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2536.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2536.1 Laufnummer 14987 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative – die Grünen (ALG) betreffend fragwürdiges Standortmarketing der Volkswirtschaftsdirektion Antwort des Regierungsrats vom 7.
2535.1 - Antwort des Regierungsrats
wichtigen Umstand hingewiesen. 2. Der vom Bundesrat am 3. September 2014 unterbreitete Bundesbeschluss stellt einen korrekten, konsequenten und vermittelnden Kompromissvorschlag unter dem geltenden System dar
2534.1 - Antwort des Regierungsrats
Jahre 2017 und 2018 wird in der neuen Leistungsvereinbarung verhandelt. 2. Die ITH schreibt die Stellen (Lehrperson mit Ausbildung in schulischer Heilpädagogik) permanent aus, bis mindestens an beiden
2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Vernehmlassungsverfahren wurde am 7. Oktober 2014 eröffnet und dauerte bis Ende Januar 2015. Eine Stellungnahme eingereicht haben der Regierungsrat bzw. in dessen Auftrag die Direkti- on des Innern, die CVP kantonalen Verwaltung oder der Wirtschaft zu absolvieren, vorausgesetzt, dass sich die ent- sprechende Stelle mit der Rechtsanwendung befasst und die Aufsicht von einer Person mit An- waltspatent ausgeübt wird es gerechtfertigt, hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Anwaltes bzw. einer Anwältin zu stellen 6 . Mit der An- 4 http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/plaene-fuer-eine-einheitliche-anwaltspruefung-1
2543.2 - Antrag des Obergerichts
Rechtspflege absolviert werden. Im Übrigen kann das Praktikum in einer mit der Rechtsanwendung befassten Stelle in Verwaltung und Wirtschaft unter der Auf- sicht einer Person mit Anwaltspatent absolviert werden Die Kompetenz kann an den Präsidenten bzw. die Präsidentin delegiert werden. 1 Die Aufsichtsbehörde stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest. 2 Die Präsidentin bzw. der Präsident oder ein von ihr bzw.
2540.2 - Antwort des Regierungsrats
lasten. Neben einem Stellenstopp bis 2019 und einer Kürzung im Personalbereich von 1 % wurden rund 100 weitere Massnahmen definiert. Durch den Stellenstopp und die Reduktion des Stellenetats muss die Verwaltung
2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abgrenzungsfragen stellen sich angesichts dieser Ausgangslage keine. Daran ändert auch die Ergänzung von § 51 Abs. 1 nichts. Freiwerdende Kapazitäten im APD Eine Vernehmlassungsteilnehmerin stellte fest, dass Behandlungen und Beratun- gen in-house als auch für Beratungen in den Heimen. Die notwendige Stellenaufstockung beim APD sei zurzeit durch das Entlastungsprogramm des Kantons gefährdet. Die nach dem Aufbau Kliniken im Kanton Zug sowie Verbände der betroffenen Leis- tungserbringer. Insgesamt gingen 23 Stellungnahmen ein. Alle Vernehmlassungsteilnehmen- den sind grundsätzlich einverstanden mit den Gesetzesänderungen
2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
Einführung, d. h. ohne den Aufwand für das Initialprojekt zu berücksichtigen, der Stellenetat um eine 50-Prozent- Stelle aufgestockt werden müsste. Nach Meinung des Regierungsrates lasse sich angesichts Detailberatung 2 4. Schlussabstimmung 5 5. Antrag 5 1. Vorstellung der Vorlage Der Gesundheitsdirektor stellte in seinem Einführungsreferat die wichtigsten Punkte der Vorla- ge vor. Einleitend hielt er fest, Ausbildungstätigkeit der Betriebe ein solcher Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen. Die Kommission stellte fest, dass ein solches Bonus/Malus-System nicht forciert werden müs- se, auch wenn das System auf
2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorberatenden Kommission sind. Im Nachgang zur Sitzung hat die Gesundheitsdirektion dazu folgende Stellungnahme abgegeben: «Die Variante des Regierungsrats folgt dem aktuellen Gesetzestext und ermächtigt den Vorlage eingetreten und beantragt einige wenige Änderungen, zu denen die Stawiko in der Detailberatung Stellung nimmt. 2. Eintretensdebatte und Detailberatung Eintreten war in der Stawiko unbestritten. Die b auch eine adäquate Aus- und Weiterbildung beinhalten. c) Die relativ moderaten Beiträge des Kantons stellen für die Betriebe – wenn überhaupt – le- diglich einen minimalen Anreiz dar, Aus- und Weiterbildungen
2547.4a - Beilage Synopse
für Kinder und Jugendliche. 1 Der Kanton stellt die ambulante psychiatrische Versor- gung der Bevölkerung, inklusive Tagesangeboten, sicher. 1 Der Kanton stellt die ambulante psychiatrische Versor- gung Leistungsvereinbarungen abschliessen. § 50c (neu) Koordination der Rettungsdienste 1 Der Kanton stellt die Koordination und Disposition der ret- tungsdienstlichen Einsätze mittels einer Einsatzleitzentrale

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