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1903.1 - Antwort des Regierungsrates
r abgestimmt. Die pandemische Grippe ist bekanntlich am Abklingen, so dass die Massnahmen einge- stellt werden können (wobei das Virus nicht verschwinden wird). Die Frage, ob es zu einer zweiten oder gar
1904.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorberatenden Kommission beraten würde, wäre nicht der Personalplafonds um eine Stelle zu erweitern, sondern die Stelle wäre – analog der Datenschutzstelle oder der Ombudsstelle – ausserhalb des Plafonds Gleichstellung von Frau und Mann vom 28. Mai 1996 (BGS 216.5) gibt es eine achtköpfige «Schlichtungs- stelle für die Gleichstellung von Frau und Mann», welche bei Arbeitsstreitigkeiten konsultiert werden kann gliedert wäre. − Vorlage Nr. 1904.6 - 13510 der Kommissionsminderheit, welche eine unbefristete Fach- stelle mit einem oder einer Beauftragten schaffen will, welche bei der Direktion des Innern angesiedelt
1904.4 - Antrag der Kommission
Die Fachstelle verfügt im Rahmen ihres Budgets über eigene Ausgabenbefugnisse, regelt die Stellvertretung und stellt selber das erforderliche Personal an. § 2 Aufgaben 1 Die Fachstelle fördert grundsätzlich kan- tonalen Rechtsetzungsvorhaben zur Stellungnahme in Bezug auf die Gleichstellung ein. 2 Mit Einverständnis der Fachstelle kann auf die Einladung zur Stellungnahme verzichtet werden, wenn das Rechtset Netzwerken innerhalb und ausserhalb des Kan- tons zusammen; c) sie berät Behörden und erarbeitet Stellungnahmen bei Vernehmlassungsverfahren auf kantonaler und eidgenössischer Ebene; d) sie kann in Einzelfällen
1904.2 - Antrag des Regierungsrates
Netzwerken innerhalb und ausserhalb des Kantons zusammen; c) sie berät Behörden und erarbeitet Stellungnahmen bei Vernehmlassungs- verfahren auf kantonaler und eidgenössischer Ebene; d) sie kann in Einzelfällen
1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Auftrag wählt. Zur Begründung wurde zusammengefasst geltend gemacht, der Umbruch im Bildungswesen stelle die politischen Behörden und besonders auch den Kantonsrat vor neue Herausforderun- gen. Die heutigen aus- drücklich darauf verzichtet, diese neu bezeichneten 'Kommissionen mit ständigem Auftrag' an- stelle der bisherigen 'nicht ständigen Kommissionen mit Dauerauftrag' namentlich zu bezeich- nen, um die
1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Informationen durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär an die stellvertretende Direktionsvorste- herin bzw. den stellvertretenden Direktionsvorsteher. Die erweiterte Justizprüfungskommission fordert es sind den Stellvertretenden der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär unverzüglich alle nötigen Informationen weiterzugeben. Die Generalsek- retärin oder der Generalsekretär stellt sicher, dass ». Erarbeitet wurde die Verordnung von einer Arbeitsgruppe (Zusammensetzung: Landschreiber, stellvertretende Landschreiberin, Generalsekretäre der Volkswirtschafts-, Gesundheits- und Fi- nanzdirektion
1922.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
andes ist die Gene- ralsekretärin bzw. der Generalsekretär gesetzlich zu verpflichten, dem stellvertretenden Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont Ausfall der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers der Stellvertre- terin oder dem Stellvertreter die nötigen Informationen gebe und er oder sie selbst den aktuel- len Stand aller wesentlichen Gesund- heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger
1923.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
andes ist die Gene- ralsekretärin bzw. der Generalsekretär gesetzlich zu verpflichten, dem stellvertretenden Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont Ausfall der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers der Stellvertre- terin oder dem Stellvertreter die nötigen Informationen gebe und er oder sie selbst den aktuel- len Stand aller wesentlichen Gesund- heitsvorsorge. Werden bei Mitarbeitenden schwerwiegende gesundheitliche Probleme festge- stellt oder besteht die Gefahr einer dauernden Invalidität, kann das Personalamt solche Fälle der Zuger
1921.1 - Antwort des Regierungsrates
Hin- gegen wird es schwierig sein, bereits von Anfang an die Auswirkung der Betriebsbeiträge fest- stellen zu können. Betriebsbeiträge sind ein von mehreren Faktoren, die über die Attraktivität des Langz Kan- ton Zug wird zu beobachten und die Auswirkung der Betriebsbeiträge mittels Umfragen festzu- stellen sein. Solche Untersuchungsergebnisse werden in der Regel im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.
1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
65'000 Franken Bezirk Küssnacht 30'000 Franken Total Beiträge Gemeinwesen 3'250'000 Franken * = 2001 stellte die Schifffahrtsgesellschaft an die Bezirke Schwyz, Küssnacht, die Gemeinde Arth und den Kanton Zug

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