-
1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Bereich der Familien- und Bildungspolitik. Ex- patriats sind aufgrund ihrer häufigen Berufs- und Stellenwechsel in verschiedensten Ländern der Welt darauf angewiesen, dass ihre Kinder eine durchgehende Ausbildung
-
1949.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
überhaupt ein Entgegenkommen des Bundes ermöglicht. Die inzwischen vorliegende Verhandlungslösung stellt einen zweckmässigen Kompromiss dar. b) Der Vorschlag der FDP, die Haushaltsneutralität durch eine
-
1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
einer Rendite ist nicht zwingend; c) der Wert darf oder kann nicht veräussert werden; d) der Erwerb stellt eine Ausgabe gemäss § 24 FHG dar. 1950.4 - 13647 Seite 3/4 Wenn das Darlehen dem Finanzvermögen
-
1969.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Ausbildungsbetrieben ei- nerseits und den mitgebrachten Fähigkeiten der Jugendlichen andererseits stellen die Abnehmerinnen und Abnehmer in einzelnen Bereichen (Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik stärkere Schülerinnen und Schüler aus der Realschule das Niveau A (= höheres Niveau) besuchen können. Es stellt sich die Frage, ob zu viel Aufwand für die Organisation dieser Niveau- kurse betrieben werden muss
-
1968.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Entspannung vom schulischen Lernen. Das ungeordnete, kurzzeitige Parkieren der Fahrzeuge bei Schulhäusern stelle zudem ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Schulkinder dar. Um die Sicherheit für die Schülerinnen
-
1968.1 - Interpellationstext
-
Fertigkeiten auch altersstufenkonforme Zielsetzungen im Umgang mit dem Velo im Alltag beinhalten. Wir stellen dem Regierungsrat folgende zwei Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat die Sorgen der Interpellanten
-
1967.1 - Motionstext
-
nicht möglich sei (§§ 62ff. des Gemeindegesetzes vom 4. September 1980, G; BGS 171.1). In einer Stellungnahme der Direktion des Innern sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Rahmen der Revision
-
1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
ganzen Strecke können diese Neophyten ver- samen. Die Kommission stellte sich die Frage, ob diese Neophyten nicht sinnvollerweise an Ort und Stelle zu verbrennen seien. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass Kommissionsmitglied stellte fest, dass die Nachrüstpflicht innert fünf Jahren nach Inkraft- treten der Gesetzesänderung nur bestehe, soweit solche Systeme verfügbar seien. Es stellte sich deshalb die Frage (Interventionsschwelle bei Smog) Kommissionsmitglieder störten sich an der "Kann-Formulierung". Sie stellten deshalb den An- trag, den Artikel umzuformulieren: "Der Regierungsrat legt die Interventionsschwelle
-
1975.5 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
-
Vorlage Nr. 1975.5 Laufnummer 13737 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 5. April 2011 Sehr geehrte Frau Präsid
-
1975.7 - Antrag der Alternativen Grünen Fraktion zur 2. Lesung
-
Mengen an Schadstof- fen aus, unter anderem Feinstaub (PM 10). Für die Umwelt und die Menschen stellen diese Schadstoffe ein gesundheitliches Risiko dar: Die Feinstaubpartikel sind sehr klein, sie lagern Grünen Fraktion zur 2. Lesung vom 21. April 2011 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt die Alternative Grüne Fraktion zur 2. Lesung der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz