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1611.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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folgt: 1. Eintretensdebatte 2. Detailberatung 3. Antrag 1. Eintretensdebatte Zu Beginn der Sitzung stellten uns Baudirektor Heinz Tännler und Kantonsplaner René Hutter die Vorlage im Detail vor. Dabei wurden Inkonvenienzentschädigungen höher ausfallen werden, als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund stellte der Baudirektor im Auftrag des Regierungsrates an der Kommissi- onssitzung den Antrag auf Erhöhung
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1610.1 - Interpellationstext
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abzuhalten. Aufgrund der engen zeitlichen, kurzfristigen und unklaren Umsetzung der beiden Gesetze stellen sich verschiedene Fragen und ich bitte den Regierungsrat um deren Beantwortung. 1. Auf welchen Zeitpunkt
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1611.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1611.4 Laufnummer 12614 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für Landschaftsschutz und kantonalen Inkonvenienzent- schädigungen bei der Hochspannungsleitung in Baar-Nord un
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1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2). Postulat betreffend sofortige Einrichtung einer kurzen Stadtbahn-Ausweichstelle bei der Halte- stelle Oberwil (17. März 2005) Die Kantonsräte Werner Villiger, Rudolf Balsiger und Karl Rust haben den ein solches Vorgehen sinnvoll. Als Langfristoption ist die Möglichkeit der Errichtung einer Halt- stelle aber im Richtplan zu belassen, damit der Raum gesichert bleibt. Die Weiterführung der S2 bis Baar Das Amt für öffentlichen Verkehr begleitet und überwacht die Projektierungs- und Bauarbeiten und stellt die vertragskonforme Erstellung sicher. Damit kann gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse des
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1629.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Änderung vom …………….. 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschlies
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1630.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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ist eine Umwandlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt möglich. - Teuerung Die Kommission stellte fest, dass für das Projekt im Kredit für den Zeitraum von Oktober 2007 bis zur Inbetriebnahme im
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1629.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
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Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Änderung vom 28. August 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschl
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1660.2 - Antwort des Regierungsrates
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eingereicht. Der Regierungsrat wird darin eingeladen, zum Schutz von Wildtieren mittels Wildruhegebieten Stellung zu nehmen. Der genaue Wortlaut der Interpellati- on findet sich in der Vorlage Nr. 1660.1 - 12695 schweizweit als stark gefährdet. Ihre Bestände nehmen ab und ihre Verbreitungsgebiete schrumpfen. Zudem stellen die Vorkommen im Kanton Zug kleine Bestände am Rande des Verbreitungsgebietes dar. Die beiden Arten
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1660.1 - Interpellationstext
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"Waldgebiete mit besonderer Naturschutzfunktion" nur einen Teilschutz für gefährdete Wildtieren bieten, stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: - Gibt es im Kanton Zug im Wald lebende Tierarten, deren Vorkommen
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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
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Finanzausgleich berechnet wird. § 5 Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 1 An Stelle der Umsetzung der Massnahmen des Entlastungsprogramms 2015–2018 mit direkter Lastenverschiebung an