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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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- schaft mit der Anordnung flexibler (Zusatz-) Einsätze des bestehenden Personals. Auf einen Stellenantrag zu Handen des Budgets 2015 konnte verzichtet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bezüglich Amt für Justizvollzug sollen die bestehenden Ressourcen besser genutzt werden, es können 0.75 Stellenprozente eingespart werden. So waren bis anhin bspw. der VBD wie auch die Strafa n- stalt in die Plat erichtsschreiberstelle zu 100% befristet bis Ende 2014 beim Strafgericht eingesetzt, um die Stellvertretung einer Vakanz infolge Weggangs einer Gerichts- schreiberin sicherzustellen. Dieser Einsatz wurde
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2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
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Agatha Rütschi-Blattmann, die beim Gericht seit 1997 bzw. 2001 als Ersatzrichterinnen mitarbeiteten, stellten sich für die neue Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Ihnen möchte das Gericht für ihre Arbeit ungen und verschiedenen Vernehm- lassungen zu befassen. Besonders zu erwähnen sind dabei die Stellungnahme des Gerichts zur Motion betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens und der Vorstoss Januar 2013 verliess lic. iur. Jeannine Frey nach zweijähriger Tätigkeit das Verwaltungsgericht. Ihre Stelle wurde per 1. April 2013 durch lic. iur. Sarah Duss besetzt. Eine während 15 Monaten vakante Geri
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2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2510.2 Laufnummer 14956 Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts über die Jahre 2013 und 2014 Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2015 Sehr geehrter
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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„Die genannten Kantone haben bisher durchwegs gute Erfahrungen mit den vertraglichen Unterschutz- stellungen gemacht und bewerten die Möglichkeit, Unterschutzstellungen vertraglich zu regeln, als posi- tiv abhängig wäre. Die Einführung eines Zustimmungserfordernisses der Eigentümerschaft für Unterschut z- stellungen müsste formal durch eine Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes umgesetzt wer- den. Den Kantonen die Kommission das Amt für Denkmalpflege und Archäologie in grundlegenden Fragen und wirkt bei Stellungnahmen zu wichtigen planerischen und baulichen Massnahmen im Bereich des Denkmal- und Kulturgüterschutzes
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2523.1 - Motionstext
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Aufgaben, Kom- petenzen und Verantwortung sowie deren Finanzierung sollten alle bei der gleichen Stelle sein, was bis jetzt nicht der Fall ist. Mehrheitlich wurde diese Motion vom Kantonsrat nicht erheblich
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2520.01 - Motionstext (2453.1 - 14823)
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wünscht. In der aktuellen Gesetzgebung wird der Behörde eine Möglichkeit belassen, eine Unterschut z- stellung gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Diese Möglichkeit wurde bewusst geschaffen, jedoch
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2530.2 - Antwort des Regierungsrats
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Beim Littering beispielsweise lässt sich beobachten, dass die Hemm- schwelle sinkt, wenn an einer Stelle bereits Abfall herumliegt. Umgekehrt wirkt sich die Reini- gung positiv aus - in einer sauberen Umgebung
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2529.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2016
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en unterstützen das Amt für Migration in der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere nehmen sie Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration unterbreitet. 2 Die Einwohnergemeinden und Zivilstan Migration für die Erfüllung seiner Aufga- ben benötigt. 3 Die Einwohnergemeinden nehmen überdies Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Wirtschaft und Arbeit unterbreitet. § 8 Aufgehoben. 1) BGS 122
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2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einzahlen wie bisher. Damit lehnte der Ständerat eine Senkung der Beiträge zum zwei- ten Mal ab und stellte sich gegen den Nationalrat und den Bundesrat. 5. Am 20. März 2015 nahm die Plenarversammlung der in der Bundesverfas- sung geregelten politischen Prozesses. Weder ein Erfolg noch ein Misserfolg stellen die Rolle und Bedeutung der Kantone im Eidgenössischen Politiksystem in Frage. 3. Rechtliche Grundlagen Einreichung Kantonsreferendum 10. Anträge des Regierungsrats Gestützt auf vorstehende Ausführungen stellen wir Ihnen die folgenden Anträge: 1. Auf die Vorlage sei einzutreten. 2. Gegen den Bundesbeschluss
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2532.4 - Schreiben der Bundeskanzlei
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundeskanzlei BK Bundeskanzlerin ;K?/;!.ri!'n;'-g;.irt1 oi.^- /t3. Zyy | ^^^[^LSHjS CH-3003 Bern BK,