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1848.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bereits in den Vorabklärungen zur Kapitalerhöhung positiv geäussert. Dementsprechend waren auch die Stellungnahmen zum Gutachten durchwegs positiv. b) Betriebsergebnis 2008 Inzwischen liegt das Betriebsergebnis Betriebsjahr 2009 drei mögliche Szenarien. Ausgehend von einem ausgeglichenen Betriebsergebnis 2008 stellte er den aufgrund des Umzugs nach Baar vorgenommenen Erhöhungen bei den Personal- und Sachkosten M der höheren Abgeltung der Entschädigung für Lehre und Forschung hervorgehen. Aus dieser Gegenüber- stellung resultierte ein Aufwandüberhang. Dieser Aufwandüberhang muss somit durch Mehrfre- quenzen bei den
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1847.1 - Interpellationstext
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Zug eine Zwischenbilanz zu ziehen. Dies wurde vor Kurzem im Kanton Zürich getan: Am 23. Juni 2009 stellte die „Interven- tionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons Zürich“ die Erfahrungen vor, die sie 2009 folgende Interpellation eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: − Wie wird im Kanton Zug sicher gestellt, dass von häuslicher Gewalt betroffene Perso- Ressourcenlage im Bereich Häusliche Gewalt angesprochen. Wie beurteilen die im Kanton Zug zuständigen Stellen (Opferberatung des ‚eff-zett das fachzentrum‘ und Op- ferberatung Triangel, Fachstelle der Zuger
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1848.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Kantonsspital AG. Ge- stützt auf das Gesetz über das Zuger Kantonsspital vom 25. März 1999 (BGS 826.12) stellt das Zuger Kantonsspital die akutmedizinische Schwerpunktversorgung sowie die Versorgung in den Bereichen rung und ohne Enthaltung mit 13 : 0 Stimmen zu. Seite 4/4 1848.3 - 13214 5. Antrag Unsere Kommission stellt Ihnen folgenden Antrag: Auf die Vorlage Nr. 1848.2 - 13154 sei einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug
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1848.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantons Zug hat mit Bericht Nr. 84 - 2014 vom 23. September 2014 die Schlussabrechnung geprüft. Sie stellt fest, dass diese ordnungsge- mäss erstellt worden ist und der ausgewiesene Kredit mit den Rechts
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1852.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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den vier Stellen sind zwei Stelleneinheiten, welche vom Kantonsrat am 2. Juli 2009 vom Projekt STAR ins Projekt Prag- ma überführt wurden. Absatz 2 von § 1 des Stellenplafonierungsbeschlusses kann daher Meinung vertreten, dass sich der Stellenplafonierungsbeschluss als relativ griffiges Instrument erwiesen habe und nicht sicher sei, ob etwas Gleichwertiges an dessen Stelle treten werde. Die Mehrheit der werden. Der Stellenplafond beträgt gemäss aktuellem Beschluss vom 25. September 2008 (BGS 154.212) maximal 978.1 Personalstellen. Der Regierungsrat möchte diesen um die vier beantragten Stellen auf 982.10
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1852.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
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Staates nach vorheriger Mit- teilung an die zuständige Direktion visitieren. 4 Sie kann Anträge stellen auf Erlass von Gesetzen und Beschlüssen über die verschiedenen Verwaltungszweige. 5 Für die Behandlung
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1852.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Staates nach vorheriger Mit- teilung an die zuständige Direktion visitieren. 4 Sie kann Anträge stellen auf Erlass von Gesetzen und Beschlüssen über die verschiedenen Verwaltungszweige. 5 Für die Behandlung
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1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bisherigen Stelleninhabers gegenüber einer Neu- besetzung der Stelle als Vermittler in Konfliktsituationen hat die Sicherheitsdirektion abgeklärt. Gesetzt der Fall, dass der bisherige Stelleninhaber sich zur die bisherige Stelle des Vermittlers in Konfliktsi- tuationen in eine eigentliche Ombudsstelle zu überführen. Ein zentraler Punkt für das effiziente Funktionieren der Ombudsstelle stellt nach wie vor die dieser Teil im Gesetz gestrichen. Die Kommission vertritt die Meinung, dass dieser Begriff je nach Stelleninhaber sehr grosszügig ausgelegt werden könnte. § 3 Abs. 2 Da wurde ein Antrag auf Streichen von Buchstabe
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1854.06 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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timmungen der arbeitsvertraglich Ange- stellten steht auch bei dieser Regelung der Schutzgedanke im Vordergrund: Die aus einer ex- ponierten öffentliche Stellung abgewählten Personen sollen eine angemessene der Ombudsperson und der Stellvertretung Fassung gemäss Regierungsrat Fassung gemäss vorberatender Kommission 1 Der Kantonsrat wählt die Ombudsperson und eine Stellvertretung auf eine Amtsdauer von vier vier Jahren. 1 Der Kantonsrat wählt die Ombudsperson und eine Stellvertretung auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Wahl erfolgt mindestens sechs Monate vor Be- ginn der Amtsperiode. 1. Die vorberatende
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1854.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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folgerichtig an der bisherigen Fassung von § 27 Abs. 1 des Personalgesetzes festhalten. Demgegenüber stellt der Regierungsrat den Antrag, der Ombudsperson das gleiche Recht auf eine Abgangsentschädigung e