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1984.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
nach dem für die Be- nützung des Rettungsdienstes jeweils geltenden Gebührentarif. 5 Die Polizei stellt die Kosten in Rechnung und zieht diese ein. 6 Soweit die Polizei im Rahmen eines Einsatzes oder einer
2002.1c - Beilage 3
und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. 1 (unverändert) 2 Arbeitgebende haben die B die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. § Titel Bisherige Fassung vom 25. Mai 2000 Schweiz für kurze Dauer bzw. als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter in unselbstständiger Stellung im Kanton erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbsein- kommen die Quellensteuer nach den §§
2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Mitglied stellte den Antrag, den unteren Gewinnsteuersatz von 4 % auf 3 % (§ 66 Abs. 1 lit. a) zu senken. Damit sollen die kleineren und mittleren Betriebe entlastet werden. Diese Un- ternehmen stellen Arb der „BAK Basel“ bezüglich des Haushaltmo- dells für 2010 – 2020. Der Leiter der Steuerverwaltung stellte die vom Regierungsrat vorge- schlagenen Änderungen des Steuergesetzes im Einzelnen vor. Die Kommission auf den Mittelstand zu begrenzen. 4.5. § 44 Abs. 2 / Vermögenssteuersatz Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, den obersten Vermögenssteuersatz auf 1,5 Promille zu reduzieren. Begründet wurde dies
2002.2 - Antrag des Regierungsrates
die nach § 79 und § 88 quellensteuerpflichtig sind, der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen Formular zu melden. § 106bis (neu) Verlustscheinbewirtschaftung Schweiz für kurze Dauer bzw. als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter in unselbständiger Stellung im Kanton erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbseinkommen die Quellensteuer nach den §§ 79
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat lediglich die Aufgabe, das Postulatsanliegen nochmals zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Lehre der Gewaltenteilung und dem Legalitätsprinzip
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verfügung erlässt, alle kantonalen Ämter, die der Koordinationsstelle dazu eine Verfügung oder Stellungnahme zusenden müssen, an die gleiche Frist von 30 Tagen gebunden sind (neu § 46 Abs. 2 PBG). Bei einer
2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und die Versicherer vorher anzu- hören. § 8 Abs. 3 nimmt diese Möglichkeit auf und stellt klar, dass der Kanton an Stelle der leistungsbezogenen Finanzierung eine Abgeltung mittels Gesamtbetrag vorsehen n- nen und -präsidenten eingehend zu diskutieren. Ingesamt gingen 41 in der Regel umfassende Stellungnahmen ein; fünf von den politischen Parteien. Grosses Interesse fand die Vorlage bei den Gemeinden: neue Ge- setzesbestimmung ein. 2037.1 - 13733 Seite 19/36 6.2 Zu einzelnen Themen Die zentralen Stellungnahmen und die Antworten zum Fragenkatalog werden nachstehend summarisch aufgelistet: 6.2.1 Aufgabenteilung
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
und Übergangspflege, die die Gemeinden nach wie vor lieber beim Kanton sähen. Der Generalsekretär stellte sodann die Vorlage des Regierungsrats im Einzelnen in einem Ein- führungsreferat vor und setzte dabei betrieblichen Kapazitäten nach dieser Über- gangsbestimmung zu subventionieren. Ein Kommissionsmitglied stellte deshalb den Antrag, dies klarzustellen und in § 11 Abs. 5 nach dem ersten Satz (nach "je 30 Prozent fixieren solle, damit den Spitälern Freiraum im Markt um ausserkan- tonale Patienten bleibe. Dies stellte die Gesundheitsdirektion so in Aussicht und gebot, beim Vorgehen Sorgfalt walten zu lassen. Im Übrigen
2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
d werden lediglich jene Para- graphen erwähnt, zu denen Anträge gestellt oder grundsätzliche Stellungnahmen abgegeben worden sind. In § 4 Abs. 3 geht es um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden die dort zu Diskussionen führten. Die Kommission ist einstimmig auf das Ge- schäft eingetreten und stellt drei Änderungsanträge, die sich auf insgesamt sechs Paragraphen auswirken. Mit 12 Ja- zu 0 Nein-Stimmen Kanton nur im Rahmen des Kostenteilers Kanton/Krankenkasse beeinflusst werden können. Grundsätzlich stellt sich die Frage wer profitiert, wenn der Kanton mehr bezahlt und die Kran- kenkassenprämien gleichzeitig
2037.4 - Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
jenen Anteil am Tarif, den er gemäss festgesetztem Kostenteiler zu tragen hat. 3 Der Kanton kann an Stelle der leistungsbezogenen Finanzierung eine Abgeltung mittels Globalbudget vorsehen. Der Regierungsrat der Akut- und Übergangspflege nach bisherigem Recht. 3 3 Der Kanton kann in begründeten Fällen an Stelle der … 4 Darlehen sind angemessen zu verzinsen und … § 9a Abs. 4 § 11a Abs. 5 5 In Abweichung zum Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen vom 12. Mai 2011 § 4 Abs. 3 3 Die Gemeinden stellen die Versorgung in der am- bulanten und der Kanton die Versorgung in der statio- nären Akut- und Überg

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