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2118.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
icht entsprechende Personalbegehren unterbrei- ten müssen. Eine erste Hilfe kann mit dem 40% Stellenvorrat bei den GerichtsschreiberInnen zur Verfügung gestellt werden, allenfalls müsste aber auch eine bringen werden. Das Verwaltungsgericht hat dazu bewusst keine Personalbegehren gestellt, weil es keine Stellen auf Vorrat schaffen möchte. Falls es aber zu einer Mehrbelastung kommen wür- de, welche es nicht
2140.2 - Antwort des Regierungsrates
Deshalb hat die Direktion des Innern per 1. September 2012 einen Informatikkoordinator mit einem Stellenpensum von 80 % für die Bearbeitung sämtlicher IT-Projekte der Direktion des Innern angestellt. Die ma mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 in Abrede stellte und ihrerseits Fehler seitens des Kantons Zug geltend machte. Die Direktion des Innern stellte daraufhin ihre Zahlungen ei n und hielt Fr. 108'000 Projektleitung bis Ende 2011 weiter. Das Projekt Erneuerung der Fachan- wendung Einwohnerkontrolle stellte eines von fünf Teilprojekten des Gesamtprojektes «Volks- zählung 2010» dar. Die anderen vier Teilprojekte
2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
mmission; Vorlage Nr. 2198.4 (Laufnum- mer 14285) weit nicht andere kantonalen Stellen dafür zuständig sind. 2 Sie stellt dem Regierungsrat und Bildungsrat die entsprechenden Anträge. 3 Sie 3 Im Weiteren Anordnung von laufbahnbestimmenden Massnahmen für einen Schüler entscheidet er aufgrund einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Diens- tes. 4 Über die besondere Förderung wird nach Anhören der Erz Sekundarstufe I; c) erteilt Weisungen zur Erarbeitung der Stundenpläne; d) stellt Antrag auf Ernennung von Schulhausleitern; d) stellt Antrag auf Ernennung von Schulleitern; e) beurteilt die Schulhausleiter;
2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
eine Vereinba- rung abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthielt unter anderem folgenden Punkt: «An Stelle der Umsetzung der Lastenverschiebungen erfolgt im Rahmen des neuen Projekts «ZFA Reform 2018» eine Projekt «ZFA Reform 2018» vereinbart. Im Rahmen die- ses neuen Projekts «ZFA Reform 2018» soll an Stelle der Umsetzung der Lastenverschiebu n- gen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und
2122.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
haben können, sind von anderen kantonalen Behörden oder Dienst- stellen dem Amt für Migration umgehend mitzuteilen. 2 Die Polizei stellt dem Amt für Migration unverzüglich alle Rapporte und sachdienlichen en unterstützen das Amt für Migration in der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere nehmen sie Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration unterbreitet. 2 Sie teilen ihm unverzüglich alle Eintragungen betreffen und das Amt für Migration für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. 3 Sie nehmen überdies Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Wirt- schaft und Arbeit unterbreitet. § 7 Mitteilungspflicht der
2122.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2013
haben können, sind von anderen kantonalen Behörden oder Dienst- stellen dem Amt für Migration umgehend mitzuteilen. 2 Die Polizei stellt dem Amt für Migration unverzüglich alle Rapporte und sachdienlichen en unterstützen das Amt für Migration in der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere nehmen sie Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration unterbreitet. 2 Sie teilen ihm unverzüglich alle Eintragungen betreffen und das Amt für Migration für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. 3 Sie nehmen überdies Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Wirt- schaft und Arbeit unterbreitet. § 7 Mitteilungspflicht der
2122.2 - Antrag des Regierungsrates
haben können, sind von anderen kantonalen Behörden oder Dienst- stellen dem Amt für Migration umgehend mitzuteilen. 2 Die Polizei stellt dem Amt für Migration unverzüglich alle Rapporte und sachdienlichen en unterstützen das Amt für Migration in der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere nehmen sie Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration unterbreitet. 2 Sie teilen ihm unverzüglich alle Eintragungen betreffen und das Amt für Migration für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. 3 Sie nehmen überdies Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Wirt- schaft und Arbeit unterbreitet. § 7 Mitteilungspflicht der
2070.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
begleiteten Ausgangs ge- flüchtet. Er stellte sich nach fünf Tagen der Polizei und ist nun in der bernischen Strafanstalt Thorberg inhaftiert. Die Berner Behörden stellten sich sodann auf den Standpunkt, dass Durchführung einer Administra- tivuntersuchung beauftragte ehemalige Bundesrichter Claude Rouiller stellte in seinem Bericht fest, dass es zu Fehlern auf den Ebenen der Information, der Organisation und der erungen wie z.B. beaufsichtigte Aussenarbeit, begleitete Ausgänge oder Urlaub gewährt. An dieser Stelle gilt es auf das Neubauprojekt der Strafanstalt Bostadel hinzuweisen (Vorlage Nr. 2109.1-3). Aufgrund
2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Zuger Spitäler. Es sind 29 Stellungnahmen eingegangen. Aus- drücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben das Zuger Kantonsspital sowie die Vereini- gung der Personal- stellen in den Jahren 2009 bis 2011 vom 1. Juli 2008 [1708.1 - 12800]). Der Kantonsrat stimm- te dem Antrag des Regierungsrates zu. Seither führt die Direktion des Innern die Geschäfts- stelle der Kompetenzzentrum Integration Die Umsetzung der Aufgaben gemäss AuG erfordern eine Erhöhung des Stellenetats der Direk- tion des Innern um 1.0 Personalstellen. Weiterentwicklung der Integrationspolitik des
1460.1a - Beilage
Arbeitsex- ternats sowie des Wohn- und Arbeitsexternats; - Massnahmen für junge Erwachsene; k) die Stellungnahme zu Vorlagen oder Berichten des Bun- des sowie zu internationalen Verträgen oder Berichten in- des Straf- und Massnahmenvollzugs, stellt dem Präsidium Antrag und vollzieht dessen Aufträ- ge; b) nimmt Anträge der Fachkonferenzen auf und bearbeitet sie; c) stellt die Vernetzung unter den Konkordatsgremien Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) stellt ein umfassendes Instrumentarium für die Streitbeilegung zur Verfügung. Dieses wird mit Abs. 1 übernommen. Abs. 2 stellt einerseits eine Übergangsbestimmung dar

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