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1905.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nachträglich angepflanzten Thuja-Hecke sowie eines Hochstämmers. Das Obergericht des Kantons Zug stellte fest, dass die kantonalen Grenzabstandsbestimmungen für Pflanzen eingehalten worden waren. Dennoch Gebrauch gemacht hatte. Das Bundesgericht verneinte dies und bestätigte das Urteil des Obergerichts. Es stellte fest, dass die Pflanzungen trotz Einhaltung der kantonalrechtlichen Pflanzabstände durch fortge- seien, zunehmend er- satzlos gefällt würden. Die eine Anpassung des kantonalen Rechts befürwortenden Stellen führen zur Begründung im Wesentlichen an, dass die fraglichen Bestimmungen im EG ZGB seit ihrem Erlass
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1904.9 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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gs- debatte führen würde. Eine Berichterstattung an den Kantonsrat entspricht der Variante Fach- stelle (analog dem Datenschutzbeauftragten; vgl. Vorlage Nr. 1904.4), wie sie von der Kom- mission vorgeschlagen 1 Zu § 1 Abs. 1 KRB Chancengleichheit Gestützt auf die oben unter Ziff. 2.1 gemachten Erwägungen stellen wir den Antrag, § 1 Abs. 1 KRB Chancengleichheit sei wie folgt zu formulieren: "Im Kanton besteht 2 Zu § 3 Abs. 2 KRB Chancengleichheit Gestützt auf die oben unter Ziff. 2.2 gemachten Erwägungen stellen wir den Antrag, § 3 Abs. 2 KRB Chancengleichheit sei wie folgt zu formulieren: "Die Kommission erstattet
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1904.8 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Netzwerken innerhalb und ausserhalb des Kan- tons zusammen; c) sie berät Behörden und erarbeitet Stellungnahmen bei Vernehmlassungs- verfahren auf kantonaler und eidgenössischer Ebene; d) sie kann in Einzelfällen
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1930.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Leittechnik der Stellwerke Baar und Zug werden angepasst. Bahntechnikgebäude Litti Im Rahmen der Projektierung musste festgestellt werden, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Stellwerkstechnik im bestehenden sind folgende Bahntechnik-Ausbauten erforderlich: - Zusätzliche Signale und Blockabschnitte - Neue Stellwerke in Sihlbrugg und Litti - Schliessung und teilweiser Rückbau der Publikumsanlagen in Sihlbrugg - in Litti unterzubringen. Auch ein neuer Telecomstützpunkt zur Erschlies- sung des abgesetzten Stellwerks findet darin Platz. Aufgrund der Lage inmitten von landwirt- Seite 8/14 1930.1 - 13395 schaftlich
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1941.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gen der Kantonsrat zuständig, welcher die Prozentsätze noch nie angepasst hat. Verschiedentlich stellten sich im Übrigen Fragen zur Berechnungsweise der vorgesehenen Kostenbegrenzungen und zur Berechnungsweise
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1941.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1941.3 Laufnummer 13548 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Anpassung an die Neuordn
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1941.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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durch eine zusätzliche Stelle aufgefangen werden könne. Eine technische Lösung dieser zusätzlichen Komplexität sei nicht möglich. Die ge- schätzten Mehrkosten für die zusätzliche Stelle würden sich auf 150'000 8'900’000 9'200’000 9'400’000 Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand zusätzlich für neue Stelle *) 33'260’000 150'000 33'790’000 152'250 34'400’000 154'500 34'970’000 156'900 6. effektiver Ertrag Sachaufwand-Konto 2040.31880 um rund 150'000 Franken pro Jahr erhöhen. Die bereinigte Finanztabelle stellt sich somit wie folgt dar: A Investitionsrechnung 2011 2012 2013 2014 Gemäss Budget oder Finanzplan:
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1940.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Februar 2011
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endungen, so bleibt den Unter- nehmungen der entsprechende Ertragsüberschuss zur Verfügung. Sie stellen diesen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zurück. Diese Reserve beträgt max. 30 % der jährlichenAbgeltung
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1955.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat erkannt, dass sich durch eine bessere Verknüpfung und Koordination zwischen den beteiligten Stellen eine Gesamtschau er- reichen lässt. In diesem Sinne wurde in der Strategie des Regierungsrates 2010-2018 Bedeutung auf. Dies verdeutlicht einerseits die ökologische Vielfalt und Qualität unserer Landschaft, stellt andererseits aber auch grosse Herausforderungen an den Umgang mit diesen sensiblen Flächen inmitten
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1956.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1956.1 Laufnummer 13469 Motion von Bettina Egler betreffend Arbeitsplätze in der kantonalen Verwaltung für Menschen mit einer Leistungs- einschränkung vom 21. Juni 2010 Kantonsrätin Bettin