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1939.2 - Antwort des Regierungsrates
Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat hält seine damaligen ausführlichen Stellungnahmen und damit auch seine Grundhaltung gegenüber der Aufwandbesteuerung weiterhin für sachgerecht Zürcher Regierungsrat hat zu allen vier Vorstössen jeweils in allgemeiner Form ausführlich schriftlich Stellung genommen. Alle Antworten können im vollständigen Wort- laut via vorerwähntem Internet-Link eingesehen
1940.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1940.4 Laufnummer 13552 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessio- nierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Bericht und Antrag der
1940.2 - Antrag des Regierungsrates
endungen, so bleibt den Unter- nehmungen der entsprechende Ertragsüberschuss zur Verfügung. Sie stellen diesen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zurück. Diese Reserve beträgt max. 30 % der jährlichenAbgeltung
1940.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
endungen, so bleibt den Unter- nehmungen der entsprechende Ertragsüberschuss zur Verfügung. Sie stellen diesen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zurück. Diese Reserve beträgt max. 30 % der jährlichenAbgeltung
1957.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ng Art. 14 Kostenregelung 1 Die Kantonspolizei Bern trägt sämtliche aus dem Betrieb der Zentral- stelle resultierenden Personal- und Infrastrukturkosten. 2 Die Betriebs- und Investitionskosten derAussenstellen Police (RCMP) gewährleistet. 2 Die Zentralstelle ViCLAS wird im Betrieb durch fünf regionale Aussen- stellen unterstützt. Diese Aussenstellen werden durch je einen Vertreter- kanton der bestehenden vier Po
1957.2 - Antrag des Regierungsrates
ng Art. 14 Kostenregelung 1 Die Kantonspolizei Bern trägt sämtliche aus dem Betrieb der Zentral- stelle resultierenden Personal- und Infrastrukturkosten. 2 Die Betriebs- und Investitionskosten derAussenstellen Police (RCMP) gewährleistet. 2 Die Zentralstelle ViCLAS wird im Betrieb durch fünf regionaleAussen- stellen unterstützt. Diese Aussenstellen werden durch je einen Vertreter- kanton der bestehenden vier Po
1957.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 1957.4 Laufnummer 13604 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklär
1957.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Freiheitsstrafe oder stationäre
1957.3 - Antrag des Regierungsrates
119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Freiheitsstrafe oder stationäre
1957.1b - Anhang 2
119a ViCLAS-Konkordat: Meldung Die Polizei meldet der Leitung der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle jene Personen, die im ViCLAS verzeichnet sind und bei welchen eine Frei- heitsstrafe oder stationäre

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