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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bereich der Familien- und Bildungspolitik. Ex- patriats sind aufgrund ihrer häufigen Berufs- und Stellenwechsel in verschiedensten Ländern der Welt darauf angewiesen, dass ihre Kinder eine durchgehende Ausbildung
1949.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
überhaupt ein Entgegenkommen des Bundes ermöglicht. Die inzwischen vorliegende Verhandlungslösung stellt einen zweckmässigen Kompromiss dar. b) Der Vorschlag der FDP, die Haushaltsneutralität durch eine
1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
einer Rendite ist nicht zwingend; c) der Wert darf oder kann nicht veräussert werden; d) der Erwerb stellt eine Ausgabe gemäss § 24 FHG dar. 1950.4 - 13647 Seite 3/4 Wenn das Darlehen dem Finanzvermögen
1969.2 - Antwort des Regierungsrates
Ausbildungsbetrieben ei- nerseits und den mitgebrachten Fähigkeiten der Jugendlichen andererseits stellen die Abnehmerinnen und Abnehmer in einzelnen Bereichen (Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik stärkere Schülerinnen und Schüler aus der Realschule das Niveau A (= höheres Niveau) besuchen können. Es stellt sich die Frage, ob zu viel Aufwand für die Organisation dieser Niveau- kurse betrieben werden muss
1968.2 - Antwort des Regierungsrates
Entspannung vom schulischen Lernen. Das ungeordnete, kurzzeitige Parkieren der Fahrzeuge bei Schulhäusern stelle zudem ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Schulkinder dar. Um die Sicherheit für die Schülerinnen
1968.1 - Interpellationstext
Fertigkeiten auch altersstufenkonforme Zielsetzungen im Umgang mit dem Velo im Alltag beinhalten. Wir stellen dem Regierungsrat folgende zwei Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat die Sorgen der Interpellanten
1967.1 - Motionstext
nicht möglich sei (§§ 62ff. des Gemeindegesetzes vom 4. September 1980, G; BGS 171.1). In einer Stellungnahme der Direktion des Innern sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Rahmen der Revision
1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ganzen Strecke können diese Neophyten ver- samen. Die Kommission stellte sich die Frage, ob diese Neophyten nicht sinnvollerweise an Ort und Stelle zu verbrennen seien. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass Kommissionsmitglied stellte fest, dass die Nachrüstpflicht innert fünf Jahren nach Inkraft- treten der Gesetzesänderung nur bestehe, soweit solche Systeme verfügbar seien. Es stellte sich deshalb die Frage (Interventionsschwelle bei Smog) Kommissionsmitglieder störten sich an der "Kann-Formulierung". Sie stellten deshalb den An- trag, den Artikel umzuformulieren: "Der Regierungsrat legt die Interventionsschwelle
1975.5 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 1975.5 Laufnummer 13737 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 5. April 2011 Sehr geehrte Frau Präsid
1975.7 - Antrag der Alternativen Grünen Fraktion zur 2. Lesung
Mengen an Schadstof- fen aus, unter anderem Feinstaub (PM 10). Für die Umwelt und die Menschen stellen diese Schadstoffe ein gesundheitliches Risiko dar: Die Feinstaubpartikel sind sehr klein, sie lagern Grünen Fraktion zur 2. Lesung vom 21. April 2011 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Grüne Fraktion zur 2. Lesung der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz

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