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2610.1 - Motionstext
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t und erledigt. Gleichzeitig bezweckt diese GO-Anpassung, dass der Kanton zu keinen Themen mehr Stellung nehmen muss, welche überhaupt nicht in sein Zuständigkeitsgebiet fallen und wofür andere In- stitutionen
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2609.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2609.1 Laufnummer 15146 Motion von Philip C. Brunner und Jürg Messmer betreffend Sanierungstunnel Sihlbrugg–Horgen Oberdorf vom 14. April 2016 Die Kantonsräte Philip C. Brunner, Zug, und J
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2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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konferenziellen Anh ö- rung zur Stellungnahme unterbreitet. Der Weg der konferenziellen Anhörung wurde gewählt, da bei dieser Vorlage lediglich zu zwei Bestimmungen Stellung zu nehmen war. Zudem kann das die Verwaltung der Gemeinden, Ziff. 4.1, 4.24, 4.25). Im Bericht und Antrag vom 7. November 2012 stellte die vorberatende Kommission des Kan- tonsrates betreffend § 66 fest, dass - die Gemeinden es immer erklären (Vorlage Nr. 2478.2 - 15060). § 106 Abs. 1 des Gemeindegesetzes solle neu so lauten, dass an Stelle der 2611.1 - 15148 Seite 3/7 zwei Stimmenzählenden eine Vertretung jeder Fraktion im Büro Einsitz
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2615.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Auch in diesem Amtsjahr mussten die budgetierten 1.7 Stellenprozent nicht in Anspruch genommen werden. Die Ombudsstelle ist mit 1.55 Stellenprozente dotiert ( 0.8 PE Ombudsfrau, 0.4 PE juristische Assistenz überkontrolliert zu werden und frage sich, ob solche Fragen überhaupt g e- stellt werden dürfen. Da sie eine unabhängige Stellung innehabe, sei sie nicht weisungsgebu n- den. Sie verstehe nicht, weshalb weshalb sich die Kommissionen nicht vorgängig absprechen, welche Fragen sie ihr stellen wollten. Die erw. JPK stellt die Frage betr. Ferien- und Überstundenüberträge standardmässig bei allen Stellen, da Überträge
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2628.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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wäre. Seit 1998 wurden lediglich vier Prüfungen für Betreibungsbeamte und sechs Prüfungen für stellvertr eten- de Betreibungsbeamte abgenommen. Da im Berichtsjahr wie auch im Jahr 2014 keine Prüfu n- BGS 231.11) als gleichwertig anerkannt. Eine gewisse Relevanz könnte die Prüfung nur mehr für Stellvertreter haben, da das Erfordernis eines Fähigkeitszeugnisses für diese, da sie evt. nur einige wenige alle in Absprache mit dem Sicherheitsdirektor stattgefunden. Noch offen ist die Regelung der Stellvertretung bei u n- erwartetem Ausfall des Amtsleiters. Die erw. JPK empfiehlt, diese Frage bald zu klären
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2624.1 - Antwort des Regierungsrats
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damit zusammen, dass die Kommunikationsverantwortlichen auch an- dere Funktionen wahrnehmen. Stellenplanentwicklung Funktion «Kommunikationsbeauftragte/r» : Auch für diese Tabelle gelten die Einschränkungen Kommunikationsarbeit, nicht bei allen ist aber die Funktion der oder des Kommunikationsbeauftragten im Stellenplan explizit enthalten. Teilweise gibt es sie als Teilbezeichnung wie «wissenschaftlicher Mitarbei Zuger Kantonsverwaltung elf Personen in sogenannten Kommunikationsjobs in Pensen zu insgesamt 620 Stellenprozent ar- beiten. Kommunikation als Grundauftrag Die regelmässige, sachliche Kommunikations- und I
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2639.5 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
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Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellt Kantonsrat Alois Gössi, Baar, zur 2. Lesung der Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Persona
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2639.6 - Antrag von Andreas Hausheer und Alois Gössi zur 2. Lesung
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Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Alois Gössi, Baar, und Andreas Hausheer, Steinhausen, zur 2. Lesung der Änderung des Rechtsstell
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2639.4 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
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Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die SVP-Fraktion zur 2. Lesung der Änderung des Rechtsstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und
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2640.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Richtplan ist auf der Ägeristrasse die Radstrecke Nr. 58 (Baar–Talacher) festge- schrieben. Diese stellt die Verbindung von Baar via Talacher nach Allenwinden bzw. den An- schluss an die Hauptachse Zug–Ägerital