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2571.1 - Interpellationstext
abdecken: Weisung für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle be- stimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist. Beistandschaft wird nötig, wenn die Eltern mit
2570.2a - Beilage Verkehrsanordnungen
Kanton Zug i iciuouaim uoo .Mnwr e-aM Kl WABA STAE3 •^8^ KUBA .STUH 9. Jan. 2016 zur Kenntnisnahme zur Erledigung/Antrag a- STRB srcire zur Besprechung zu den Akten heilsdirektion niae ,üt »M. l s-i V
2569.9 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellt die SP-Fraktion zur 2. Lesung des Entlastungsprogramms 2015–2018: Paket 2, Rahmenbeschluss Geset
2569.11 - Antrag von Laura Dittli und Urs Raschle zur 2. Lesung
Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellen Laura Dittli, Oberägeri, und Urs Raschle, Zug, zur 2. Lesung des Entlastungsprogramms 2015–2018:
2735.2 - Antwort des Regierungsrats
vorgesehen. Der Bund vereinbart mit der SBB über eine Periode von vier Jahren die Zielvorgaben und be- stellt die Leistungen für den Betrieb sowie zur Erhaltung und Entwicklung der bestehenden In f- rastruktur Abge l- tungen an die Sparte Infrastruktur der SBB verbindlich fest. Die dafür notwend igen Mittel stellt der Bund innerhalb eines Zahlungsrahmens bereit. Im vom Parlament beschlossenen Zah- lungsrahmen
2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
den Erhebungen im Rahmen eines entsprechenden Projekts von einem zu- sätzlichen Bedarf an 200 Stellenprozenten auszugehen. Mit den derzeit vorgesehenen 50 Ste l- lenprozenten, welche die Zuger Polizei aufgrund häusliche Gewalt, dem Gewaltschutz im Terrorbereich und zur allge- meinen Gefahrenabwehr. Danach stellte Meret Baumann die Vorlage im Detail vor und erläu- terte die einzelnen Gesetzesbestimmungen anhand eit mit der Fachstelle häusliche Gewalt beabsichtigt. Die Kommission erkundigte sich, wie viele Stellen für ein umfassendes Bedrohungsmanag e- ment notwendig wären. Für ein Modell nach dem Vorbild des
2733.3b - Beilage Synopse
tschaft an gefährdete Personen sowie an weitere Personen und kantonale wie auch ausserkantonale Stellen weitergeben, wenn dies zur Abwehr einer ernsthaften Gefahr oder Ver- hütung eines Verbrechens oder oder privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährden- de Person ein Verbrechen oder Vergehen begeht begeht, kann die Polizei bei Bedarf mit anderen kantonalen und ausserkantonalen Behörden und Stellen zusam- menarbeiten. In der direkten Zusammenarbeit sind Personen vom Amtsgeheimnis entbunden; vorbehal-
2733.2 - Antrag des Regierungsrats
chaft an gefährdete Personen sowie an weitere Per- sonen und kantonale wie auch ausserkantonale Stellen weitergeben, wenn dies zur Abwehr einer ernsthaften Gefahr oder Verhütung eines Verbrechens oder öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist. § 16d Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht eine ernsthafte Gefahr, dass die gefährdende Person ein Verbrechen oder Vergehen begeht begeht, kann die Polizei bei Bedarf mit anderen kantonalen und ausserkantonalen Behörden und Stellen zusammenarbeiten. In der direkten Zu- sammenarbeit sind Personen vom Amtsgeheimnis entbunden; vorbehalten
2733.3a - Beilage Eskalationsstufen
t mit anderen Behörden - Möglichkeiten nach Polizeigesetz Bedrohungsmeldung durch die betroffene Stelle an die Polizei S tu fe n d e r G e w a ltp rä v e n tio n Klärung Situation / keine weite- ren Mass- weite- ren Mass- nahmen Ausgangspunkt Person mit hohem Konflikt-/Gewaltpotential verursacht bei einer Stelle Probleme
2736.3a - Synopse
und Baueinsprachen sind vor- weg darauf zu prüfen, welchen Teil des Bauvorha- bens sie betreffen. Stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass ein Baubeginn den Beschwerdeentscheid nicht oder nur teilweise

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