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1611.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
folgt: 1. Eintretensdebatte 2. Detailberatung 3. Antrag 1. Eintretensdebatte Zu Beginn der Sitzung stellten uns Baudirektor Heinz Tännler und Kantonsplaner René Hutter die Vorlage im Detail vor. Dabei wurden Inkonvenienzentschädigungen höher ausfallen werden, als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund stellte der Baudirektor im Auftrag des Regierungsrates an der Kommissi- onssitzung den Antrag auf Erhöhung
1610.1 - Interpellationstext
abzuhalten. Aufgrund der engen zeitlichen, kurzfristigen und unklaren Umsetzung der beiden Gesetze stellen sich verschiedene Fragen und ich bitte den Regierungsrat um deren Beantwortung. 1. Auf welchen Zeitpunkt
1611.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1611.4 Laufnummer 12614 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für Landschaftsschutz und kantonalen Inkonvenienzent- schädigungen bei der Hochspannungsleitung in Baar-Nord un
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2). Postulat betreffend sofortige Einrichtung einer kurzen Stadtbahn-Ausweichstelle bei der Halte- stelle Oberwil (17. März 2005) Die Kantonsräte Werner Villiger, Rudolf Balsiger und Karl Rust haben den ein solches Vorgehen sinnvoll. Als Langfristoption ist die Möglichkeit der Errichtung einer Halt- stelle aber im Richtplan zu belassen, damit der Raum gesichert bleibt. Die Weiterführung der S2 bis Baar Das Amt für öffentlichen Verkehr begleitet und überwacht die Projektierungs- und Bauarbeiten und stellt die vertragskonforme Erstellung sicher. Damit kann gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse des
1629.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Änderung vom …………….. 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschlies
1630.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
ist eine Umwandlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt möglich. - Teuerung Die Kommission stellte fest, dass für das Projekt im Kredit für den Zeitraum von Oktober 2007 bis zur Inbetriebnahme im
1629.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Änderung vom 28. August 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschl
1660.2 - Antwort des Regierungsrates
eingereicht. Der Regierungsrat wird darin eingeladen, zum Schutz von Wildtieren mittels Wildruhegebieten Stellung zu nehmen. Der genaue Wortlaut der Interpellati- on findet sich in der Vorlage Nr. 1660.1 - 12695 schweizweit als stark gefährdet. Ihre Bestände nehmen ab und ihre Verbreitungsgebiete schrumpfen. Zudem stellen die Vorkommen im Kanton Zug kleine Bestände am Rande des Verbreitungsgebietes dar. Die beiden Arten
1660.1 - Interpellationstext
"Waldgebiete mit besonderer Naturschutzfunktion" nur einen Teilschutz für gefährdete Wildtieren bieten, stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: - Gibt es im Kanton Zug im Wald lebende Tierarten, deren Vorkommen
2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
Finanzausgleich berechnet wird. § 5 Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 1 An Stelle der Umsetzung der Massnahmen des Entlastungsprogramms 2015–2018 mit direkter Lastenverschiebung an

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