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2476.5a - Synopse
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befugt, von den Eigentümerinnen und Eigentümern der unterhalb gelegenen Grundstücke an geeigneter Stelle den Durchlass des Holzes mittels Reistens oder Rückens gegen volle Entschädigung zu verlangen. 1bis
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2476.5 - Antrag der Kommission zur 2. Lesung
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fol- gende Anträge: 1. Ausgangslage Anlässlich der Beratung der Revisionsvorlage in erster Lesung stellten Kantonsrätin Nicole Imfeld und Kantonsrat Markus Hürlimann fest, dass die §§ 102 und 102a EG ZGB geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die vorberatende Kommission zur 2. Lesung der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für Kommission deutlicher zum Ausdruck. 2. Anträge der vorberatenden Kommission Der Kommissionspräsident stellt im Namen der vorberatenden Kommission folgende Än- derungsanträge: § 102 Pflanzungen, lebendige
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2476.7 - Antrag von Kurt Balmer und Thomas Meierhans zur 2. Lesung
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Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Kurt Balmer, Risch, und Thomas Meierhans, Steinhausen, zur 2. Lesung der Teilrevision des Gesetzes Nachbar gehört in die Gesetzesbestimmung. Wenn nun dieser Begriff gestr i- chen werden sollte, so stellt sich auch bei einer historischen Auslegung die Frage, wes- halb im Vergleich zur aktuellen gesetzlichen
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2479.1 - Motionstext
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kann. 2. Die aktuelle gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Obergericht die Staatsanwälte an- stellt und beaufsichtigt. Damit ist das Obergericht gleichzeitig Arbeitgeber der Staatsa n- wälte und B
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2480.1 - Antwort des Regierungsrats
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der direkten Bundessteuer im Jahre 2012 mit dem Abzug pro Kind von 251 Franken vom Steuerbetrag stellte einen solchen Einbruch dar. Mit der von der Initiative beabsichtigten Steuerbefreiung der Kinder- Ausbildungszulagen» gestellt. Die Kleine Anfrage beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zur Initiative «Familien stärken»! Der Regierungsrat empfiehlt
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2481.1 - Motionstext
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Visitationsplan, aus welchem die zu visitierenden Stellen hervorgehen, und welcher dem Kantonsrat zur Kenntnis zu bringen ist. Die vorgesetzten Stellen werden vor einer Visitation orientiert. Im Übrigen Oberaufsicht (äussere r Ge- schäftsgang) alle kantonalen Stellen gemäss Abs. 2. Sie entscheidet über die Kadenz der Visi - tationen. Die vorgesetzten Stellen werden vorher orientiert. Im Übrigen gelten wie bei beaufsichtigten Stellen visitiert werden sollen, muss im Ermessen der Justizprüfungskommission liegen. Sinnvol l erscheint, wenn jährlich eine limitierte Anzahl dieser kantonalen Stellen visitiert wird
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2482.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(ID 1099) Spezial-Synopse Änderung Schulgesetz (Sonderprivatauszug) Geltendes Recht [M12] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 27. August 2015; Vorlage Nr. 2482.4 (Laufnummer 15009) [M13] Ergebnis
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2482.2 - Antrag des Regierungsrats
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Anstellung und Beschäftigungsbedingung 1 Der Unterricht wird von Hauptlehrern, Lehrbeauftragten und Stellvertretern er- teilt. 1a Besteht gegen eine Lehrperson ein Verbot einer beruflichen oder organisierten
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2493.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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es zur Stellungnahme einzuladen gewesen wäre. Am 13. No- vember 2014 nahm die Konkordatskommission im Rahmen des zweistufigen Verfahrens zum Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrates Stellung und verzichtete entrichten (§ 15 Viehhandelskonkordat). Zum anderen sind Viehhändler gehalten, jährlich eine Kaution zu stellen (§ 13 Abs. 1 Viehhandelskonkordat). Dabei haben sie die Wahl, die Kaution beim Vieh- handelskonkordat Konferenz des Viehhandelskonkordats das Zustandekommen der Aufhebungsvereinbarung offiziell fes t- stellen und den Zeitpunkt der Aufhebung beschliessen (Abs. 3). 6. Aufhebung bisherigen Rechts Entsprechend
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2493.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Verwendung des Zuger Anteils am Konkordatsvermögen erwartet. 2493.3 - 14940 Seite 3/4 Ansonsten stellte die Konkordatskommission keine Anträge zum Ergebnis der 1. Lesung der regierungsrätlichen Verneh sowie der kantonsrätlichen Konkor- datskommission vorgängig zur Kenntnis zu bringen. In ihrer Stellungnahme vom 13. November 2014 hat die Konkordatskommission dem Regi e- rungsrat mitgeteilt, dass sie vom ag des Vorortes des Viehhandelskonkordates resp. zum regierungsrätlichen Vernehmlassungsentwurf Stellung zu nehmen. Dies allerdings erst, nachdem festgestellt wurde, dass der kantonale Veterinärdienst