-
2677.1 - Antwort des Regierungsrats
-
zeichnen, welche unter der Aufsicht der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretungen Unterschriften, Handzeichen und Kopien beglaubigen können. Auf die Frage, ob die beaufsichtigende auf den Seiten 2961, 2963 und 2965 im Protokoll der Kantons- ratssitzung vom 11. Dezember 2014) und stellt eine sachgerechte Lösung dar. Eine andere Regelung kommt unter den Aspekten der Qualitätssicherung en einzusetzen? Für den Regierungsrat bestehen nach geltendem Recht keine Alternativen. Entweder stellt die Gemeinde Risch eine Urkundsperson an, welche die vom Gemeinderat ernannten Beglaub i- gungspersonen
-
2674.1 - Interpellationstext
-
Geberkantone eben nichts als gute Worte waren. Um es nicht bei einem vagen Eindruck zu belassen, stellen wir rund ein Jahr nach dem „guten Willen“ der KdK dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welche konkreten
-
2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 1804.5 / 1899.6 / 2609.2 / Laufnummer 15336 Motion von Philip C. Brunner und Jürg Messmer betreffend Sanierungstunnel Sihlbrugg-Horgen Oberdorf (Vorlage Nr. 2609.1 - 15146) Postulat der FD
-
2609.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Kanton Zug und Zürich wird der Druck auf die Bahnhofsareale stark zunehmen. Zu diesem Thema e r- stellt die Baudirektion zurzeit erste Grundlagen. Diese sollen den Gemeinden für die anstehe n- den Ort
-
2610.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
-
einstimmig: - Die Motion von Cornelia Stocker und Daniel Abt betreffend verfahrenstechnische Gleic h- stellung von Interpellationen mit Motionen und Postulaten (Vorlage Nr. 2610.1 - 15147) sei nicht erheblich (§ 50 f. GO KR) sowie die Kleine Anfrage (§ 53 GO KR). Im Gegensatz zur Motion und zum Postulat stellen die Interpellation und die Kleine Anfrage sog. Frage-Instrumente dar. Die Kleine Anfrage ist für en und Kleine Anfragen besteht das Instrument der Nichtüberweisung nicht . Eine Nichtüberweisung stellt verfahrensrechtlich einen Nichteintretensbeschluss des Kantonsrats dar. Mit einer Nichtüberweisung
-
2611.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
dem Sinn für erheblich zu erklären, dass § 106 Abs. 1 des Gemeindegesetzes abgeändert wird, dass an Stelle der zwei Stim men- zählenden eine Vertretung jeder Fraktion im Büro Einsitz nimmt und neu die Ge
-
2612.1 - Interpellationstext
-
Forderung aus Verlustschein an die Krankenversicherer (siehe Beilage). 2. Verschiedene Betreibungsämter stellen fest, dass sich das Inkassoverhalten von Krankenvers i- cherern seit der Einführung von Art. 64a
-
2614.2 - Antwort des Regierungsrats
-
einer Verletzung. Diese Beurteilung obliegt primär der Unternehmung selbst. So hat BASF in ihrer Stellungnahme richtigerweise selber das Verhalten der Lonmin vor dem Hintergrund dieses Verhaltenskodexes t 2 - 15211 Seite 3/6 und aktiv unterstützt. Sie anerkennt die entsprechende Verantwortung, nimmt Stellung zu den Analy- sen bzw. Vorwürfen im Farlam-Report und zeigt die Massnahmen auf, welche sie zugunsten Sozialstandards sowie beim Umweltschutz einhält». Aufgrund ihrer Analyse und einer Gesamtwürdigung stellt die BASF fest, dass sie die Geschäftsbeziehung zu Lonmin weiterführen und dabei dafür sorgen will
-
2634.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2634.2 Laufnummer 15280 Interpellation von Daniel Marti betreffend Besteuerung von Startup-Unternehmen (Vorlage Nr. 2634.1 - 15176) Antwort des Regierungsrats vom 27. September 2016 Sehr g
-
2621.1a - Beilage Kantonaler Vergleich der Prüfkriterien
-
Bestätigung Schu- le / Bildungsinsti- tut Kopie Miet-/Kaufvertrag Wohnung / Haus Stellungnahme bei IV- Bezug Stellungnahme bei ALV- Bezug § 8 EG AuG VO EG AuG Merkblatt Formular ZH Strafregister- auszug beilegen Falls Fürsor- geabhängig Bestätigung der Gemeinde beilegen Betreibungsregisteraus- zug - Stellungnahme der EWK bezüglich Steuerausstände muss eingeholt werden (Formular) Formular SZ Strafregister-