfassungskonform sind und dem Gedanken des Propor- zes entsprechen. Die Alternativen stellten in der Vernehmlassung zum WAG die momentanen Wahl- kreise in Frage; sie schlugen die Schaffung von SP-Motion erstellte Professor Pierre Tschannen von der Universität Bern ein Rechtsgutachten. Darin stellte Tschannen das Wahlverfahren, insbeson- dere die unterschiedlich grossen Wahlkreise, aber auch das nd sein könnten, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht keine Chance hätte. Auch die Regierung stellte sich auf diesen Standpunkt. Die Gemeinden bilden gemäss Kan- tonsverfassung die Wahlkreise. Das