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2067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundsätzlich zu veräussern, bevor die Sozialhilfe zum Zug kommt. Andernfalls gilt die gesuch- stellende Person als nicht bedürftig und es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Wenn der Wert des Autos dass der Umgang mit Fahrzeugen in der Sozialhilfe bereits heute sehr restriktiv sei. In vielen Stellungnahmen wurde die Wichtigkeit der Einzelfallbeurteilung betont. Zwei Ge- meinden haben ausdrücklich auf Erwerbstätigkeit benötigt werde, solle es möglich sein, auf die Verwertung zu verzichten. Die Stellungnahmen der Gemeinden weisen auf einen differenzierten Umgang mit dieser The- matik hin. Die Einschätzungen
2068.3a - Beilage
ordnungsgemäss gespeicherten und gesi- cherten und auf den Geräten der für den Kataster verantwortlichen Stelle durch techni- sche Hilfsmittel in Schrift und geometrischen Zeichen lesbaren Entscheiden zu. § 23 über Geoinformation im Kanton Zug. 2 Auf dem Weg der elektronischen Übermittlung von der befugten Stelle ausgefertigte Pläne gelten als Originalpläne. 3. Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kult eometerin bzw. vom zuständigen Nachführungsgeometer abgegeben. 4 Der Regierungsrat kann weitere Stellen mit den Aufgaben nach Abs. 2 betrauen. § 32 Kostentragung für laufende Nachführung 1 Der Kanton trägt
2068.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
keine finanziellen Auswirkungen. Seite 4/4 2068.6 - 14006 4. Antrag Gestützt auf diesen Bericht stellen wir Ihnen folgenden Antrag: 1. § 9 Abs. 3 sei zu streichen. 2. Bei § 43 (Änderung bisherigen Rechts)
2068.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sinngemäss gere- gelt werden muss. Die Stawiko stellt fest, dass dieser Grundsatzentscheid keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen hat und stellt dazu keinen Antrag. Es handelt sich um eine politische beantragt die vorberatende Kommission, die Meldepflicht zu streichen. Dazu stellt die Stawiko keinen Antrag. Zu § 15 Abs. 1 stellt die Stawiko keinen Antrag. Zu § 15 Abs. 2 betrifft der Antrag der vorberatenden Nachführung und/oder Verwaltung der Geodaten durch die dafür zuständige kantonale oder kommunale Stelle zurück- zuführen ist. Wird beispielsweise eine Erschliessungsleitung falsch erfasst - dafür sind
2073.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
zum Geltungsbereich der Integrationspolitik vor dem Hintergrund internationaler Verträge und zum Stellenwert des Spracherwerbs. Beide beurteilten die regierungsrätliche Vorlage als gelungenen Kompromiss und n Verpflichtungsgrundsatz erfahren. Im Hinblick auf die vierte Sitzung vom 24. Februar 2012 er- stellte die Direktion des Innern im Auftrage der Kommission einen Abklärungsbericht, der die Praxis verschiedener die Erwartungen des Kantons deutlich zu machen. Bei Bedarf sollen neu Zugezogene spezialisierten Stellen wie z.B. dem Verein für die Betreuung von ausländischen Arbeitneh- menden, der Mütter- und Väterberatung
2073.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
zusätzliche Informationen zu den bisherigen und neu zu erwartenden Kosten gebeten und folgende Stellungnahme erhal- ten: 2.1. Überblick «Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den finanziellen weder die Direktion für Bildung und Kultur noch der Regierungsrat noch die Bildungskommission dazu Stellung nehmen können. Im Weiteren sind auch die finanziellen Auswirkungen unklar, sodass eine seriöse Beratung Sie werden von der vorberatenden Kommis- sion unterstützt. Der Aufwand umfasst die Kosten für 1.5 Stellen für die Aufgabenerfüllung im Integrationsbereich gemäss - Ausländergesetzgebung des Bundes, - der
2073.6 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
weder die Direktion für Bildung und Kultur noch der Regierungsrat noch die Bildungskommission dazu Stellung nehmen können. Im Weiteren seien auch die f i- nanziellen Auswirkungen unklar, sodass eine seriöse Vernehmlassung durchgeführt werden könne, in der auch die Schulen, Schulbehörden und Gemeinden Stellung nehmen könnten. In der Detailberatung des Integrationsgesetzes blieben die Grundsätze und Zustä erklärten sich die Anwesenden bereit da- zu, das Thema in den Gemeinden zu vertreten und die zuständigen Stellen und Institutionen dafür zu sensibilisieren. Die kantonsrätliche Vorarbeit wurde gelobt und man zeigte
2073.4a - Beilage
des Innern führt die Fachstelle Integration. Diese ist gegenüber den Bundesbehörden die Ansprech- stelle für Integrationsfragen. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten gemäss § 4 koordiniert die Direktion Anträge der Stawiko vom 4. Juli 2012 § 8 Erstinformation Der Kanton und die Einwohnergemeinden stellen für neu Zugezogene die Erstinformation mit Informationsmateria- lien in mehreren Sprachen sicher kantonalen und kommunalen Behörden sowie die nichtstaatlichen Orga- nisationen bei der Umsetzung und stellt den Informati- onsaustausch zwischen den Einwohnergemeinden, dem Kanton und dem Bund sicher. 5 Die
2073.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
142.205 3 [Geschäftsnummer] Kanton Zug § 8 Erstinformation 1 Der Kanton und die Einwohnergemeinden stellen für neu Zugezogene die Erstinformation mit Informationsmaterialien in mehreren Sprachen sicher. § kantonalen und kommunalen Behörden sowie die nichtstaatlichen Organisationen bei der Umsetzung und stellt den Informationsaustausch zwischen den Einwohner- gemeinden, dem Kanton und dem Bund sicher. 2 Kanton
2073.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
g der Migrationsbevölke- rung machen. § 8 Erstinformation Der Kanton und die Einwohnergemeinden stellen für neu Zugezogene die Erstinformation mit Informationsmaterialien in mehreren Sprachen sicher. 1) kantonalen und kommunalen Behörden sowie die nichtstaatlichen Organisationen bei der Umsetzung und stellt den Informationsaustausch zwischen den Einwohner- gemeinden, dem Kanton und dem Bund sicher. 5 Die

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