-
1984.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
-
nach dem für die Be- nützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei im Rahmen eines Einsatzes oder einer
-
2002.1c - Beilage 3
-
und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. 1 (unverändert) 2 Arbeitgebende haben die B die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. § Titel Bisherige Fassung vom 25. Mai 2000 Schweiz für kurze Dauer bzw. als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter in unselbstständiger Stellung im Kanton erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbsein- kommen die Quellensteuer nach den §§
-
2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Mitglied stellte den Antrag, den unteren Gewinnsteuersatz von 4 % auf 3 % (§ 66 Abs. 1 lit. a) zu senken. Damit sollen die kleineren und mittleren Betriebe entlastet werden. Diese Un- ternehmen stellen Arb der „BAK Basel“ bezüglich des Haushaltmo- dells für 2010 – 2020. Der Leiter der Steuerverwaltung stellte die vom Regierungsrat vorge- schlagenen Änderungen des Steuergesetzes im Einzelnen vor. Die Kommission auf den Mittelstand zu begrenzen. 4.5. § 44 Abs. 2 / Vermögenssteuersatz Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, den obersten Vermögenssteuersatz auf 1,5 Promille zu reduzieren. Begründet wurde dies
-
2002.2 - Antrag des Regierungsrates
-
die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. § 106bis (neu) Verlustscheinbewirtschaftung Schweiz für kurze Dauer bzw. als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter in unselbständiger Stellung im Kanton erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbseinkommen die Quellensteuer nach den §§ 79
-
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Der Regierungsrat hat lediglich die Aufgabe, das Postulatsanliegen nochmals zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Lehre der Gewaltenteilung und dem Legalitätsprinzip
-
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Verfügung erlässt, alle kantonalen Ämter, die der Koordinationsstelle dazu eine Verfügung oder Stellungnahme zusenden müssen, an die gleiche Frist von 30 Tagen gebunden sind (neu § 46 Abs. 2 PBG). Bei einer
-
2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
und die Versicherer vorher anzu- hören. § 8 Abs. 3 nimmt diese Möglichkeit auf und stellt klar, dass der Kanton an Stelle der leistungsbezogenen Finanzierung eine Abgeltung mittels Gesamtbetrag vorsehen n- nen und -präsidenten eingehend zu diskutieren. Ingesamt gingen 41 in der Regel umfassende Stellungnahmen ein; fünf von den politischen Parteien. Grosses Interesse fand die Vorlage bei den Gemeinden: neue Ge- setzesbestimmung ein. 2037.1 - 13733 Seite 19/36 6.2 Zu einzelnen Themen Die zentralen Stellungnahmen und die Antworten zum Fragenkatalog werden nachstehend summarisch aufgelistet: 6.2.1 Aufgabenteilung
-
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
-
und Übergangspflege, die die Gemeinden nach wie vor lieber beim Kanton sähen. Der Generalsekretär stellte sodann die Vorlage des Regierungsrats im Einzelnen in einem Ein- führungsreferat vor und setzte dabei betrieblichen Kapazitäten nach dieser Über- gangsbestimmung zu subventionieren. Ein Kommissionsmitglied stellte deshalb den Antrag, dies klarzustellen und in § 11 Abs. 5 nach dem ersten Satz (nach "je 30 Prozent fixieren solle, damit den Spitälern Freiraum im Markt um ausserkan- tonale Patienten bleibe. Dies stellte die Gesundheitsdirektion so in Aussicht und gebot, beim Vorgehen Sorgfalt walten zu lassen. Im Übrigen
-
2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
d werden lediglich jene Para- graphen erwähnt, zu denen Anträge gestellt oder grundsätzliche Stellungnahmen abgegeben worden sind. In § 4 Abs. 3 geht es um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden die dort zu Diskussionen führten. Die Kommission ist einstimmig auf das Ge- schäft eingetreten und stellt drei Änderungsanträge, die sich auf insgesamt sechs Paragraphen auswirken. Mit 12 Ja- zu 0 Nein-Stimmen Kanton nur im Rahmen des Kostenteilers Kanton/Krankenkasse beeinflusst werden können. Grundsätzlich stellt sich die Frage wer profitiert, wenn der Kanton mehr bezahlt und die Kran- kenkassenprämien gleichzeitig
-
2037.4 - Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
-
jenen Anteil am Tarif, den er gemäss festgesetztem Kostenteiler zu tragen hat. 3 Der Kanton kann an Stelle der leistungsbezogenen Finanzierung eine Abgeltung mittels Globalbudget vorsehen. Der Regierungsrat der Akut- und Übergangspflege nach bisherigem Recht. 3 3 Der Kanton kann in begründeten Fällen an Stelle der … 4 Darlehen sind angemessen zu verzinsen und … § 9a Abs. 4 § 11a Abs. 5 5 In Abweichung zum Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen vom 12. Mai 2011 § 4 Abs. 3 3 Die Gemeinden stellen die Versorgung in der am- bulanten und der Kanton die Versorgung in der statio- nären Akut- und Überg