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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern. 2 Die Schätzungskommission vollzieht insbesondere die Vorschriften die Vorbereitung der Wahl der Mitglieder, der Präsidentin oder des Präsi- denten und deren Stellvertretungen für die Schätzungskommission durch den Kantonsrat. 2. Das Gesetz betreffend die Einführung des Gemeinde hat die geleiste- ten Vorschüsse den Dritten inklusive Zins innert fünf Jahren nach der Er- stellung der Erschliessung zurückzuerstatten. Mit der Rückerstattung geht die Erschliessungsanlage ins Eigentum
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2 von mindestens 2000 m2 innerhalb der Bauzonen steht es einer Gesuchstellerin oder einem Gesuch- steller frei, einen Arealbebauungsplan bei der Baubehörde einzureichen. 2 Weist eine Arealbebauung Vorzüge die Vorbereitung der Wahl der Mitglieder, der Präsidentin oder des Präsi- denten und deren Stellvertretungen für die Schätzungskommission durch den Kantonsrat. 1) GS 13, 49 (BGS 141.1) 9 2. Das Gesetz
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Schät- zungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der 7 Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2 von mindestens 2000 m2 innerhalb der Bauzonen steht es einer Gesuchstellerin oder einem Gesuch- steller frei, einen Arealbebauungsplan bei der Baubehörde einzureichen. 2 Weist eine Arealbebauung Vorzüge die Vorbereitung der Wahl der Mitglieder, der Präsidentin oder des Präsi- denten und deren Stellvertretungen für die Schätzungskommission durch den Kantonsrat. 2. Das Gesetz betreffend die Einführung des
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1962.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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Grund ist im PBG einheitlich der Begriff "Ge- meinden" zu verwenden. Gleichzeitig soll an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass der Begriff "Gemeinde" im PBG nicht überall das Gleiche bedeutet verwendet. Die Überprüfung von technischen Nachweisen bei Bauvorhaben kann der Ge- meinderat an eine Stelle der Verwaltung delegieren, daher der Ausdruck "gemeindliche Dienststelle". Antrag: Die vom Regierungsrat haben. Eine Frist von fünf Jahren ist dafür angemessen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellen wir Ihnen für die zweite Lesung den Antrag, § 71 Abs. 1 sei wie folgt zu ändern: " 1 Die Gemeinden
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1962.8 - Antrag der Raumplanungskommission zur 2. Lesung
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erachtet wurde, weil es bereits Regelungen über das behindertengerechte Bauen im Behindertengleich- stellungsgesetz des Bundes gibt. Ferner wollte die Raumplanungskommission mit dem Streichungsantrag auch ein Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Raumplanungskommission zur 2. Lesung der Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) folgenden
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1963.1 - Interpellationstext
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Chancengleichheit im Entwicklungsprozess von Kindern und Jugendlichen nicht toleriert wer- den. Die CVP stellt fest, dass in Fragen der religiösen Kopfbedeckung und der Teilnahme am Schwimm- und Turnunterricht grössere Rechtssicherheit für die Schulgemeinden geschaffen werden. Aus diesen Überlegungen heraus stellt die CVP folgende Fragen: 1. Sind dem Regierungsrat Schwierigkeiten in dieser Sachfrage bekannt? 2
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1985.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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nahme zugestellt. Eine Traktandierung findet hingegen nicht statt, sodass der Kantonsrat dazu keine Stellung nehmen kann. Der Kanton Zug wird in den verschiedenen Interparlamentari- schen Geschäftsprüfung eines Amtes muss doch von diesem selber vorgenommen werden und bei Problemen ist die vorgesetzte Stelle beizuziehen, die so ihre Führungsverant- wortung wahrnehmen muss. Besonders störend ist, dass die zuständige Kompetenz- zentrum, das bei der Finanzdirektion angesiedelt ist, hat der Kantonsrat vier Stellen bewilligt, die ab 2011 mit 2.8 Personaleinheiten besetzt sind. Zusätzlich arbeiten die Projektleiterin
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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Änderung vom 12. Juni 2009 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissio- nen (CO2-Gesetz) stellt der Bund den Kantonen im Rahmen einer Programmvereinbarung jähr- lich einen Drittel des Ertrags aus
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1986.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1986.3 Laufnummer 13694 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf Bericht und Antrag der vorberatenden Kommissio
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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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äussern.» Seite 4/4 1986.4 - 13695 5. Stellungnahme und Antrag Die Stawiko hat der Vorlage in erster Linie aus Gründen der Rechtssicherheit für die Gesuch- stellenden zugestimmt. Der regierungsrätliche Bericht folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Zusätzliche Informationen 5. Stellungnahme und Antrag 1. Ausgangslage Der vom Kantonsrat am 29. Oktober 2009 genehmigte Rahmenkredit über diesem Zusammenhang haben wir der Baudirektion zusätzliche Fra- gen gestellt. Die entsprechende Stellungnahme findet sich in Kapitel 4. 1 Jede Massnahme kann mit maximal 80'000 Franken unterstützt werden;