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1939.2 - Antwort des Regierungsrates
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Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat hält seine damaligen ausführlichen Stellungnahmen und damit auch seine Grundhaltung gegenüber der Aufwandbesteuerung weiterhin für sachgerecht Zürcher Regierungsrat hat zu allen vier Vorstössen jeweils in allgemeiner Form ausführlich schriftlich Stellung genommen. Alle Antworten können im vollständigen Wort- laut via vorerwähntem Internet-Link eingesehen
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1940.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1940.4 Laufnummer 13552 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessio- nierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Bericht und Antrag der
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1940.2 - Antrag des Regierungsrates
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endungen, so bleibt den Unter- nehmungen der entsprechende Ertragsüberschuss zur Verfügung. Sie stellen diesen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zurück. Diese Reserve beträgt max. 30 % der jährlichenAbgeltung
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1940.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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endungen, so bleibt den Unter- nehmungen der entsprechende Ertragsüberschuss zur Verfügung. Sie stellen diesen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zurück. Diese Reserve beträgt max. 30 % der jährlichenAbgeltung
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1957.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ng Art. 14 Kostenregelung 1 Die Kantonspolizei Bern trägt sämtliche aus dem Betrieb der Zentral- stelle resultierenden Personal- und Infrastrukturkosten. 2 Die Betriebs- und Investitionskosten derAussenstellen Police (RCMP) gewährleistet. 2 Die Zentralstelle ViCLAS wird im Betrieb durch fünf regionale Aussen- stellen unterstützt. Diese Aussenstellen werden durch je einen Vertreter- kanton der bestehenden vier Po
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1957.2 - Antrag des Regierungsrates
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ng Art. 14 Kostenregelung 1 Die Kantonspolizei Bern trägt sämtliche aus dem Betrieb der Zentral- stelle resultierenden Personal- und Infrastrukturkosten. 2 Die Betriebs- und Investitionskosten derAussenstellen Police (RCMP) gewährleistet. 2 Die Zentralstelle ViCLAS wird im Betrieb durch fünf regionaleAussen- stellen unterstützt. Diese Aussenstellen werden durch je einen Vertreter- kanton der bestehenden vier Po
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1957.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 1957.4 Laufnummer 13604 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklär
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1957.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Freiheitsstrafe oder stationäre
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1957.3 - Antrag des Regierungsrates
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119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Freiheitsstrafe oder stationäre
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1957.1b - Anhang 2
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119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Frei- heitsstrafe oder stationäre