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2029.2 - Antwort des Regierungsrates
ht er- möglichen, ferner sind Bestimmungen betreffend Form und Verfahren der elektronischen Zu- stellung und die Fristberechnung zu erlassen. Die technischen Details des elektronischen Be- hördenverkehrs Behörden- verkehr beteiligter Partnerinnen und Partner geschaffen und Autorisierungsdienste bereitge- stellt werden, die festlegen, welche Rechte die Partnerinnen und Partner haben. Dadurch wird sichergestellt
2027.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angestammten Netz-TV-Anbieterinnen ganz erheblich konkurrenzieren. Mit CI+ haben vier Fernsehgeräteher- steller und zwei CAM-Produzenten (Conditional Access Modul, Modul zur Entschlüsselung von digitalen Programmen)
2029.1 - Interpellationstext
action; Capgemini, IDC, Rand Europe, Sogeti and DTi, Seite 7) Folgende Fragen erlaube ich mir Ihnen zu stellen und danke für eine fristgerechte Antwort: 1. Weshalb hinkt der Kanton Zug wie auch die Schweiz, welche
2036.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2012
icht (Art. 316 Abs. 1 ZGB); k) Anordnung der Inventaraufnahme sowie der periodischen Rechnungs- stellung und Berichterstattung über das Kindesvermögen (Art. 318 Abs. 3 und 322 Abs. 2 ZGB); l) Entgegennahme Gültigkeit der ärztlichen Unterbringung ist auf sechs Wochen be- schränkt. 4 Die anordnende Arztperson stellt den Unterbringungsentscheid unver- züglich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu. § 52 (neu) Unterbringung 1 Hält die Einrichtung eine Unterbringung für länger als sechs Wochen für notwendig, stellt sie bei der Kindes- und Erwachsenenbehörde einen Antrag auf Weiterführung der Massnahme. 2 Der Antrag
2036.2 - Antrag des Regierungsrates
icht (Art. 316 Abs. 1 ZGB); k) Anordnung der Inventaraufnahme sowie der periodischen Rechnungs- stellung und Berichterstattung über das Kindesvermögen (Art. 318Abs. 3 und 322 Abs. 2 ZGB); l) Entgegennahme Gültigkeit der ärztlichen Unterbringung ist auf sechs Wochen be- schränkt. 4 Die anordnende Arztperson stellt den Unterbringungsentscheid unver- züglich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu. § 52 (neu) Unterbringung 1 Hält die Einrichtung eine Unterbringung für länger als sechsWochen für notwendig, stellt sie bei der Kindes- und Erwachsenenbehörde einen Antrag auf Weiterführung der Massnahme. 2 Der Antrag
2036.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
icht (Art. 316 Abs. 1 ZGB); k) Anordnung der Inventaraufnahme sowie der periodischen Rechnungs- stellung und Berichterstattung über das Kindesvermögen (Art. 318Abs. 3 und 322 Abs. 2 ZGB); l) Entgegennahme Gültigkeit der ärztlichen Unterbringung ist auf sechs Wochen be- schränkt. 4 Die anordnende Arztperson stellt den Unterbringungsentscheid unver- züglich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu. § 52 (neu) Unterbringung 1 Hält die Einrichtung eine Unterbringung für länger als sechsWochen für notwendig, stellt sie bei der Kindes- und Erwachsenenbehörde einen Antrag auf Weiterführung der Massnahme. 2 Der Antrag
2036.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
rechnen, dass die Behörde mit Teilzeit- Arbeitskräften besetzt werde, sodass mit weniger als 500 Stellenprozenten zu rechnen sei. Der Antrag wurde mit 4 Nein- zu 2 Ja-Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Zu § die neue Fachbehörde mit den unterstützenden Diensten beim Kanton sind zwischen 13.90 und 16.00 Stellen eingesetzt, weil einerseits zwar Synergien genützt, auf der anderen Seite gegenüber dem bisherigen Die Differenz hängt damit zusammen, dass noch nicht alle der bereits im Jahr 2012 zu besetzenden Stellen wie ursprünglich geplant ab Juli be- setzt werden können. Ab dem Jahr 2013, wenn das Amt voll ausgebaut
2036.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
geändert, als neu - soweit die Kantone 1 SR 211.222.338 2 SR 210 Seite 2/4 2036.6 - 13964 keine andere Stelle als zuständig bezeichnen - die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde grundsätzlich für Bewilligung Vernehmlas- sungsverfahren keine Akzeptanz gefunden hat, besteht kein Anlass mehr, eine kantonale Stelle für die Bewilligung der Tagespflege vorzusehen (vgl. Art. 3 des Vorentwurfes KiBeV, zweites Vern
1895.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bestehenden Unterkünfte nicht ausreichen, haben die Gemeinden aber geeignete Objekte zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, die der Kanton mieten kann. Die Gemeinde Risch müsste bei einem einwohnerpro geplanter Ertrag Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand 6. effektiver Ertrag 8. Antrag Wir stellen Ihnen den Antrag, auf die Vorlage Nr. 1895.2 - 13305 einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 19. Januar
1901.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Kommission stellte fest, dass der Rahmenkredit von 2011 bis 2014 nicht nur verlängert, sondern dass der Anteil für «Kantonsstrassen» im Strassenbauprogramm massiv erhöht wer- den soll. Dabei stellte die Kommission laufende Projekte geben werde und die Kommission über eine neue Kreditvorlage beraten müsse. Sie stellten die Frage, weshalb das Strassenbauprogramm aufgestockt und die Geltungsdauer verlängert wer- den bis anhin nur etwa die Hälfte des ent- sprechenden Teilrahmenkredites beansprucht wurde. Deshalb stellte sich die Frage, ob für Gewässerschutzmassnahmen entlang von Kantonsstrasse jeweils nur das gesetzliche

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