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2659.3 - Antrag des Regierungsrats (Organisationsgesetz)
(ID 1373) Synopse Änderung des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung (Organisationsgesetz) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 30. August 2016; Vorlage Nr. 2659.3 (Laufnu
2658.1b - Beilage - RRB vom 22.07.2016 (Laurent Krähenbühl)
und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 25. September 2016 angesetzte Er- ganzungswahl für ein Mitglied des K
2658.1c - Beilage - RRB vom 22.07.2016 (Felizia Huber Meier))
und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 25. September 2016 angesetzte Er- gänzungswahl für ein Ersatzmitglied
2658.1a - Beilage - RRB vom 22.07.2016 (Carmela Frey)
und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 25. September 2016 angesetzte Er- gänzungswahl für ein Mitglied des K
2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Regierungsrat auf den Seiten 6–15 seines Zwischenberichts vom 19. September 2016 ausführlich Stellung (siehe Beilage 3 zum Kommissionsbericht). Die Re- gierung beantragt darin die Nichterheblicherklärung
2670.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Zug, vom Bund Schweizer Architekten, von Holzbau Schweiz sowie von Pro Natura. Zusätzliche Stellungnahmen sind keine eingegangen. Folgende Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer Architektur-, Holz- und Umweltverbänden zur Vernehmlassung bis am 1. Juli 2016 unterbreitet. Keine Stellungnahme ist eingegangen von der Partei Alternat i- ve – die Grünen Zug, der Piratenpartei Zentralschweiz Energieträgern ist das Verbrennen von Energie- holz CO2-neutral. Die Förderung von einheimischem Holz stellt überdies sicher, dass der Zuger Wald weiterhin gepflegt wird und so seine zahlreichen Funktionen
2667.2 - Antwort des Regierungsrats
Ar- beit (Flyer verteilen, Plakatieren), d.h. rund hundert Franken, aufgewendet. - GIBZ: Das GIBZ stellte für die beiden Theatervorstellungen vom 26. Oktober 2016 und 3. November 2016 jeweils die Aula u Berufsfachschule hat einen eigenständigen Bildungsauftrag; sie fördert die tatsächliche Gleich- stellung von Frau und Mann sowie die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen durch verbucht wor- den. Weil nun die Aula für die beiden Abendveranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung ge- stellt wurde, ergibt sich eine Ertragsminderung von zweimal 105 Franken, total 210 Franken (Tarif für soziale
2671.1 - Antwort des Regierungsrats
dass diese Person die Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle optimal erfüllt. In solchen Fä l- len kann es durchaus Sinn machen, die Stelle nicht auszuschreiben. Auf der anderen Seite können Berufu Bewerbenden, sofern eine qualifizierte in - terne Nachfolge verfügbar ist, welche die frei werdende Stelle besetzen soll. Da die Stärken und Schwächen der Bewerbenden bestens bekannt sind, erübrigt sich in Tabelle sind folgende Bemerkungen zu beachten: - Bei der Anzahl Anstellungen sind nicht nur neue Stellen (z. B. KES) und Wiederbesetzun- gen vakanter Stellen, sondern auch interne Reorganisationen (neue
2617.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
budgetierten Stellen (Kantonale Verwaltung und Richterliche Behörden) um 39,54 Stellen unterschritten (- 2,15 %), wobei das Total der effektiv besetzten Stellen gegenüber dem Vorjahr um 1,81 Stellen tiefer liegt eine Rechtsgrundlage gibt.  Die Stawiko fordert die Baudirektion auf, den Personaletat um 10 Stellenprozente zu red u- zieren und keine Aufgaben für die private Parkleitsystem Zug AG mehr zu erbringen. 40 - 15.40 Bemerkungen: - Enthalten sind alle Stellen für Festangestellte (inkl. Projekt- und drittfinanzierte Stellen). - Nicht enthalten sind die Stellen für Hilfskräfte, Aushilfen, Fachpersonal und Personal
2619.1a - Beilage RRB
und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1), beschliesst: 1. Der Regierungsrat stellt fest, dass für die auf den 5. Juni 2016 angesetzte Ergänzungs- wähl für ein Mitglied des Obergerichts

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