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1585.1 - Interpellationstext
schafft, um die Erneuerung und Weiterentwicklung die- ser Konkordate politisch breit abzustützen. Wir stellen deshalb dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Ist der Regierungsrat bereit, dem Kantonsrat bei der
1602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Institutionen der stationären Suchthilfe. Gleichzeitig mit der Ankündigung der Praxisänderung des BSV stellte der Bund ein neues Modell zur Finanzierung der stationären Suchttherapie (FiSu) in Aussicht, welches Gesundheitsschaden gemäss IVG aufweisen. Gleichzeitig mit der angekündigten Praxisänderung des BSV stellte der Bund ein neues Modell zur Finanzierung der stationären Suchttherapie (FiSu) in Aussicht. Die werden. Gegen Ende 2002 wurde das Beitritts- verfahren zur FiSu für die Kantone eröffnet. Ende 2003 stellte sich heraus, dass aus- ser dem Kanton Tessin kein Kanton bereit war, die FiSu künftig anzuwenden
1602.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
darum mit dem Regierungsrat einig, dass die ‚sennhütte’ auf eine gesicherte finanzielle Basis zu stellen ist. Die Kommission begrüsst das vom Regierungsrat vorgeschlage- ne neue Finanzierungsmodell. Dieses
1602.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Ausgangslage 2. Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Der Regierungsrat stellt gemäss seinem Bericht Nr. 1602.1 - 12525 folgende drei Anträge: Erstens sollen die Beitragsleistungen
1601.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1601.3 (Laufnummer 12587) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER TEILREVISION DER GESCHÄFTSORDNUNG DES VERWALTUNGSGERICHTS BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSI
1620.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
soll mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in eine unbefristete Stelle überführt werden. Die Regierung sieht somit vor, zusätzliche 80 Stellenprozente zu schaffen. Mit den neuen Aufgabenfeldern, die von der EU Antrag vorgebracht. Der Antrag wurde mit 2 : 13 Stimmen abgelehnt. Der Absatz «… regelt die Stellvertretung und stellt selber das erforderliche Personal an.» wurde diskutiert. Die Kommission kam zum Schluss erhöht werden. Es ist vorgesehen, dass die Zuger Datenschutzstelle ab 1. Januar 2009 über 200 Stellenprozente verfügen wird. Die Mehrkosten betragen rund Fr. 190'000.-. Die Datenschutzstelle soll in eine
1619.2 - Antwort des Regierungsrates
tatsächlich überdenkenswert, ob das Parlament die richtige Entscheidungsebene ist, um einen Stellenplafonds festzulegen. Der Regierungsrat zeigt bereits heute bei allen kantonsrätlichen Vorlagen dem Parlament Zusammenhang zwischen «Ausgebranntsein» und der Stellenplafonierung? Wenn ja, in wieweit ist die Stellenplafonierung ursächlich für Bur- nout und Stress? Ist der Regierungsrat bereit, das Phänomen von einer unabhängigen Fachstelle repräsentativ untersuchen zu lassen? Wegen der Stellenplafonierung kann erst mittelfristig mit zusätzlichem Personal auf steigendes Arbeitsvolumen reagiert werden. Mehrarbeit muss
1620.2 - Antrag des Regierungsrates
Datenschutzstelle verfügt im Rahmen ihres Budgets über eigene Ausgabenbefugnisse, regelt die Stellvertretung und stellt selber das erforder- liche Personal an. § 18a (neu) Unabhängige Datenschutzstellen der bestrittenen Daten beizufügen. § 18 Abs. 2 bis 6 Kantonale Datenschutzstelle 2 Der Regierungsrat stellt eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten an. 3 Die Datenschutzstelle erfüllt
1620.3a - Beilage
beschlossen, April 2008 1. Lsg. im GRat FR Kommission: durch das Parlament DSB: durch RRat mit Stellungnahme der Kommission Kommission: 4 Jahre DSB: keine Art. 30-32 Vernehmlassung am 18. April 2007 GL Parlament
1646.05 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Stadt Zug sowie der Ge- meinden Baar, Oberägeri, Unterägeri und Menzingen. Die Kommissionsmitglieder stellten fest, dass sich sämtliche Gemeinden für die Tangente Zug/Baar aussprechen, die Gemeinden Ober- ägeri Stadtrates vom 17. Februar 2009 bzw. des Gemeinderates Baar vom 28. Mai 2008 und 28. Januar 2009). Darin stellten sie namentlich folgende Themenbereiche zur Diskussion: - Aufzeigen der Entlastungswirkung der I Berechnung der Kosten des Erwerbs von Landwirtschaftsland waren Fr. 20.--/m2. Kommissionsmitglieder stellten sich die Frage, ob der im Bericht angegebene Kre- dit angesichts der bevorstehenden Diskussionen

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